Wasserentnahmeabgabe auf die Nutzung der Wasserkraft rückwirkend zum 01.01.2013 abgeschafft
Der Sächsische Landtag hat auf seiner Sitzung am 22.06.2016 mit den Stimmen von CDU, SPD und der Fraktion DIE LINKE beschlossen, die Wasserentnahmeabgabe auf die Nutzung der Wasserkraft rückwirkend zum 01.01.2013 abzuschaffen.
Lesen Sie hierzu die Pressemitteilung des Verbandes der Wasserkraftbetreiber Sachsen und Sachsen-Anhalt e.V.
Das Gesetz zur Änderung des Sächsischen Wassergesetzes vom 8. Juli 2016 findet sich im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt vom 05. August 2016.
Historisches zur Wasserentnahmeabgabe
Hintergrund:
Im Zuge der Haushaltsverhandlungen für den nächsten Doppelhaushalt 2013/2014 plante die sächsische Staatsregierung die Einführung einer Wasserentnahmeabgabe. Von dieser sind vor allem die kleinen und mittleren sächsischen Wasserkraftwerks- und Mühlenbetreiber betroffen. Die beabsichtigte Gesetzesänderung sieht die Abgabe von 0,0001 €/m³ entnommenen Wassers, hilfsweise die Abgabe zwischen 15 % und 25% der tatsächlichen oder fiktiven jährlichen Einspeisevergütung aus Elektroenergie vor. Begründet wird das Vorhaben seitens des Sächsischen Umweltministers mit der Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie. Die Nutzer der Gewässer sollen dank der Wasserentnahmeabgabe angemessen an dem Unterhalt der sächsischen Gewässer beteiligt werden. Warum das aber nur für die Wasserkraftwerksbetreiber gilt, kann der Umweltminister nicht beantworten. So bleibt der Braunkohlekonzern Vattenfall auch in den kommenden Jahren, genauso wie die sächsischen Angler von den Zahlungen befreit.
Zudem sollen Verwaltungsvorschriften so geändert werden, dass ein Großteil der bestehenden Wasserkraftanlagen nur noch wenige Monate im Jahr betrieben werden dürfte. Zum 1.1.2013 trat die Erhebung der Wasserentnahmeabgabe in Kraft. Derzeit wird erwogen, die Abgabe erstmals 2014, basierend auf den Einspeisungsdaten aus dem Jahr 2013 zu erheben. Der Freistaat Sachsen erhofft sich dadurch Einnahmen in Höhe von 3 Mio. Euro jährlich zu erlösen. Diese in Deutschland einmalige Abgabe wird ein Großteil der klein- und mittelständisch geprägten Branche in Sachsen die wirtschaftliche Existenz entziehen. Welches Unternehmen kann von heute auf morgen auf 15-25% der Einnahmen verzichten? Auch hierzu schweigt sich der Umweltminister wie auch die Staatsregierung aus. Gemeinsam mit dem Verband der Wasserkraftwerksbetreiber Sachsen und Sachsen-Anhalt e.V. setzt sich die VEE Sachsen e.V. weiterhin dafür ein, dass die Wasserentnahmeabgabe wieder abgeschafft wird.
Am 11.07.2013 wurde ebenfalls der Gesetzesentwurf der sächsischen Staatsregierung zur Änderung wasserrechtlicher Vorschriften, dieser manifestiert u.a. die Einführung der Wasserentnahmeabgabe für Wasserkraftwerksbetreiber im Freistaat Sachsen, verabschiedet. Nach einer hitzigen Debatte wurde mehrheitlich entschieden, für das Gesetz den Weg der Eilausfertigung zu gehen.
Damit ist nun die Einführung der Wasserentnahmeabgabe für sächsische Wasserkraftswerksbetreiber noch einmal bestätigt worden.
Das Protokoll der Sitzung/Debatte können Sie hier nachlesen.
Aktuell legte der erste Wasserkraftwerksbetreiber in Sachsen Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgerichtshof und dem sächsischen Verfassungsgerichtshof gegen die Einführung der Abgabe ein.
Mehr Informationen zur Verfassungsbeschwerde
Zur Abstimmung stehender Gesetztesentwurf Änderungen Sächsisches Wassergesetz Teil 1, Teil 2, Teil 3
Positionen der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag zur Novelle des Sächsischen Wassergesetzes (mit Äußerungen zur Wasserentnahmeabgabe) - das Positionspapier (Stand Juni 2013) finden Sie hier.
Abschließende Behandlung der Drucksache 5/10658 – Gesetz zur Änderung wasserrechtlicher Vorschriften im Umweltausschuss des sächsischen Landtages wurde auf den 5. Juli 2013 terminiert
Pressemitteilung des Wasserkraftverbandes Sachsen zum Besuch von Peter Altmaier am 28.05.2013 in Chemnitz - Die PM finden Sie hier.
Artikel in der Freien Presse vom 01.06.2013 " Wasserkraft - Grüne werfen FDP Klientelpolitik vor" finden Sie hier.
Artikel in der Sächsischen Zeitung vom 01.06.2013 "Wassermüller hoffen auf Hilfe" finden Sie hier.
Artikel in der DNN vom 22.04.2013 " Wassermüller in Liebethal existenziell bedroht" finden Sie hier.
Artikel in der Freien Presse vom 25.03.2013 "CDU Flöha kritisiert Abgabe für Wasser" finden Sie hier.
Wasserkraftwerksbetreiber übergeben Petition an den sächsischen Landag - den Artikel finden Sie hier.
Anschreiben der IHK/HWK Chemnitz an den Staatsminister Morlok vom 12.03.2013 finden Sie hier.
Weitere Materialien:
Öffentliche Anhörung zum Gesetz zur Änderung wasserrechtlicher Vorschriften am 01.03.2013 ab 10:00 Uhr im Landtag in Dresden Informationen hier
Offener Brief des Verbandes der Wasserkraftwerksbetreiber Sachsen und Sachsen-Anhalt e.V. finden Sie hier.
Die Pressemittelung zum offenen Brief finden Sie hier.
Die aktuelle Pressemitteilung (14.12.2012) des Verbandes der Wasserkraftwerksbetreiber Sachsen und Sachsen-Anhalt e.V. finden Sie hier.
Einen aktuellen Artikel aus der Sächsischen Zeitung (27.12.2012) zum Thema finden Sie hier.
Das Plenarprotokoll der Debatte über die Wasserentnahmeabgabe im sächsischen Landtag finden Sie hier.
Antworten auf eine kleine Anfrage der Fraktion Die LINKE im sächsischen Landtag mit dem Thema Kontrollmechanismen EE Einspeisedaten und Grundlage für Wasserentnahmeabgabe-Haushaltsansatz
Die kleine Anfrage finden Sie hier.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier.
Das sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) veranlasste im Zuge des Diskussionsprozesses eine Datenerhebung zu den sächsischen Wasserkraftanlagen. Diese wurden nicht direkt über das Ministerium versandt, sondern durch verschiedene Abgeordnete des Sächsischen Landtages verbreitet. Der Verband der Wasserkraftwerksbetreiber Sachsen und Sachsen-Anhalt e.V. hält diese Datenerhebungen für ungeeignet eine Beurteilung der Wirtschaftlichkeit einer Wasserkraftanlage abzuleiten.
Die Stellungnahme des Wasserkraftverbandes zur Datenerhebung finden Sie hier.
Eine weitere Stellungnahme des BDEW mit einer Auflistung der Investitionsberechnung für eine Wasserkraftanlage finden Sie hier.
Die aktuelle Pressemitteilung des Wasserkraftverbandes vom 05.12.2012 finden Sie hier.
Zeitungsartikel in der Freien Presse vom 08.12.2012 zum Thema finden Sie hier.
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im sächsischen Landtag:
Die sächsische Fraktion der Partei Bündnis 90/Die Grünen setzt sich für die Änderung des §23 des sächsischen Wassergesetzes/Haushaltsbegleitgesetzes ein. Grundsätzlich betont die Fraktion, dass sie eine verursachergerechte Abgabe auf alle privaten Nutzungen des öffentlichen Gutes Wassers befürworten. Gleichzeitig so erklärt, Gisela Kallenbach (Landtagsabgeordnete der Fraktion) müsse dabei die Gleichbehandlung, Angemessenheit und Verhältnismäßigkeit dieser Abgabe beachtet werden. Dies sei im aktuellen Entwurf der sächsischen Staatsregierung nicht der Fall. Die von ihr vorgeschlagene Höhe von 0,1 Cent/m³ ist zu hoch und wird vor allem kleine und mittlere Betreiber in Bedrängnis bringen.
Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:
- Abgabe von 0,01 Cent auf 0,005 Cent halbieren
- Abschaffung des Mindestsatzes von 15% der EEG-Vergütung
- Ausnahme von der Zahlung der Abgabe von kleinen Kraftwerken und Mühlen mit einer Leistung bis 250 kW
- Befreiung der Braunkohletagebaue von der Zahlung einer Wasserabgabe abschaffen
- Einnahmen zur Erhaltung und Wiederherstellung der ökologischen Wasserqualität einsetzen
Die Änderungsanträge der Fraktion finden Sie hier.
Kleine Anfrage der Grünen zum Thema: Grundwasserentnahme aus sächsischen Tagebauen finden Sie hier
SPD Landtagsfraktion:
Dresden, 23.November 2012
PRESSEMITTEILUNG der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
Dr. Liane Deicke, umweltpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag und Thomas Jurk, energiepolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag und Ausschussvorsitzender, erklären anlässlich der heutigen Sitzung des Umweltausschusses des Sächsischen Landtages:
CDU/FDP Koalition konterkariert Energiewende
Umweltausschuss: Koalition beschließt Abgabe für sächsische Wasserkraftbetreiber
„Die Energiewende ist für die schwarzgelbe Regierungskoalition in Sachsen ein ‚falsches Versprechen‘. Anders lässt sich nicht erklären, dass die Koalition nach wie vor daran festhält, eine Abgabe für Wasserkraftbetreiber einzuführen.Wasserkraft ist unverzichtbar im Energiemix hin zur Energiewende. Eine zusätzliche Belastung der Wasserkraftbetreiber ist energiepolitisch und betriebswirtschaftlich unvertretbar. Zudem werden damit Planungs- und Investitionssicherheit von Betreibern von Wasserkraftanlagen massiv gefährdet. Zudem ist fraglich, ob diese Abgabe in einem Widerspruch zum EEG steht.
Die SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag wird sich auch in weiteren Haushaltsverhandlungen gegen eine solche Abgabe aussprechen.“
Darüber hinaus hat die SPD Landtagsfraktion einen Änderungsantrag zum Haushaltsbegleitgesetz 2013/2014 eingereicht, in dem die Streichung des Artikels 7 (Erhebung einer Wasserentnahmegebühr) gefordert wird. Denn durch die Erhebung einer Wasserentnahmenabgabe für Wasserkraftwerksbetreiber ist weder energiepolitisch noch betriebswirtschaftlich vertretbar.
Den Änderungsantrag der SPD-Fraktion finden Sie hier.
Die Fraktion DIE LINKE im sächsischen Landtag:
Die Fraktion DIE LINKE im sächsichen Landtag setzt sich in ihrem Änderungsantrag dafür ein, dass für die Abgabe die entsprechenden Ermäßigungsmöglichkeiten anzupassen, die pauschalen Befreiungstatbestände zu prüfen und Abgabesätze für die Wasserentnahmeabgabe anzupassen sind.
Den Antrag der LINKEN finden Sie hier.
Darüber hinaus setzt sich die Fraktion DIE LINKE dafür ein, dass vorerst, bis zu einer schlüssigen verursacherorientiert-angemessene Deckung der Umwelt- und Ressourcenkosten von „Wasserdienstleistungen“ bzw. von „Wassernutzungen“ , für die Braunkohle eine Wasserentnahmeabgabe erhoben werden soll, da die Freihaltung von Braunkohlelagerstätten in Sachsen bereits dazu führt, dass für die davon betroffenen Grundwasserkörper im Rahmen der Bewirtschaftungsplanung Ausnahmen in Form weniger strenger Umweltziele nach Art. 4 Abs. 5 WRRL ausgewiesen werden mussten.
Den entsprechenden Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE finden Sie hier.
In einem weiteren Änderungsantrag setzt sich die Fraktion dafür ein, den Artikel 7, Änderung des Sächsischen Wassergesetzes, wie folgt zu fassen:
2. Absatz 4 Nummer 6 wird gestrichen.
3. Absatz 11 wird wie folgt gefasst:
‚(11) Die zuständige Wasserbehörde kann unbeschadet der Möglichkeit zur niedrigeren Festsetzung nach Absatz 8 in Verbindung mit § 163 der Abgabenordnung die Wasserentnahmeabgabe für den Veranlagungszeitraum auf Antrag um bis zu 75 Prozent ermäßigen, wenn ohne Ermäßigung wasserwirtschaftliche, ökologische oder sonstige öffentliche Belange gefährdet wären und soweit die Umwelt‐ und Ressourcenkosten von Wassernutzungen
durch ordnungsrechtliche Genehmigungen sowie durch Auflagen in wasserrechtlichen Bescheiden für Vorsorge‐ und Ausgleichsmaßnahmen nicht bereits einbezogen worden sind.‘
Den entsprechenden Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE finden Sie hier.
Kleine Anfrage der Fraktion zum Thema: Umstände der Weitergabe und Verteilung von Fragebögen des SMUL zu Wasserkraftanlagen-Wirtschaftsdaten durch Landtagsabgeordnete der CDU-Fraktion finden Sie hier.
Kleine Anfrage der Fraktion zum Thema: Kontrollmechanismen zur Bereinigung fehlender EE-Einspeisedaten/ Grundlage für Wasserentnahmeabgabe-Haushaltsansatz finden Sie hier.
Die Fraktion der CDU im sächsischen Landtag:
Die Landtagsfraktion der CDU hat ebenfalls einen Änderungsantrag eingereicht. Grundsätzlich will man weiterhin an der Erhebung einer Wasserentnahmeabgabe festhalten und hat im Vergleich zum ersten Entwurf nur geringfügige Veränderungen vorgenommen:
1. es bleibt bei 0.01 Cent/m³
2. 20 KW bzw. 2000 € EEG-Vergütung als Bagatellgrenze
3. es bleibt bei min. 15% Abgabe von EEG-Vergütung
4. WKA nach Stand der Technik (Maßstab Fischereiverordnung) zahlen generell genau 15 %
5. Es gibt eine Berechnungsformel
Den entsprechenden Änderungsantrag der CDU-Fraktion finden Sie hier.
Die Position innerhalb der CDU ist scheinbar nicht so homogen, wie folgende Pressemitteilung der MIT Sachsen zeigt: Wasserabgaberegelung für MIT-Sachsen nach wie vor nicht akzeptabel
Die Fraktion der FDP im sächsischen Landtag:
Herr Tino Günther, Sprecher der Fraktion für Landwirtschafts-, Forst- und Weinbaupolitik, äußerte sich im Zusammenhang mit der Einführung der Wasserentnahmeabgabe in einem Beitrag für die Freie Presse (vom 28.11.2012) wie folgt: Prinzipiell soll eine entsprechende Abgabe eingeführt und die daraus resultierenden Erlöse für Maßnahmen zum Ausgleich für die Eingriffe in die Natur verwendet werden. Kraftwerke, die durch die Einführung einer Wasserentnahmeabgabe unwirtschaftlich werden sollten, müssten dann von ihren Betreibern aufgegeben werden. Prinzipiell soll nach Ansicht der sächsischen Liberalen das Erneuerbare Energien Gesetz abgeschafft werden, da dies nichts mit Wirtschaft zu tun hat.
Den Artikel mit dem Statement von Tino Günther finden Sie hier.