Stellungnahmen und Pressemitteilungen

Klimaschutz und sächsische Energiestrategie in der Kenia-Koalition?

VEE Sachsen e.V.
Presseerklärung 02/2019
11.09.2019

Sachsen. Nachdem CDU, SPD und GRÜNE am Wochenende den Weg für eine mögliche Regierungskoalition geebnet haben, stehen nun Abstimmungen und Sondierungsgespräche an, die zuerst parteiintern und dann, nach Zustimmung der entsprechenden Gremien, in einen möglichen Koalitionsvertrag münden.

Interessant sind insbesondere die gemeinsamen Ziele zum Klimaschutz und zur Energiestrategie in Sachsen. Diese beiden Themen haben in den letzten Monaten an Aufmerksamkeit gewonnen, nicht zuletzt durch die freitäglichen wiederkehrenden Demonstrationen der Kinder und Jugendlichen im Rahmen der Fridays For Future - Bewegung. Doch welche Schnittmenge gibt es eigentlich zwischen CDU und insbesondere den GRÜNEN in diesem Themenfeld? Sind hier zukünftig überhaupt gemeinsame Konzepte und Ziele möglich?

Zur Beantwortung dieser Fragen hat der Verband VEE Sachsen e.V. im Vorfeld der Landtagswahl die Parteien mit sogenannten Wahlprüfsteinen um Antworten gebeten.

Das Ergebnis zeigt: CDU, SPD und GRÜNE stimmen erstaunlich weit überein.

In den Zielen und auch den Zwischenzielen (Pariser Abkommen, Klimaschutzgesetz, neues Energie- und Klimaprogramm) ist man sich in den Überschriften sehr nah.

Konsens zwischen CDU und GRÜNEN herrschen insbesondere in den Fragen zur Einhaltung des 1,5°C - Zieles aus dem Pariser Klimaschutzabkommen, einer CO2-Bepreisung, der Forcierung von Speichermöglichkeiten sogenannter PowerToX-Technologien in der Lausitz, der Beschleunigung und Vereinheitlichung von Raumordnungs- und Genehmigungsverfahren sowie dem Ausbau von Ladeinfrastruktur für die E-Mobilität. Auch über eine zukünftig wichtigere Rolle der sächsischen Energieagentur SAENA herrscht Einigkeit zwischen den beiden Parteien.

Bei konkreten Fragen zum weiteren Ausbau der Windenergie, wie einem Artenschutzrechtlichen Leitfaden, der Einrichtung einer Servicestelle „Windenergie“, der wirtschaftliche Beteiligung betroffener Kommunen und bei der Beschleunigung der Genehmigungsverfahren, sind die Positionen der drei Parteien nicht unüberwindbar.

Bei einer Diskussion ohne ideologische Scheindebatten auf allen Seiten, sollte ein umsetzbares Ergebnis im Sinne einer zukünftigen Rolle Sachsens als Energieland gefunden werden können.

Die VEE-Wahlprüfsteine mit Antworten der Parteien zur Landtagswahl in Sachsen finden sich unter:

https://www.vee-sachsen.de/ltw2019

Dresden, 11.09.2019
Dr. Wolfgang Daniels

Es ist fünf vor zwölf - der Klimaschutz kann nicht warten! Die Umsetzung der Energiewende darf nicht an Sachsens Grenze enden!

Presseerklärung
02.07.2019

Gemeinsame Pressemitteilung der VEE Sachsen e.V., des Bundesverbandes Windenergie e. V. – Landesverband Sachsen (BWE LV Sachsen), des Landesverbandes Nachhaltiges Sachsen e. V., des Wasserkraftverbandes Mitteldeutschland e.V., des Bundesverbandes Kraft-Wärme-Kopplung e. V, des Klimaschutz Sachsen e. V. sowie der Familienbetriebe Land und Forst Sachsen und Thüringen

Es ist fünf vor zwölf - der Klimaschutz kann nicht warten! Die Umsetzung der Energiewende darf nicht an Sachsens Grenze enden!

Vor der am 01. September 2019 stattfindenden Landtagswahl erinnern die sächsischen Verbände der Erneuerbaren Energien und aus dem Bereich Klimaschutz die noch amtierenden Abgeordneten mit einem offenen Brief an ihre Verantwortung zum Thema. Der Brief ist bewusst platziert, trifft sich der Sächsische Landtag in dieser Woche doch nicht nur letztmalig vor der Sommerpause, sondern darüber hinaus auch letztmalig in dieser Legislaturperiode zur Plenarsitzung.

Der menschenverursachte Klimawandel schreitet merkbar voran. Dies zeigt sich nicht nur durch die derzeitigen Temperaturen mit der damit verbundenen Trockenheit, sondern auch in den Ausgleichsforderungen der Landwirte, die dadurch neue wirtschaftliche Herausforderungen bewältigen müssen.

Es stellt sich somit die Frage vor der Landtagswahl, welche Erfolge die amtierende Landesregierung aus CDU und SPD in den vergangenen fünf Jahren für den Klimaschutz vorzuweisen hat. Eine Bilanz, die sehr nüchtern ausfällt, sind doch weder das im Koalitionsvertrag versprochene neue Energie- und Klimaprogramm noch ein Klimaschutzgesetz, wie dies beispielsweise in Thüringen verabschiedet wurde, in der Regierungsbilanz vorzuweisen.

Es herrscht Stagnation im Bereich Klimaschutz – Sachsen droht den Anschluss zu verlieren. Insbesondere im Ausbau der Erneuerbaren Energien fiel der Freistaat in den letzten fünf Jahren auf den letzten Platz der Flächenländer zurück - der Anteil der Erneuerbaren Energien am Gesamtstromverbrauch stagniert seit mehreren Jahren. Kein Wunder also, dass für die Reduktion der CO2-Emmissionen in den letzten Jahren nur bescheidende Fortschritte erzielt wurden1.

Um dem Klimaschutz und der Energiewende im Freistaat Sachsen neuen Schwung zu verleihen, haben die Verbände deshalb einen Maßnahmenkatalog zusammengestellt und diesen den aktuellen Landtagsabgeordneten und der neuen Regierung als Hausaufgabe übergeben.

Darin enthalten sind Forderungen nach einem Sächsischen Klimaschutzgesetz mit darauf aufbauenden Zielen für ein neues Energieprogramm. Neben dem Energiesektor sind Anstrengungen notwendig im Wärmesektor, dem Verkehrsbereich und im Ausbau von Energiespeichern. Aber auch ganz praktische Forderungen werden formuliert, beispielsweise die Stärkung der Sächsischen Energieagentur (SAENA) als Koordinator und Berater für Bürger und Kommunen, um den Ausbau Erneuerbarer Energien aktiv zu gestalten und zu begleiten.

Das Thema Klimaschutz muss für die neue Regierung eines der zentralen Themen werden – die unterzeichnenden Verbände stehen mit ihrer Erfahrung und ihrer Kompetenz dafür zur Verfügung!

Fußnote:

1) https://www.foederal-erneuerbar.de/landesinfo/bundesland/SN/kategorie/klimaschutz/auswahl/538-co2-emissionen_aus_d/#goto_538


Offener Brief an die Abgeordneten des Sächsischen Landtages:

 

 

Pumpspeicherwerk Niederwartha dient der Zukunftssicherung! - Rahmenbedingungen bestimmen die Wirtschaftlichkeit

Presseerklärung 01/2019 vom 11.01.2019

Dresden. Die Landeshauptstadt Dresden verneint ein Interesse der Stadt am Pumpspeicherkraftwerk Niederwartha aus ökonomischen Gesichtspunkten (DNN vom 2. Januar).

Tatsächlich sind Pumpspeicherwerke für die Energiewende unverzichtbar, weil sie eine sehr große Speicherkapazität mit einer Speicherdauer bis zu einer Woche flexibel bereitstellen. So können Schwankungen der Erzeugung Erneuerbarer Energien über diesen Zeitraum, wie sie für Windenergie oft typisch ist, ausgeglichen werden.

Das Speichervermögen des Pumpspeicherwerkes in Niederwartha über die potentielle Energie des oberen Stausees beträgt rund 560 Megawattstunden (MWh). Dies entspricht dem Zweihundertfachen des Batteriespeichers, welchen die DREWAG in Dresden-Reick betreibt.

Die volle Leistung des Pumpspeicherkraftwerk Niederwartha von jetzt vierzig Megawatt kann den Verbrauchern vierzehn Stunden lang geliefert werden. Die Zugriffszeit von nur 160 Sekunden ermöglicht, dass bei Verbrauchsspitzen schnell die benötigte Leistung zugeschaltet werden kann, damit wird notwendige Regelleistung vorgehalten.

Die häufig auch in Sachsen notwendige Abschaltung von Windrädern und Solaranlagen beweist, dass eine Energiespeicherung sinnvoll ist. Zudem laufen gegenwärtig mehr Braunkohlekraftwerke als notwendig - der überschüssige Strom wird ins Ausland exportiert. Mehr als 60 % der sächsischen CO2-Emmissionen stammen aus den Braunkohlekraftwerken. Braunkohlenkraftwerke sind aufgrund ihrer Technologie nicht geeignet, flexibel auf die unterschiedliche Netzauslastung zu reagieren.

Im Jahr 2002 wurden nach dem Hochwasser nur zwei der ursprünglich sechs Maschinensätze des Pumpspeicherwerks wiederhergestellt. Die Anlage wurde mit transportablen Spundwänden ausgerüstet, so dass das Hochwasser 2013 praktisch keine Schäden anrichten konnte. Eine spätere Investition bedarf eines zu erarbeitenden Konzeptes, für den Standort sprechen die beiden vorhandenen Stauseen und die Akzeptanz bei den Bürgern vor Ort. Die Rentabilität wird durch die Netzabgabe und durch den sehr niedrigen Börsenpreis für Strom gedrückt.

Pumpspeicherwerke leisten einen wichtigen Beitrag zur Netzstabilität des Stromnetzes. EU-Parlament und der EU-Rat haben sich Ende des Jahres 2018 darauf geeinigt, die Doppelbelastung mit Steuern und Abgaben für Energiespeicher bei Netzdienstleistungen endlich abzuschaffen. Die deutsche Bundesregierung ist nunmehr gehalten, für eine rasche Umsetzung zu sorgen und dabei insbesondere auch die bestehenden Pumpspeicherwerke einzubeziehen. Der Strompreis ist um eine Investitionskomponente zu ergänzen, dafür ist für CO2-freien Strom die Stromsteuer zu streichen.

Bis diese politischen Rahmenbedingungen für eine gelingende Energiewende geschaffen sind, sollte das Pumpspeicherwerk Niederwartha im jetzigen Zustand betriebsbereit gehalten werden. Zukunft hat es ganz sicher!

Dr. Bernhard Mossner
für die VEE Sachsen e.V.

Presse

Klimaschutz adé? Bye, bye Mittelstand?

Presseerklärung der VEE Sachsen e.V. vom 22.09.2017

Nach der EU-Erneuerbare-Energien-Richtlinie aus dem Jahr 2009 soll der Anteil Erneuerbarer Energien am Gesamtenergieverbrauch, also einschließlich Wärme/Kälte, Strom und Verkehr im Jahre 2020 in Deutschland bei 18 % liegen. Im November 2016 ist das verbindliche Pariser Klimaschutzabkommen in Kraft getreten. Die 195 Vertragsstaaten, zu denen auch die EU sowie ihre Mitgliedstaaten gehören, haben sich darauf geeinigt, die globale Erwärmung auf deutlich unter 2 Grad Celsius, besser auf 1,5 Grad zu begrenzen.

Zur Einhaltung dieser Ziele müssen vor allem die EU-Erneuerbare-Energien-Richtlinie, das EEG und die jeweiligen Energie- und Klimaschutzprogramme der Länder fortgeschrieben werden.

Bei allen zu begrüßenden Effizienzbestrebungen wird der Stromverbrauch in den kommenden Jahren nicht etwa sinken, sondern sich bis zum Jahr 2030 in etwa verdoppeln. Der steigende Strombedarf ist vor allem darauf zurückzuführen, dass auch Verkehr, Wärme und Industrie auf Strom aus Erneuerbare Energien umstellen müssen (Sektorkopplung).

Eine jüngste Studie des Bundesverbandes Erneuerbare Energie (BEE) hat aufgezeigt, dass Deutschland im Jahr 2020 die Zielvorgabe der EU-Richtlinie nicht erreichen wird.

Ein Sofortprogramm der Bundesregierung zur Einhaltung der Klimaziele ist erforderlich. Die kommende Bundesregierung ist gehalten, die Regelungen der Energiewirtschaft grundlegend zu modernisieren und dabei vor allem auch die Regelungen zum Ausbaudkorridor und zum Ausschreibungsverfahren des EEG 2017 auf den Prüfstand zu stellen und deutlich nachzubessern. Das Tempo beim Ausbau der Erneuerbaren Energien ist drastisch zu erhöhen, damit wir 2050 vollständig CO2 neutral wirtschaften. Die Stromsteuer ist durch eine CO2-Steuer zu ersetzen, um den ökologischen Realitäten gerecht zu werden und mit einem der jeweiligen Erzeugungsart angemessenen Preis den Strommarkt umzubauen.

Die Ergebnisse der ersten beiden Ausschreibungsrunden für Windenergie an Land, aber auch das Ergebnis der jüngsten Ausschreibungsrunde Biomasse, unterstreichen diese Forderung.

Das Vorliegen der Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImschG) muss zur generellen Teilnahmevoraussetzung am Ausschreibungsverfahren Windenergie gemacht werden. Bürgerenergiegesellschaften benötigen diese Genehmigung derzeit noch nicht. Im Bereich der Ausschreibung von Windenergie an Land haben dadurch nach der aktuellen Regelung Nicht-Bürgerenergiegesellschaften eine äußerst geringe Chance auf einen Zuschlag. Der Erhalt der Akteursvielfalt, ein regional gleichmäßiger Ausbau und der Mittelstand der Windenergiebranche ist hierdurch gefährdet, wodurch auch ein erheblicher Verlust von Arbeitsplätzen droht.

Die Gebotshöchstwerte der Ausschreibungsverfahren sind aufzuheben. Im Rahmen der Ausschreibungsrunde Biomasse lag die Menge der bezuschlagten Gebote mit rund 28 MW deutlich unter der ausgeschriebenen Menge von rund 122 MW installierter Leistung. Dies geht vor allem auf die relativ niedrigen Gebotshöchstwerte zurück. Möglichkeiten, die Erneuerbare Energien marktkonform auszubauen, werden damit verhindert.

Der Ausbaudeckel ist deutlich anzuheben und sollte sich an den Ausbaumengen der letzten Jahre orientieren. Eine Anhebung ist des Ausbaudeckels ist zwingend erforderlich, um die Pariser Klimaziele einzuhalten. Die derzeitigen Ausbaupfade werden diesen nicht gerecht.

Nicht realisierte Gebote sind neu auszuschreiben. Es kann derzeit nicht gesagt werden, wie hoch der Anteil der tatsächlich errichteten Windenergieanlangen der bezuschlagten Gebote sein wird. Nach vorsichtigen Schätzungen wird davon ausgegangen, dass 20 bis 35 % der Gebote der Bürgerenergiegesellschaften nicht realisiert werden. Damit kann aber der geplante Ausbaupfad für die Erneuerbaren Energien nicht eingehalten werden.

Die Haltefrist bei Bürgerenergiegesellschaften muss auf 10 Jahre verlängert werden. Die Energiewende kann nur eine entsprechende Akzeptanz in der Bevölkerung erfahren, wenn die Möglichkeit der Teilhabe an dieser besteht. Die geforderte Verlängerung der Haltefrist von 2 auf 10 Jahre soll sicherstellen, dass hier langfristige und nachhaltige Bemühungen Vorrang vor kurzfristen Renditebestrebungen haben.

Für den Erhalt der Lebensgrundlagen und einer enkeltauglichen Zukunft muss die kommende Bundesregierung den Worten in Paris Taten folgen lassen. Eine schnelle Überarbeitung der Regelungen zum Ausschreibungsverfahren des EEG 2017 wäre dabei ein guter Anfang und ein wichtiges Signal an die Bevölkerung und die Branchen der Erneuerbaren Energien!

SPD-Klimaschutzziele müssen aktualisiert werden

24.08.2017 | Gemeinsame Pressemitteilung von 28 NGOs

Offener Brief an Martin Schulz

PDF-Download: Offener Brief an Martin Schulz

Sehr geehrter Herr Schulz,

in den Antworten auf die von 21 Energiewende-Organisationen am 2. Juni 2017 vorgelegten Wahlprüfsteine hat Ihre Partei angegeben, dass bis 2050 nur ein Anteil von 80 bis 95% der Energie aus Erneuerbaren Quellen angestrebt wird. Die bestehenden Ausbaudeckel für Erneuerbare Energien (EE) werden bekräftigt. Ein Termin für den Kohleausstieg, um damit einen entsprechenden Speicherausbau anzureizen, wird nicht genannt.

Das sind Positionen, die das Wirtschaftsministerium, bzw. die schwarz-rote Regierungskoalition vor Jahren festgelegt hat und weiterhin aufrecht erhält. Inzwischen hat sich aber die Welt verändert. Wir werden konfrontiert mit Nachrichten wie

  • Ungewöhnliche Hitze- und Trockenheit im gesamten Mittelmeerraum.
  • Trinkwassernotstand in Italien. Die Wasserentnahme aus dem Reservoir Roms wird um mehr als die Hälfte reduziert.
  • In Griechenland Einrichtung kühlbarer Hallen für Menschen, die es in ihren Wohnungen bei über 30 Grad Nachttemperatur nicht mehr aushalten.
  • Waldbrände nehmen überhand. Wieviel Wasser geht für das Löschen verloren?
  • Welche Auswirkungen auf die Ernte sind von all dem zu erwarten?
  • Und, und…?
  • Im Alpenbereich Unwetter mit Starkregen, Erdrutschen und Todesopfern. Ganze Täler sind tageweise von der Außenwelt abgeschlossen.
  • Die Brandenburgische Ministerin Diana Golze wurde in ihrem Norditalien-Urlaub von einem umstürzenden Baum schwer verletzt.
  • Bilder, wie man sie nur aus Asien kannte, kommen jetzt aus Deutschland: Schlammlawinen, Überflutungen, Unwetter mit Todesopfern sind an der Tagesordnung.
  • Quote der überflutungsgefährdeten Grundstücke in Sachsen-Anhalt von 1,83% im letzten Jahr auf 2,48% erhöht. Damit fallen 16 934 Grundstücke in die höchsten ZÜRS-Gefährdungsklassen 3 und 4 (ZÜRS = Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen). Elementarschadenversicherungen werden teurer – oder sind gar nicht mehr abzuschließen.
  • Hinzu kommen die Meldungen über einen riesigen Eisabbruch in der Antarktis, dessen Auswirkungen noch nicht abzusehen sind.

Wer sich nicht die Augen zuhält, muss feststellen: der Klimawandel hat ein neues Stadium erreicht! Die alten Zielsetzungen für Klimaschutz und Energiewende sind nicht mehr ausreichend! Wenn wir den Klimawandel noch beeinflussen wollen, bevor er ins Stadium rapider Selbstverstärkung eintritt, muss die Energiewende gravierend beschleunigt werden:

  • Statt Ausbaudeckelung müssen Mindestausbauziele festgelegt werden, die erheblich oberhalb der derzeitigen Deckel liegen!
  • Mieterstrom nicht in Feigenblattgröße, sondern als soziale Tat auf breiter Front, womit ein riesiges brach liegendes Dachflächenpotenzial in den Städten zur Energieerzeugung erschlossen würde.
  • Abschaffung der EEG-Umlage auf Eigenverbrauch und Mieterstrom! Die EEG-Umlage wurde geschaffen, um die EE zu fördern, nicht um den Ausbau zu bremsen! Auf der anderen Seite müssen die immer wieder ausgeweiteten Industrieprivilegien überprüft werden.
  • Beseitigung der massiven Chancenungleichheit auf dem Strommarkt durch Abbau der Subventionen für konventionelle Energien und Berücksichtigung der durch die jeweilige Art der Energieerzeugung verursachten externen Kosten im Strompreis, um Kostenwahrheit herzustellen.

Bereits heute bringen die Auswirkungen des Klimawandels, zu denen auch die Migrationsströme – gerade auch aus Afrika – gehören, unser Gemeinwesen an den Rand dessen, was es verkraften kann. Wenn wir nicht erkennen, dass die Energiewende das Projekt Nr. 1 sein muss, wird es zu einem Chaos kommen, das weder technisch noch politisch in irgend einer Weise „beherrscht“ werden kann.

Laut einer kürzlich durchgeführten EMNID-Umfrage haben 71% der Bevölkerung dies erkannt und nennen den Klimawandel als ihre Sorge Nr. 1.

Welchen potentiellen SPD-Wählern glauben Sie einen Gefallen zu tun, wenn Sie gemeinsam mit der CDU der konventionellen Energie eine unabsehbare Fortsetzung ihres Geschäftsmodells ermöglichen? Den Interessen der dort Beschäftigten entspricht das doch nur scheinbar, denn auch sie werden vom Klimawandel betroffen wie alle anderen!

Profilieren Sie sich doch als derjenige, der die Zeichen der Zeit erkennt!

Es ist gut, dass Sie die E-Mobilität verbindlich voran bringen wollen, aber diese nutzt wenig, wenn die E-Autos mit Kohlestrom geladen werden. Wir brauchen erheblich mehr EE! Möglichkeiten der Photovoltaik auf und an Straßen, Schienen, Lärmschutzwänden etc. müssen erschlossen werden! Die schikanösen Genehmigungshindernisse für Windenergie müssen beendet werden. Und vor allem: Wir brauchen eine Speicheroffensive! Fehlende Stromspeicher führen schon jetzt zur sinnlosen Abregelung von Solar- und Windstrom-Spitzen.

Das 100%-Votum als SPD-Vorsitzender und Kanzlerkandidat haben Sie bekommen, weil sich die SPD-Mitglieder erhoffen, dass Sie wieder sozialdemokratische Kernthemen zur Geltung bringen. Und ist denn nicht die ganze E-Wende ein Kind der SPD – von Hermann Scheer gemeinsam mit den Grünen (Hans-Josef Fell) zur Welt gebracht?!

Und erinnern Sie sich doch, wie Gerhard Schröder im Wahljahr 2002 das „Jahrhunderthochwasser“ der Elbe zum Anlass nahm, Klimawandel und E-Wende zum Wahlkampfthema zu machen, und damit die Fortsetzung der rot-grünen Koalition erreichte! Die Argumente, die Ihnen heute zur Verfügung stehen, sind noch viel drastischer!

Und sehen Sie doch auch das immense positive Potential, das mit dem Umbau der Energiewelt verbunden ist, wirtschaftlich und gesellschaftspolitisch: Lösen Sie die bürokratistischen Bande, mit denen die Menschen daran gehindert werden, die EE kreativ und „autonom“ zu nutzen, wie Hermann Scheer es nannte. Ermöglichen Sie, dass Millionen von “Prosumern” Verantwortung für die Energieerzeugung übernehmen! Ermöglichen Sie die gesellschaftliche Emanzipation, die damit einher geht.

Wagen Sie das höhere Niveau der Demokratie, das damit erreicht wird!

Gerne würden wir all dies in einem persönlichen Gespräch vertiefen und würden uns über einen Terminvorschlag freuen. [...]

Folgt auf die Solarworld-Pleite auch das Ende der Energiewende?

Presseerklärung der VEE Sachsen e.V. vom 12.05.2017

Der Solarhersteller Solarworld AG hat am 10. Mai 2017 bekannt gegeben, dass "keine positive Fortbestehensprognose mehr bestehe, die Gesellschaft damit überschuldet sei und somit eine Insolvenzantragspflicht bestehe".

Ob für die Tochtergesellschaften auch Insolvenzantragspflicht besteht, wird gesondert geprüft werden. Das sächsische Solarworld-Werk in Freiberg/Sachsen mit rund 1.200 Beschäftigten könnte damit ebenfalls von der Pleite betroffen sein.

Mit Besorgnis beobachtet unser Verband seit Jahren, wie die einst so erfolgreich gestartete Energiewende ins Stocken kommt und insbesondere in Sachsen stagniert. In Deutschland wurden in den Jahren 2010 und 2011 fünfmal mehr Gelder in Solaranlagen investiert, als in 2015 und 2016. Dies scheint politisch gewollt. Während das EEG-Gesetz zunächst noch vorsah, dass die anfangs hohen Einspeise-Vergütungen pro Jahr um fünf Prozent gesenkt werden, kam es dann zu Kürzungen von bis zu 50 % pro Jahr. Die Solarproduktion musste infolge dessen zwangsläufig runtergefahren werden.

Wird die Windenergie der nächste Kandidat werden?

Auch Windenergieanlagenhersteller sind gezwungen, Standorte zu schließen. So hatte Senvion im März 2017 angekündigt, bei drei Produktionsstandorten in Deutschland den Betrieb zu schließen, wodurch insgesamt deutschlandweit 730 Stellen wegfallen werden. Betroffen ist dabei auch der Produktionsstandort von Senvion in Trampe im Bundesland Brandenburg.

Das Energie- und Klimaprogramm Sachsens aus dem Jahr 2013 gilt noch immer. Eine Anpassung an die Bundesziele oder das Pariser Klimaabkommen hat es nicht erfahren. Sachsen belegt beim Ausbau der Erneuerbaren Energien verglichen mit den anderen Bundesländern, insbesondere bei Solar und Wind, die letzten Plätze. Die CDU-Fraktion der sächsischen Landesregierung scheint eher mit den Windkraftgegnern und Klimaleugnern zu sympathisieren, als nennenswerte Anstrengungen zur Einhaltung der Vorgaben aus dem Pariser Klimaabkommen zu unternehmen.

Auch scheint dieser der Erhalt von Braunkohlearbeitsplätzen wichtiger, als den notwendigen Strukturwandel als Chance zu verstehen und Sorge dafür zu tragen, dass neue Arbeitsplätze im zukunftsweisenden Sektor der Branche der Erneuerbaren Energien entstehen.

Dr. Gerd Rosenkranz, Agora Energiewende, auf der VEE-Jahrestagung am 10. März 2017 mahnend dazu:

„Weniger ambitioniert kann unsere Klimapolitik nicht werden wegen Paris. Man kann nicht in Paris unterschreiben, vor den Kameras weinen und in Berlin nichts tun. Deutschland kann nicht Energiewendeland sein und Kohleland bleiben.“

Dr. Wolfgang Daniels, Präsident der VEE Sachsen e.V., äußert sich besorgt:

„Das neue Ausschreibungsverfahren des EEG 2017 gefährdet die mittelständischen Betriebe der Branche, gerade auch in Sachsen. Es ist zu befürchten, dass die großen Energieversorger mit Dumping-Preisen die Ausschreibungsverfahren bestimmen und den Mittelstand so aus dem Markt drängen.“

Der Bedarf an Energie wird – bei allen Anstrengungen zur Effizienzsteigerung – weiterwachsen. Der gewollte Umstieg auf Elektromobilität wird zu einem erheblichen Mehrbedarf an „grüner Energie“ führen, nur so macht Elektromobilität überhaupt Sinn.

Wasserentnahmeabgabe auf die Nutzung der Wasserkraft rückwirkend zum 01.01.2013 abgeschafft

Der Sächsische Landtag hat auf seiner Sitzung am 22.06.2016 mit den Stimmen von CDU, SPD und der Fraktion DIE LINKE beschlossen, die Wasserentnahmeabgabe auf die Nutzung der Wasserkraft rückwirkend zum 01.01.2013 abzuschaffen.

Lesen Sie hierzu die Pressemitteilung des Verbandes der Wasserkraftbetreiber Sachsen und Sachsen-Anhalt e.V.

Das Gesetz zur Änderung des Sächsischen Wassergesetzes vom 8. Juli 2016 findet sich im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt vom 05. August 2016.

Zweite Gesamtfortschreibung des Regionalplans Oberlausitz-Niederschlesien

An dem nun vorliegenden Vorentwurf vom 16.06.2015 zur "Zweiten Gesamtfortschreibung des Regionalplans Oberlausitz-Niederschlesien" werden nach (§ 6 Abs. 1 SächsLPlG) folgende Stellen beteiligt:

a) die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

b) Gemeinden im Geltungsbereich des Planes, die Landkreise und die kommunalen Landesverbände

c) im sorbischen Siedlungsgebiet die Interessenvertretung der Sorben

d) die nach  Bundesnaturschutzgesetz  (BNatSchG) anerkannten Verbände

e) die benachbarten Länder, soweit sie berührt sein können

Die VEE Sachsen e.V. hat am 13.11.2015 eine Stellungnahme abgegeben. Wir haben unter anderem kritisiert, dass keine frühe Öffentlichkeitsbeteiligung stattgefunden hat. Die Stellungnahme der VEE Sachsen e.V. kann zu unserem Bedauern leider hier nicht veröffentlicht werden, da der derzeitige Stand des Planentwurfs auf die sich unsere Stellungnahme bezieht nicht öffentlicht zugänglich gemacht worden ist. Eine Öffentlichkeitsbeteiligung soll nach Auskunft des Regionalen Planungsverbands Oberlausitz-Niederschlesien erst nach Erstellung des nächsten Planentwurfs stattfinden.

Stellungnahme zum Rohentwurf zur Gesamtfortschreibung des Regionalplans Leipzig/Westsachsen 2008

Die VEE Sachsen e.V. hat den Rohentwurf zur Gesamtfortschreibung des Regionalplans Leipzig/Westsachsen 2008 kritisiert. Der Verband fordert zusammen mit seinen Mitgliedern aus der Windenergiebranche die Korrektur des Rohentwurfs, da dieser erkennbare Mängel und Verbesserungspotetial enthält. Zu diesen gehören:

a) Die im Koalitionsvertrag vereinbarten Ausbauziele für Erneuerbaren Energien (EE) werden nicht berücksichtigt

b) Verhältnis Regionalplan (RP) und Braunkohlepläne vor dem Hintergrund des Rückgangs der Kohleförderung nicht nachvollziehbar

c) Neue Rahmenbedingungen für die Wirtschaft: Braunkohlefolgelanschaften für Nutzung von EE - keine Perspektiven erkennbar

d) Strategien die dem Klimawandel entgegenwirken. Spielen die EE in der Regionalplanung eine Rolle?

e) Förderung der Entwicklung des Mittelstandes mit Hilfe der EE - nict erkennbar

f) Geringere Schutzabstände von Wohnbebauung zu gewerblicher Nutzung als zu EE-Anlagen - trotz geringerer Lärmemissionen der EE

g) Schutz von Gebieten als Kulturlandschaft unbegründet und nicht nachvollziehbar - werden der Windenergienutzung damit entzogen

h) Schutz von landschaftsprägenden Höhenrücken, Kuppen und Hanglagen, werden der Windenergienutzung damit entzogen

i) Ausnahmen im Straßenbau für Arten- und Biotopschutz, bei Windenergie keine Ausnahmen - Begründung fehlt

j) pauschale Abstände zu Windenergieanlagen nicht nachvollziehbar - stehen der Energiepolitik Sachsens entgegen (Koalitionsvertrag 2014)

k) Abstände zu Windenergieanlagen werden als harte Tabukriterien eingestuft, sind aber weiche Tabukriterien

l) falsche Höhenannahme üblicher Windenergieanlagen (100 m statt 200 m)

m) Annahme: Von Windenergieanlagen ausgehenden Wirkungen sind standortunabhängig trifft nicht zu da Wechselwirkung WEA/Umgebung

n) Unschärfe bei der Flächenausweisung bei Altanlagenstandorten - nicht nachvollziehbar

o) fehlerhafte Zuweisung von harten und weichen Tabukriterien