Energie & Klima - Wahlprüfsteine 2024 zur Landtagswahl in Sachsen
Es wurde allen derzeit im Landtag von Sachsen vertretenen Parteien und solchen die nach aktuellen Umfragedaten mit hoher Wahrscheinlichkeit in den nächsten Landtag einziehen werden, im Vorfeld der Landtagswahlen ein Fragenkatalog vorgelegt. Der Umfang der Fragen war aufgrund der Vorgaben der Parteien begrenzt. Die Fragen sind daher auf zentrale Aspekte begrenzt.
VEE-Wahlprüfsteine | Antworten der Parteien in Gegenüberstellung (PDF)
Antworten der Parteien
Die Antworten der Parteien finden Sie nachfolgend einzeln verlinkt:
- Antwort CDU-Landesverband Sachsen vom 01.08.2024 als PDF
- Antwort SPD Sachsen vom 04.07.2024 als PDF
- Antwort Bündnis 90/Die Grünen Sachsen vom 08.07.2024 als PDF
- Antwort Die Linke Sachsen vom 11.07.2024 als PDF
- Antwort AfD Sachsen vom 02.07.2024 als PDF
Wir haben ebenfalls das Bündnis Sarah Wagenknecht (BSW), die Freien Wähler (FW) und die FDP angefragt. Trotz Erinnerung wurden uns keine Antworten übermittelt.
Wahlprogramme
Die einzelnen Wahlprogramm finden Sie nachfolgend verlinkt:
- CDU: https://www.cdu-sachsen.de/Dateien/regierungsprogramm-weil-es-um-sachsen-geht/17535768
- SPD: https://2024.spdsachsen.de/
- Grüne: https://gruene-sachsen.de/programm-zur-landtagswahl-2024/
- Linke: https://www.dielinke-sachsen.de/wahlen/landtagswahl-2024/
- BSW: https://bsw-vg-sachsen.de/wp-content/uploads/2024/05/landtagswahlprogramm2024.pdf
- FDP: https://sachsen.freie-demokraten.de/sites/default/files/2024-05/Wahlprogramm%20LTW%202024_1.pdf
- FW: https://fwsachsen.de/FW_Wahlprogramm2024.pdf
- AfD: https://afdsachsen.de/positionen/
Links
- Sachsens Umweltverbände: Die Energiewende ist nicht gescheitert (Sächsische Zeitung vom 13.08.2024)
- Überparteilicher Ratgeber -> Wahl in Sachsen (Übersicht mit weiteren Informationen und Links)
VEE-Wahlprüfsteine Energie und Klima zur Landtagswahl 2024
Einleitung
Deutschland hat seine Verpflichtungen aus dem Pariser Klimaabkommen für das 1,5-Grad-Ziel verfehlt. Das CO2-Budget war 2023 aufgebraucht, daher müssen die Dekarbonisierungsanstrengungen deutlich beschleunigt werden. Weitreichende Klimafolgen können wohl nicht mehr vermieden werden. Sachsen liegt im Bundesländervergleich bei zentralen Punkten der Energiewende weiterhin zurück. Die Wirtschaft benötigt dringend bezahlbaren grünen Strom und grüne Gase, um Industrieabwanderung zu verhindern und Arbeitsplätze und Wohlstand zu sichern. Deshalb muss auch die Transformationswirtschaft (Solar-, Wind-, Speicherindustrie & Elektromobilität) gefördert werden.
1. Klimaschutz
Soll Klimaschutz als Sächsisches Verfassungsziel aufgenommen werden? Befürworten Sie ein Sächsisches Klimaschutzgesetz mit konkreten EE-Ausbau- und Dekarbonisierungspfaden in allen Sektoren? Wann sollte der Kohleausstieg erfolgen?
CDU | Sachsen hat eine gute Verfassung, die es behutsam weiter zu entwickeln gilt. Dazu haben sich die Koalitionsfraktionen zu Beginn der laufenden Legislatur entschieden. Die Diskussionen dazu haben wir in den letzten Jahren sehr intensiv mit den Koalitionspartnern geführt. Allerdings - eine Verfassungsänderung um jeden Preis gibt es mit der CDU nicht. Für die CDU-Fraktion geht es darum, unsere Verfassung weitgehend zu bewahren und zu schauen, was wichtige Aspekte für Sachsens Zukunft sind. Dazu gehört ohne Zweifel der Klimaschutz, der aus unserer Sicht bereits enthalten ist (Artikel 10 – Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen).
Nein. Sachsen besitzt seit Juni 2021 ein sächsisches Energie- und Klimaprogramm (EKP 2021). Darin sind Ziele und Handlungsschwerpunkte für Klimaschutz und Klimaanpassung in Sachsen festgelegt, darunter auch ambitionierte Ausbauziele für die erneuerbaren Energien.
Daraufhin wurde daran gearbeitet, um aus den etwa 150 Zielen und Handlungsschwerpunkten des EKP 2021 konkrete Maßnahmen zu entwickeln und bestehende zu sammeln.
Am 4. Juli 2023 hat das Kabinett den Maßnahmenplan zum Energie- und Klimaprogramm Sachsen 2021 bestätigt. Die fast 192 konkreten Maßnahmen beschreiben auf ca. 350 Seiten die Aktivitäten der Staatsregierung, um die Ziele und Handlungsschwerpunkte des EKP 2021 umzusetzen.
Darüber hinaus sehen wir keine Notwendigkeit, ein sächsisches Klimaschutzgesetz zu erarbeiten.
Der Kohleausstiegspfad ist bereits 2022 in Form eines umfassenden Kompromisses zwischen allen Betroffenen beschlossen worden. Daran halten wir fest. Der Ausstieg aus der Kohleverstromung soll bis spätestens 2038 stattfinden. Darüber hinaus sehen wir die Nutzung der Braunkohle als wertvollen Rohstoff der Industrie weiterhin als notwendig an.
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SPD | Mit Blick auf den neuesten „Fortschrittsbericht Treibhausgas-Emissionen und Klimaentwicklung in Sachsen 2024“ müssen wir beim Klimaschutz im Freistaat einfach besser werden und können uns nicht auf den Ergebnissen der Deindustrialisierung der 1990er Jahre ausruhen. Als SPD befürworten wir, den Klimaschutz als Staatsziel in die Sächsische Verfassung aufzunehmen. Ein Sächsisches Klimaschutzgesetz mit konkreten Ausbaupfaden für erneuerbare Energien und Sektorzielen begrüßen wir, setzen aber zunächst auf das bestehende Energie- und Klimaprogramm des Freistaates. Wir stehen zum vereinbarten Kohle-Ausstieg bis spätestens 2038. Ein früherer Ausstieg ist möglich, wenn die Energieversorgung zu jedem Zeitpunkt sicher, verfügbar und bezahlbar bleibt.
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Grüne | Wir BÜNDNISGRÜNEN haben uns für eine Aufnahme von Klimaschutz als Verfassungsziel eingesetzt: diese Verhandlungen zur Änderung der Sächsischen Verfassung sind letztlich an der CDU gescheitert. Wir werden dieses Ziel daher auch bei einer möglichen erneuten Verfassungsänderung verfolgen. Mit dem Energie- und Klimaprogramm (EKP) hat Sachsen den Weg zur Klimaneutralität eingeschlagen. Mit einem Klimaschutzgesetz wollen wir diesen Weg fortsetzen und zu einer noch stärkeren Verbindlichkeit mit sektorenscharfen Dekarbonisierungspfaden und Mechanismen für konkrete Maßnahmen zur Einhaltung der Minderungsziele kommen. Der Kohleausstieg muss und wird deutlich vor 2038 kommen. Kohle wird aufgrund steigender Kohle- und CO2-Emissionspreise schon deutlich vor 2038 nicht mehr wettbewerbsfähig sein. Daher wollen wir jetzt die Rahmenbedingungen für einen frühestmöglichen Ausstieg aus der Kohle schaffen. Mit dem gezielten Einsatz von Strukturstärkungsmitteln und dem massiven Ausbau erneuerbarer Energien stellen wir die Weichen, damit Sachsen Energieland bleib - wirtschaftlich stark und mit versorgungssicherer und bezahlbarer Energie.
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Linke | Unsere Landtagsfraktion hat bereits einen Entwurf für ein Klimaschutzgesetz*1 vorgelegt und sich in der Verfassungsdebatte dafür ausgesprochen, den Klimaschutz als Staatsziel in die Sächsische Verfassung aufzunehmen. Anders als die Koalitionsfraktionen hat unsere Fraktion das als Frage der Generationsgerechtigkeit definiert, sowie ein 5-Milliarden-Sondervermögen mit Verfassungsrang als Sozial- und Klimafonds vorgeschlagen. Wir werden auch weiterhin dafür streiten und ein Klimaschutzgesetz auf den Weg bringen, in dem wir sozial gerechte Klimaschutzmaßnahmen und CO2-Reduktionsziele in allen Sektoren verpflichtend festschreiben. Wir halten an dem Ziel des Pariser Klimaabkommens fest, die Erderwärmung auf möglichst 1,5 Grad zu begrenzen und das bis dahin verbliebene CO2-Budget nicht zu überschreiten. Wir wollen die Voraussetzungen dafür schaffen, dass der Kohleausstieg schon deutlich vor dem Jahr 2038 gelingt – gemeinsam mit den Menschen in den Revieren. Er ist angesichts der Klimakrise unabdingbar.
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AfD | Das 1,5-Grad-Ziel ist ein politisches Ziel. Rechtlich verbindlich sind die CO2-Reduktionsziele des Bundes-Klimaschutzgesetzes. Gemessen daran hat der Freistaat Sachsen seine Verpflichtungen übererfüllt und belegt im bundesweiten Vergleich einen Spitzenplatz. Wir teilen Ihre Ansicht, dass sich der Klimawandel nicht vermeiden lässt und sehen den Schwerpunkt bei der Klimafolgenanpassung. Die Wirtschaft benötigt eine günstige und stabile Energieversorgung, die nur durch einen breiten Energiemix aus fossilen, erneuerbaren und nuklearen Energieträgern sichergestellt werden kann.
Ein Landes-Klimaschutzgesetz ist entbehrlich. Sachsen erfüllt seine CO2-Vorgaben. Zum anderen behindern Ausbau- und Technologievorgaben den Fortschritt und beschneiden den demokratischen Willensbildungsprozess. Wenn die Menschen mit der Braunkohle einverstanden sind, wollen wir diese beibehalten. Die bestehenden Kraftwerke sollten bis zu ihrem technischen Lebensende im Leistungsbetrieb bleiben.
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BSW | Keine Antwort erhalten. |
FDP | Keine Antwort erhalten. |
FW | Keine Antwort erhalten. |
2. Netzausbau, Sektorenkoppelung, Speicher
Welche Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus schlagen Sie vor? Welche Förderprogramme für Speicherausbau und Sektorenkoppelung auf Landesebene befürworten Sie? Welche Rolle messen Sie grünem Wasserstoff bei?
CDU | Damit das deutsche Übertragungsnetz den Anforderungen der Energiewende gerecht wird, muss es umfangreich ausgebaut werden. Insgesamt beläuft sich nach Angaben der Bundesnetzagentur (Mai 2024) der Bedarf beim Netzausbau auf rund 14.000 km Hochspannungsleitungen. Das kostet zum einen sehr viel Geld, zum anderen zieht es einen großen Bedarf an Fachpersonal bei den Planern wie auch bei den Genehmigenden nach sich.
Vor diesem Hintergrund sind aus unserer Sicht vor allem personelle Bedarfe zu decken und insgesamt die finanziellen Voraussetzungen für Planung und Bau zu schaffen.
Eine noch größere Bedeutung wird aber die Akzeptanzsteigerung in der Gesellschaft haben. Jeder möchte zwar eine sichere und verlässliche Stromversorgung, viele lehnen aber den Bau der Leitungen „vor der Haustür“ ab. Diese unbefriedigende Situation muss die Bundesregierung schnellstmöglich ändern.
Die Sektorenkopplung ist Schlüsselelement der Energiewende. Die Weichen für die Verknüpfung von Strom, Wärme, Industrie und Verkehr werden jetzt gestellt. Ebenso wichtig sind die Nutzung und der Ausbau von Speichern. Mit dem Auslaufen der Kernkraftnutzung, der Reduzierung konventioneller Kraftwerksleistung und dem gewollten Anstieg volatiler erneuerbarer Energieträger ist ein paralleler Aufwuchs an kostengünstigen und effizienten Speichern für Strom anzustreben. Die CDU-Fraktion tritt deshalb für den Ausbau von Stromspeichern und die Entwicklung neuer Technologien ein. Bei zukünftigen Gesetzesvorhaben im EE-Bereich sind deshalb Energiespeicher viel stärker zu berücksichtigen und von allen bürokratischen wie auch fiskalischen Belastungen zu befreien.
Der geförderte Ausbau der Wasserstoffproduktion und seiner Derivate wie Ammoniak, Methanol oder E-Fuels ist hier ein ganz konkretes Projekt der Energiespeicherung, besonders dann, wenn der produzierte Wind- oder PV-Strom im „Überfluss“ vorhanden ist. Das bringt Flexibilität ins Energiesystem – unverzichtbar für den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien, da Windenergie- und Photovoltaik-Anlagen nicht nach Bedarf, sondern nach Wetterlage Strom erzeugen. So lassen sich mit der Verknüpfung der einzelnen Sektoren wechselseitig Stromdefizite und -überschüsse ausgleichen. Die Sektorenkopplung ist Schlüsselelement für die Transformation des Energiesystems von fossil zu erneuerbar.
Unser Ziel ist es, für die Erzeugungs- und die Anwendungsseite vorrangig Wasserstoff aus erneuerbaren Energien zu gewinnen, zu importieren und zu verwenden. Solange aber noch nicht ausreichend Wasserstoff aus Erneuerbarer-Energien-Elektrolyse zu vertretbaren Kosten bereitgestellt werden kann, können aus unserer Sicht auch alternative Technologien angewendet und unterschiedliche Arten von CO2-armem Wasserstoff zum Einsatz kommen. Für eine dauerhaft sichere Versorgung werden wir aber weiterhin auf Importe angewiesen sein.
Wir wollen darüber hinaus, dass ganz Sachsen so an das nationale Wasserstoffnetz angeschlossen wird, dass Wettbewerbsnachteile zu anderen Regionen verhindert werden und bestehende Innovationszentren in Sachsen ihre Potenziale voll ausschöpfen können. Wir werden eine ostdeutsche Wasserstoffmagistrale vorantreiben, damit die sächsischen Industriezentren stärker mit dem europäischen Markt vernetzt sind. Wir werden die Rahmenbedingungen zur Erzeugung und Verteilung von grünem und dekarbonisiertem Wasserstoff verbessern, um Wasserstoff in größeren Mengen durch Elektrolyse, Reformierungs- und Pyrolyseprozesse direkt im Freistaat zu produzieren.
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SPD | Die Rahmenbedingungen für den Ausbau des Stromnetzes werden durch Bundesgesetze vorgegeben. Verantwortlich für den Netzausbau sind in erster Linie die Netzbetreiber. Die vor allem von der SPD im Bund angestoßene Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im „Deutschlandtempo“ trägt bereits Früchte: Seit 2022 hat sich der Netzausbau in Deutschland deutlich verbessert, sowohl bei den Genehmigungen als auch beim Bau. Die aktuelle Diskussion über Erdkabel und Freileitungen zeigt auch, dass es nicht nur eine Frage der Beschleunigung, sondern auch der Finanzierung ist, die wir im Einklang mit weiteren Zielen (u.a. Naturschutz, Akzeptanz) beantworten müssen.
Der Freistaat hat die Förderrichtlinie Energie und Klima aufgelegt, über welche Vorhaben für eine klimaneutrale Wirtschaft, für Investitionen von Kommunen, Vereinen, Forschungseinrichtungen zur Umsetzung der Energiewende und des Klimaschutzes in Sachsen unterstützt werden können, u.a. auch Energiespeicher. Wir wollen darauf achten, dass diese Förderung auch zukünftig auskömmlich finanziert wird. Wir werden uns als SPD dafür einsetzen, dass die angekündigte Änderung des Bundesprogrammes STARK auch tatsächlich für Investitionen in die klimaneutrale Transformation sächsischer Unternehmen sorgt und damit der Auf- und Ausbau industrieller Produktionskapazitäten zur Herstellung von PV- und Windenergieanlagen, Elektrolyseure, Wärmepumpen und Batteriespeichern gefördert wird.
Grüner Wasserstoff ist die Voraussetzung dafür, dass unsere Industrie klimaneutral produzieren kann. Dafür brauchen wir eine leistungsfähige Infrastruktur in Sachsen. Als SPD setzen wir uns dafür ein, dass der Ausbau der Verteilnetze in Sachsen so erfolgt, dass grüner Wasserstoff überall dort ankommt, wo er industriell benötigt wird, auch in der Lausitz und der Region Chemnitz, deren Anschluss an das Wasserstoff-Kernnetz bislang nicht geplant ist.
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Grüne | Der Netzausbau in Strom- und Wasserstoffnetze ist entscheidend für das Gelingen der Energiewende. CDU- und CSU-geführte Regierungen haben hier durch Nichtstun eine riesige Aufgabe hinterlassen. Angesichts des erheblichen (Strom-)Netzausbaubedarfs in ganz Sachsen, droht eine fehlende Netzinfrastruktur absehbar zum Hemmnis für den Ausbau der Erneuerbaren Energien und den H2-Hochlauf zu werden. Deshalb sind derzeit zahlreiche Netzausbauprojekte in der Planung, die wir aktiv unterstützen. Grundsätzlich sind Netze privatwirtschaftliche Investitionen, deren Regulierung und Anreizsetzung Aufgaben des Bundes sind. Netzentgelte werden durch die unabhängige Bundesnetzagentur (BNetzA) gestaltet. Wir BÜNDNISGRÜNE unterstützen deshalb aktuelle Vorschläge, die Netzkosten anders zu finanzieren, ggf. durch Steuermittelzuschüsse oder die Finanzierung anders zu organisieren, z.B. durch ein „Amortisationskonto“, gemäß H2-Kernnetz. Die anstehenden Investitionen können in erheblichem Umfang Wachstum und regionale Wertschöpfung generieren. Bei der konkreten Umsetzung sind frühzeitige Beteiligung und ggf. finanzielle Anreize für betroffene Kommunen sinnvoll, um Akzeptanz zu schaffen. Mit der durch das Sächsische Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMEKUL) aufgelegten Förderrichtlinie Energie und Klima (EuK), im Umfang von einer Viertelmilliarde EUR, werden gezielt Maßnahmen für eine zukunftsfähige Energieversorgung gefördert, insbesondere zur Vernetzung von Energieinfrastrukturen und Speichern, als Beitrag zur Sektorenkopplung.
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Linke | Die Linke setzt sich für ein möglichst dezentrales Energiesystem ein, in dem das Potenzial einer regionalen Energiespeicherung in die Netzplanung einfließt, zum Beispiel durch die Verknüpfung von Stromnetzen mit Wärmespeichern. Zudem wollen wir Energieinfrastrukturen in öffentlicher Hand ausbauen und betreiben, sodass Gemeinwohlinteressen über den Profitinteressen privater Netzbetreiber stehen und verhindert wird, dass beispielsweise Pumpspeicher aus wirtschaftliche Gründen vom Netz genommen werden, wie aktuell in Dresden. Zur Beschleunigung des Netzausbaus braucht es aus unserer Sicht eine grundlegende Reform des Planungsrechts, den Abbau bürokratischer Hürden sowie mehr Personal in Genehmigungsbehörden. Zudem müssen die Netzentgelte verändert werden, um die Energiekosten für Verbraucherinnen und Verbraucher zu senken und den Einsatz von Speichern wirtschaftlicher werden zu lassen. Wir fordern eine Modernisierung des Bestandnetzes sowie ein gesetzliches Leitungs- bzw. Temperaturmonitoring für das 110 bis 380 kV-Netz, um die Kapazitäten der Trassen zu erhöhen. Zudem wollen wir die Forschung zu und den Bau von intelligenten Stromnetzen fördern, und zwar unabhängig von privaten Herstellerstandards (Open Source). Längst einsatzbereite Stromspeichertechnologien können bislang nicht wirtschaftlich betrieben werden, obwohl deren Einsatz netzdienlich ist und der Versorgungssicherheit dient. Hierzu müssen ein deutscher bzw. europäischer Rahmen geschaffen und entsprechende Unterstützungsprogramme vom Freistaat installiert werden. Wir unterstützen den Einsatz von (grünem) Wasserstoff dort, wo diese Technologie ökonomisch und ökologisch sinnvoll ist.
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AfD | Grüner Wasserstoff ist ein Energiespeicher, der gegenwärtig unwirtschaftlich ist und es auf absehbare Zeit auch bleiben wird. In der Abschaffung der Netzentgelte für Pumpspeicherwerke und netzdienliche Stromspeicher von überregionaler Bedeutung sehen wir geeignete Maßnahmen für den Speicherausbau.
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BSW | Keine Antwort erhalten. |
FDP | Keine Antwort erhalten. |
FW | Keine Antwort erhalten. |
3. Photovoltaik
Welche Solar-Pflichten befürworten Sie für Neubauten, Dachsanierungen, Parkplätzen bei gewerblichen, öffentlichen und privaten Gebäuden? Unterstützen Sie erweiterte Förderungen für spezielle PV-Anlagen wie AgriPV, GartenPV, BalkonPV oder andere? Wie halten Sie die Solar-Industrie in Deutschland?
CDU | Die CDU lehnt PV-Pflichten für Neubauten, Dachsanierungen, Parkplätzen bei gewerblichen, öffentlichen und privaten Gebäuden ab. Besonders vor dem Hintergrund der nicht vorhandenen Leitungsinfrastruktur stellt sich die Frage nach einer solchen Pflicht im Moment überhaupt nicht.
Eine Förderung von PV-Anlagen über das gegebene Maß hinaus halten wir derzeit nicht für notwendig. Eine Förderung der Kleinkraftwerke GartenPV und Balkonkraftwerke lehnen wir angesichts der fallenden Preise für diese Anlagen grundsätzlich ab. Eine Amortisation solcher Anlagen erfolgt in der Regel sehr schnell und die Investitionskosten sind eher gering. Von daher sind Förderungen nicht angebracht.
AgriPV-Anlagen sind Anlagen, die eine gleichzeitigen Nutzung von Flächen für die landwirtschaftliche Pflanzenproduktion und die PV-Stromproduktion zulassen. Agri-PV deckt ein breites Spektrum in der Intensität und Art landwirtschaftlicher Nutzung und im Mehraufwand für den PV-Anlagenbau ab. Dieses Spektrum reicht vom Anbau von Sonderkulturen und intensiven Ackerkulturen mit speziellen PV-Montagesystemen bis zu extensiver Beweidung mit marginalen Anpassungen auf der PV-Seite. Damit steigert Agri-PV die Flächeneffizienz und ermöglicht den Ausbau der PV-Leistung bei gleichzeitigem Erhalt fruchtbarer Ackerflächen für die Landwirtschaft oder in Verbindung mit der Schaffung artenreicher Biotope. Aus unserer Sicht sollte diese Anwendungsvielfalt weiter erforscht und zur Marktreife gebracht werden. Deshalb ist es aus Sicht der Sächsischen Union durchaus denkbar, hier weitere finanzielle Mittel bereitzustellen.
Die CDU-Fraktion des Sächsischen Landtages hat bereits frühzeitig auf die Krise der PV-Industrie in Sachsen hingewiesen. Bereits im Mai 2023 forderten wir den sächsischen Energieminister und die Ampel in Berlin dazu auf, zur Rettung der Solarindustrie aktiv zu werden. Dies wurde ignoriert. Unsere Solarunternehmen brauchen ausreichende Maßnahmen zur Herstellung fairer Wettbewerbsbedingungen in Europa. Aus wirtschaftlicher Sicht muss vor allem die Schlüsselindustrie für den günstigen Solarstrom der Zukunft erhalten bleiben. Wir brauchen in Deutschland endlich eine langfristige Verlässlichkeit und Berechenbarkeit in unserer Wirtschafts- und Energiepolitik! |
SPD | Mit dem im April 2024 im Bund beschlossenen Solarpaket wird der Ausbau von Photovoltaik auf Dächern, an Gebäuden sowie auf Freiflächen vorangebracht. Vor allem für Privathaushalte wird die Nutzung der Solarenergie leichter, indem zahlreiche Hürden für die Genehmigung und die Installation von Dach- und Balkon-Solaranlagen beseitigt werden.
In Sachsen wollen wir das Potenzial von schwimmenden PV-Anlagen auf künstlichen Gewässern heben und für mehr PV auf Dachflächen und über Parkplätzen sorgen, bei Neubauten auch verpflichtend. Wir wollen die Privilegierung von PV-Freiflächenanlagen entlang von Autobahnen und Schienenwegen für den Ausbau der Kapazitäten nutzen. Beim Bund setzen wir uns dafür ein, dass an sächsischen Bahn- und Autobahnabschnitten modellhaft PV- und Windkraft-Energiebänder entstehen. Das bestehende sächsische Förderprogramm für Balkon-PV wollen wir fortsetzen.
Die Frage nach einer starken deutschen bzw. europäischen Solarindustrie, die sich auch gegen die subventionierten Billigimporte aus China behaupten kann, werden wir nur EU-weit lösen. Dabei setzen wir auf den Net-Zero Industry Act der EU, durch welchen die EU-Mitgliedstaaten bei öffentlichen Ausschreibungen, Auktionen und anderen nationalen Programmen Solarmodule aus europäischer Produktion fördern können. Österreich ist hier bereits mit gutem Beispiel vorangegangen. Letztendlich dürfen aber bei der Diskussion über Arbeitsplätze, Standort- und Technologiefragen auch die Klimaziele nicht aus den Augen verloren werden.
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Grüne | Wir BÜNDNISGRÜNE setzen uns für die Einführung einer Solarpflicht für alle öffentlichen Gebäude und Parkplätze des Freistaates ein, um so jährlich Anlagen mit mindestens zehn Megawatt Leistung zuzubauen. Zudem soll es eine Solarpflicht für alle neu gebauten Gewerbegebäude, Mehrfamilienhäuser und Parkplätze geben. Die Anbringung von Photovoltaikanlagen auf Bestandsgebäuden wollen wir mit zinsgünstigen Darlehen umfangreich fördern. Module „made in Saxony“ sollen dabei höhere Tilgungszuschüsse erhalten. Wir haben uns in den letzten Jahren intensiv für Erhalt und Ausbau der Solarindustrie in Deutschland und insbesondere des sächsischen Clusters eingesetzt und dazu seitens SMEKUL z.B. das Netzwerk der Europäischen Solarregionen (SIRE) gegründet, um auf EU-Ebene die notwendige Schlagkraft zu entwickeln. Aus unserer BÜNDNISGRÜNEN Sicht waren und sind gezielte Maßnahmen gegen marktschädliche PV-Anlagen zu Dumpingpreisen, insbesondere aus chinesischer Produktion, unabdingbar. Dementsprechend setzen wir uns für Resilienzboni ein, die im Bund vorerst an der FDP gescheitert sind.
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Linke | Wir setzen uns für eine Solardachpflicht für alle Gebäude in Sachsen ein, die neu entstehen. Bestehende Gebäude sollen möglichst nach und nach verpflichtend mit Solarenergieanlagen ausgestattet und/oder als Gründächer gestaltet werden. Der Staat muss mit seinen Gebäuden dabei Vorreiter sein. Bei Freiflächenanlagen wollen wir vor allem Agri-Photovoltaik-Anlagen fördern und nur die Installation von naturverträglichen Anlagen zulassen.
Wir setzen uns für Resilienzboni zur Unterstützung der heimischen Solarindustrie ein und wollen die öffentliche Nachfrage nach vor Ort produzierten Solarmodulen durch die Installation auf öffentlichen Gebäuden und die Reform des sächsischen Vergabegesetzes stärken. Zudem wollen wir eine mit konkreten Zielen, Maßnahmen und Zeitplänen untersetzte „Sächsische Industriestrategie“ mit dem Ziel entwickeln, die sächsischen Industriearbeitsplätze durch den Aufbau nachhaltiger Industrien mit guten Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten und hohen Umweltstandards zu sichern.
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AfD | Derartige Verpflichtungen lehnen wir ab. Die Entscheidung darüber obliegt dem Eigentümer. Wir begrüßen die Solarindustrie in Deutschland. Leider zeigt sich, dass sie aufgrund hoher Energiekosten, ausufernder Bürokratie und hoher Abgaben ohne Subventionen nicht wettbewerbsfähig ist. Die Verbesserung der Standortbedingungen ist unabdingbar.
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BSW | Keine Antwort erhalten. |
FDP | Keine Antwort erhalten. |
FW | Keine Antwort erhalten. |
4. Windenergie
Welche Maßnahmen befürworten Sie, damit die Regionalplanung die Ausweisung des 2%-Flächenzieles rechtzeitig umsetzt? Mit welchen Maßnahmen wollen Sie den sachlichen Diskurs über den Ausbau der Windenergie voranbringen? Wie beschleunigen Sie Genehmigungsverfahren?
CDU | Aus unserer Sicht wurden den Regionalen Planungsverbänden alle Instrumente (einschl. finanzielle Mittel) zur Verfügung gestellt, um die ambitionierten Ziele der Ausweisung des 2%-Flächenziels Windkraft zu erreichen. Nun müssen wir den Planungsverbänden die notwendige Zeit geben, die sie für ihre Arbeit benötigten. Es wäre kontraproduktiv, in die laufenden Verfahren einzugreifen. Im Moment sehen wir auch keine konkrete Gefahr, dass das 2 %-Ziel nicht erreicht wird.
Wir haben in der letzten Legislaturperiode bereits zahlreiche Maßnahmen und Entscheidungen getroffen, die den Diskurs zum Ausbau der Windkraft versachlichen und befördern sollen. Insbesondere die hervorragend ausgestattet SAENA, die für akzeptanzsteigernde Maßnahmen/Diskurse den Kommunen und Bürgern vor Ort zur Verfügung steht, spielt dabei eine wichtige Rolle.
Auch soll das im Juni 2024 beschlossene Sächsische Beteiligungsgesetz unbürokratisch und flexibel dazu beitragen, dass die Bereitschaft, Windkraftanlagen auf dem Gemeindegebiet zu errichten, steigt.
Eins muss aber allen klar sein: Der Bau von Windkraftanlagen in der Nähe von Wohngebieten wird immer auch auf Ablehnung stoßen. Daran können keine noch so guten politischen Entscheidungen etwas ändern.
Da die Genehmigungsverfahren für Erneuerbare Energien (insb. PV und Windkraft) in der Gesetzgebungskompetenz des Bundes liegen, müssen dort die entsprechenden Entscheidungen getroffen werden. Hierfür wurden in den letzten Jahren mehrfach die Gesetze geändert (zuletzt im Juni 2024). Wir sind eher skeptisch, dass diese Entscheidungen tatsächlich zum gewünschten Ergebnis führen.
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SPD | Im Freistaat Sachsen haben wir beschlossen, dass die Regionalen Planungsverbände (RPV) die Ziele des Windflächenbedarfsgesetzes in der Planung bereits bis Ende 2027 umsetzen müssen. Dafür wurden ihnen befristet zusätzliche Mittel zugewiesen. Die RPV haben von sich aus eine hohe Motivation, denn wenn das Flächenziel nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt wird, gilt im gesamten Planungsraum uneingeschränkt die baurechtliche Privilegierung der Windenergie im Außenbereich. Das Ziel der RPV ist es deshalb, mit der Aufstellung von Teilregionalplänen und durch die Ausweisung von Vorranggebieten die Entwicklung der Windenergie in geordnete Bahnen zu lenken.
Ein sachlicher Diskurs wird angesichts von Fake News und pseudowissenschaftlichen Argumenten beim Thema erneuerbare Energien zunehmend schwieriger, zumal sich dessen vor allem die Verhinderer der Energiewende bedienen. Trotzdem ist die Akzeptanz für Klimaschutz und den Ausbau von erneuerbaren Energien auch in Sachsen ungebrochen hoch, wenn auch etwas rückläufig. Das jüngst vom Landtag beschlossene Gesetz zur finanziellen Beteiligung von Kommunen an EE-Anlagen ist ein weiterer Baustein, um diese Akzeptanz zu sichern. Wir werden permanent daran weiterarbeiten, die Bürgerinnen und Bürger zu beteiligen und versuchen, sie mit sachlicher und vernünftiger Aufklärungsarbeit zu erreichen, wie es die Sächsische Energieagentur bereits tut. Hier sind alle Parteien und zivilgesellschaftlichen Initiativen gefordert, die sich für eine dezentrale und nachhaltige Energiewende aussprechen. Wir wollen die Stadt-Umland-Kooperationen bei der Energiewende verbessern, bei der alle ihren Beitrag leisten müssen, die Städte und die ländlichen Räume.
Mit der gerade erfolgten Novelle des Bundes-Immissionsschutzgesetzes wurde bereits eine Vielzahl von Maßnahmen zur Beschleunigung und Entbürokratisierung von Genehmigungsverfahren – auch für Windenergie an Land – auf den Weg gebracht. Mit der Flexibilisierungsklausel nach § 20 Abs. 3 des Landesplanungsgesetzes wurde in Sachsen ebenfalls eine Möglichkeit zur Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen geschaffen. Wir wollen darüber hinaus die interministerielle Planungsgruppe zum Ausbau erneuerbarer Energie fortführen, die Planungsbehörden mit dem erforderlichen Personal ausstatten und unkonventionelle Ansätze in lokalen Planungsprozessen ermöglichen.
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Grüne | Als erstes Bundesland haben wir als BÜNDNISGRÜNE in Sachsen für eine vorzeitige Ausweisung des 2%-Flächenziels bis 2027 statt 2032 gesorgt. Die regionalen Planungsverbände arbeiten dementsprechend in enger Abstimmung mit den zuständigen Ministerien an der notwendigen und fristgerechten Überarbeitung der Regionalpläne. Durch das SMEKUL beauftragte Akzeptanzstudien zeigen eine hohe grundsätzliche Zustimmung zum Ausbau der Erneuerbaren Energien. Dies gilt es durch Aufklärung, Beteiligung und konkrete Akzeptanzmaßnahmen zu festigen. Mit einem Dialog- und Beteiligungsmanagement, der erfolgreich durchgesetzten finanziellen Beteiligung der Kommunen an den Erträgen sowie mit Leitfäden zur Vereinbarung von Naturschutz und Erneuerbaren, haben wir konkrete Maßnahmen für Akzeptanz auf den Weg gebracht. Um die, im bundesweiten Vergleich ohnehin kurzen, Genehmigungszeiten auch bei höherem Anlagenaufkommen zu beschleunigen, haben wir Stellen für entsprechende „Kümmerer“ in der Landesdirektion ausgebracht.
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Linke | Die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren gelingt aus unserer Sicht am besten durch den Einsatz von mehr Personal in den Genehmigungsstellen und die vollständige Digitalisierung von Genehmigungsprozessen. Gleiches gilt in den Planungsbehörden. Zugleich müssen die Ziele zum Ausbau erneuerbarer Energieanlagen öfter als bisher in Form von Teilfortschreibungen der Regionalpläne an aktuelle Gegebenheiten angepasst werden. Auch der Landesentwicklungsplan hinkt den Ausbauzielen für erneuerbare Energien hinterher und muss dringend fortgeschrieben werden.
Mit dem Ertragsbeteiligungsgesetz für Wind- und Solarenergieanlagen ist ein wichtiger Schritt zur Akzeptanzförderung getan. Aus unserer Sicht reicht die finanzielle Beteiligung der Kommunen jedoch nicht aus: Wir setzen uns für eine direkte finanzielle Beteiligung der Anwohnerinnen und Anwohner sowie für eine stärkere und frühzeitige Beteiligung der Menschen an konkreten Standortentscheidungen ein. Wir fordern erweiterte Beteiligungsverfahren, mehr Transparenz im Standortauswahlverfahren sowie die stärkere Einbeziehung von Anregungen und Hinweise der Menschen vor Ort in den Entscheidungsprozess, unterstützt von der SAENA. Damit besteht die Möglichkeit, dass Menschen konstruktiv an der Energiewende mitwirken und sich der Diskurs versachlicht.
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AfD | Das in Sachsen vorgezogene Zwei-Prozent-Flächenziel bis 2027 lehnen wir ab. Den sachlichen Diskurs unterstützt man mit akzeptanzsteigernden Maßnahmen. Wir als AfD-Fraktion setzen uns gegen Windräder in Wäldern, landschaftsprägenden Regionen oder Schutzgebieten ein und für einen Abstand zu Siedlungen vom 10-fachen der Gesamthöhe (10-H-Regelung).
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BSW | Keine Antwort erhalten. |
FDP | Keine Antwort erhalten. |
FW | Keine Antwort erhalten. |
5. Bioenergie
Wie sehen Sie die Zukunft von Biogas und Biomethan und welche Rahmenbedingungen sind nötig, um den bestehenden Kraftwerkspark zu erhalten? Unterstützen Sie den Bundesratsbeschluss 119/24, TOP 11, (1.043) vom 26.04.2024 zur Stärkung der Rolle von Biogas und Biomethan für die Energiewende?
CDU | Biogas- bzw. Biomassekraftwerke wurden durch die derzeitige Bundesregierung in den sehr stiefmütterlich behandelt und müssen dringend wieder die nötige Aufmerksamkeit erhalten. Die deutschen Biogasanlagen haben das Potenzial, ihre Leistung spontan um 20 Prozent zu erhöhen.
Der Anbau von Energiepflanzen und der Betrieb von Biogasanlagen ist gerade für landwirtschaftlichen Betriebe ein enorm wichtiges ökonomisches Standbein und eine gute Möglichkeit, Verluste aus der landwirtschaftlichen Produktion auszugleichen. Das gilt ganz besonders für Milchbauern und Futterbaubetriebe, die nach den Daten des BMEL die meisten Biogasanlagen betreiben und auf diese Einnahmen dringend angewiesen sind.
Biogas kann in bestimmten Anwendungen Erdgas ersetzen, z. B. in der Wärmeproduktion. Darüber hinaus werden viele Biogasanlagen bereits heute zur regionalen Wärmeproduktion (mehr oder weniger als Abprodukt) genutzt (dezentrale Wärmeproduktion). Darüber hinaus kann Biogas zur flexiblen Stromproduktion genutzt werden - damit kann 22 % der Stromproduktion aus Erdgas ersetzt werden. Dies gewinnt auch dadurch zunehmend an Bedeutung gewinnen, dass mehr Wind- und Solarstrom produziert werden soll, welcher nicht stabil zur Verfügung stehen wird.
Die Europäische Union plant derzeit, bis 2030 35 Mrd. m3 Biomethan zu produzieren. Biogas könnte bis 2050, nach Ansicht von Harman Dekkers, Vorsitzender des europäischen Biogasverbandes, sogar 30 bis 50 Prozent des künftigen Gasbedarfs in der EU abdecken. Momentan werden in Deutschland allerdings nur 10 bis 12 TWh Biomethan ins Netz gespeist. In Deutschland wurden 2021 jedoch 960 TWh Erdgas verbraucht. Damit liegt der Biomethananteil derzeit insgesamt nur bei 1 Prozent.
Vor diesem Hintergrund sehen wir die Notwendigkeit, die Biogasproduktion in Sachsen zu stärken und damit die betroffenen Betreiber stärker in die Bewältigung der energetischen Herausforderungen einzubringen. Dafür sind intelligente und flexible Lösungen notwendig und die Biogasbranche kann ein Bestandteil sein. So können Biogasanlagen zu einem klimaneutralen Wirtschaftssystem beitragen und die Emissionen in der Landwirtschaft auf ein Minimum reduziert werden.
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SPD | In Sachsen sind aktuell ca. 270 landwirtschaftliche Biogasanlagen mit einer installierten Leistung von etwa 140 MW in Betrieb. Biogasanlagen können einen wichtigen Beitrag zur Energie- und Wärmewende leisten, auch als Reservekraftwerke. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Einsatz von Energiepflanzen weiter reduziert wird. In Sachsen werden bereits überwiegend Gülle und andere Abfälle aus der Landwirtschaft eingesetzt.
Mit dem im April 2024 beschlossenen Solarpaket I wurden auch für die Stromerzeugung aus Biogas einige Erleichterungen herbeigeführt. Wir sind uns bewusst, dass diese Veränderungen nur Teil einer größeren Lösung sein können, die hilft, die Energiegewinnung aus Biomasse übergangsweise zu stärken, bis größere nachhaltige Kraftwerkskapazitäten bereitstehen. Bei der Kraftwerksstrategie des Bundes wurden die Biomassepotenziale bislang leider nicht ausreichend berücksichtigt. Das wird auch im Entschließungsantrag des Bundesrates aufgegriffen, der auch vom Freistaat Sachsen unterstützt wurde. Auch als SPD begrüßen wir diese Positionierung.
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Grüne | Die energetische Nutzung von Biomasse für Biogas und Biomethan kann einen Beitrag zur Energiewende leisten, insbesondere im Bereich der gesicherten, flexiblen Kraftwerksleistung (vieler kleinerer Anlagen kumuliert). Biogasanlagen, Biomethan-BHKW und Holz-(heiz)-kraftwerke können die erneuerbare Energieerzeugung aus Wind und Sonne sinnvoll ergänzen. Dabei muss jedoch zukünftig sichergestellt werden, dass die Anlagen flexibel und bedarfsgerecht betrieben werden. Grundsätzlich sind dem jedoch, durch die Flächenkonkurrenz der Biomasse zur landwirtschaftlichen Produktion, Grenzen gesetzt. Für uns BÜNDNISGRÜNE gilt der Grundsatz „Teller vor Tank“. Dabei ist festzustellen, dass die Effizienz von Energiepflanzen gegenüber anderen energetischen Nutzungsformen vergleichsweise gering ist, die Wirtschaftlichkeit gegenüber Wasserstoff derzeit wiederum größer ist. Wir setzen uns für eine adäquate Berücksichtigung von Biogas im zukünftigen deutschen Energiemix ein. Die aktuell diskutierte Kraftwerkstrategie inklusive eines zukünftigen Kapazitätsmechanismus sowie das vorhandene Förderregime des EEG gilt es entsprechend so (weiter) zu entwickeln, dass keine Fehlanreize für eine übermäßige Biomassenutzung entstehen. Ein wirtschaftlicher Betrieb von systemdienlichen Anlagen hat dabei dennoch gewährleistet zu sein.
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Linke | Biogas und Biomethan spielen in einer vollständig auf erneuerbaren Energieträgern basierenden Energieversorgung eine entscheidende Rolle, insbesondere bei der Einspeisung in die Wärmenetze. Dabei sollten vor allem Bioabfall, landwirtschaftliche Reststoffe, Zwischenfrüchte, Blühstreifen usw. zum Einsatz kommen. Den Bundesratsbeschluss zur Stärkung der Rolle von Biogas und Biomethan unterstützen wir.
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AfD | Der Anbau von Energiepflanzen auf Ackerflächen steht in Konkurrenz zur Nahrungsmittelproduktion. Wir setzen uns dafür ein, die Subventionierung und Vorrangeinspeisung des Stroms aus Biogasanlagen durch Abschaffen des EEG zu beenden.
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BSW | Keine Antwort erhalten. |
FDP | Keine Antwort erhalten. |
FW | Keine Antwort erhalten. |
6. Wasserkraft
Befürworten Sie die Sicherstellung des vorhandenen und Aktualisierung des möglichen Potenzials der Wasserkraftnutzung? Unterstützen Sie eine Prüfung der vorhandenen Potenziale und befürworten ein Abrissmoratorium bis zum Abschluss? Welches Potenzial zur Wasservorhaltung sehen Sie in der Wasserkraft?
CDU | Die Potenziale zur Nutzung erneuerbarer Energien sind in besonderem Maße von geologischen, topografischen, landschaftskulturellen und landesplanerischen bzw. raumordnerischen Gesichtspunkten bestimmt. Ausbaumöglichkeiten in Sachsen ergeben sich danach im Bereich der Stromerzeugung vor allem für die Nutzung der Solarenergie, der Bioenergie und der Windenergie.
Die Sächsische Union sieht gegenwärtig keinen Bedarf an einer Zustands- und Potenzialanalyse der Wasserkraft in Sachsen mit dem dargestellten Fokus. Grundsätzlich liegen hinreichende Informationen zur Nutzung der Wasserkraft in Sachsen vor.
Wasserkraft hat in Sachsen eine wichtige Funktion als erneuerbare Energiequelle zur klimaschonenden Stromerzeugung. Es ist jedoch seit längerem bekannt, dass das Ausbaupotenzial der Wasserkraftnutzung weitgehend ausgeschöpft ist, ähnlich wie in fast allen anderen vergleichbaren Bundesländern.
Für Sachsen wird davon ausgegangen, dass ein Zuwachspotenzial der Wasserkraftnutzung in erster Linie in der Erhöhung der technischen Effizienz bestehender Anlagen vorhanden ist. Die Reaktivierung bestehender, nicht mehr in Betrieb befindlicher Anlagenstandorte und der Neubau von Flusskraftwerken an bestehenden Querbauwerken, die bisher nicht für die Energieerzeugung aus Wasserkraft genutzt wurden, könnten nach Einzelfallprüfungen und unter Beachtung der umweltgesetzlichen Anforderungen ein weiteres geringes Zuwachspotenzial für die Wasserkraftnutzung erbringen. Unter Berücksichtigung der ökologischen Anforderungen an die Energieerzeugung aus Wasserkraft und der dadurch bedingten Einschränkungen der wirtschaftlichen Nutzung muss die Erschließung des Wasserkraftpotenzials in Sachsen darüber hinaus als weitestgehend abgeschlossen bewertet werden.
Das Energie- und Klimaprogramm (EKP) des Freistaates Sachsen bestätigt dieses Ausbau- beziehungsweise Steigerungspotenzial durch das Mengenziel der Jahresarbeitsleistung von 250 Gigawattstunden pro Jahr (Basis 2019: 208 Gigawattstunden pro Jahr). Ein Wehrabrissmoratorium ist unsererseits nicht geplant.
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SPD | Die Wasserkraft und hierbei in Sachsen vor allem die kleine Wasserkraft sind Teil der erneuerbaren Energiequellen, vom vorhandenen und realisierbaren Potenzial aber nachgeordnet gegenüber anderen erneuerbaren Energieerzeugungsformen. Im Maßstab des gesamten Freistaates spielt die (kleine) Wasserkraft bei der wirtschafts- und energiepolitischen Ausrichtung daher nur eine untergeordnete Rolle, dennoch ist uns die lokale und dezentrale Bedeutung, wie bspw. im Erzgebirge, bekannt und bewusst. Die Abgeordneten der SPD in Bund und Land haben sich sowohl bei einer der letzten EEG-Novellen sowie bei Anpassungen der Wasserentnahmeabgabe in Sachsen für Lösungen zugunsten der Wasserkraft eingesetzt und diese auch mit durchgesetzt. Wir setzen uns dafür ein, die Anerkennung der netzdienlichen Funktion der Wasserkraft, v.a. bei bestehenden Pumpspeicherkraftwerken, zu verbessern.
Für die Erreichung der Klimaziele spielt die (kleine) Wasserkraft im Bereich der Energieerzeugung und THG-Einsparung in Sachsen zwar eine wichtige, aber dennoch nachgeordnete Rolle. Das ist bislang auch mit Blick auf die Rolle bei Klimaanpassungsmaßnahmen der Fall. Wir sehen hier im Einzelfall Verbesserungsmöglichkeiten, auch durch Optimierung des Wasserrückhaltes in der Fläche und des Hochwasserschutzes durch Stauanlagen. Dafür bedarf es weiterer Untersuchungen für die Einzugsgebiete der sächsischen Fließgewässer.
Die energiepolitische Lage hat sich in Europa und in Deutschland seit dem Februar 2022 fundamental verändert. Den erneuerbaren Energien wurde im EEG ein überragendes öffentliches Interesse und ein der öffentlichen Sicherheit dienender Status zugeschrieben. Dennoch schätzen wir die Chancen und Potenziale der (kleinen) Wasserkraft im gesamten Freistaat als überschaubar ein und wissen um die technischen, ökonomischen und umweltfachlichen Belange und nach wie vor existierenden Zielkonflikte, auch in der Schutzgüterabwägung, die einem von der Wasserwirtschaft geforderten Ausbau entgegenstehen. Hier sehen wir bei anderen Energiequellen wie Biomasse oder Geothermie deutlich mehr Potenziale und müssen auch angesichts der momentan angespannten haushaltspolitischen Situation priorisieren und abschichten. Wir planen derzeit nicht mit der Beauftragung einer Ausbaupotenzialstudie zur Wasserkraft. Für eine sachliche Diskussion über die Ausbaupotenziale oder ein Wehrabrissmoratorium im Freistaat stehen wir aber gerne zur Verfügung.
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Grüne | Unter Berücksichtigung der ökologischen Anforderungen an die Wasserkraft und der dadurch bedingten Einschränkungen der wirtschaftlichen Nutzung muss die Erschließung des Wasserkraftpotenzials in Sachsen als weitestgehend abgeschlossen bewertet werden. Für Sachsen wird mithin bereits seit längerem davon ausgegangen, dass ein Zuwachspotenzial der Wasserkraftnutzung in erster Linie in der Erhöhung der technischen Effizienz bestehender Anlagen vorhanden ist.
Die Reaktivierung bestehender, nicht mehr in Betrieb befindlicher Anlagenstandorte und der Neubau von Flusskraftwerken mit einer elektrischen Nennleistung von mindestens 100 Kilowatt an bestehenden Querbauwerken, die bisher nicht für die Energieerzeugung aus Wasserkraft genutzt wurden und für die Fischwanderungen nicht passierbar waren, könnten im Ergebnis von Einzelfallprüfungen ein weiteres geringes Zuwachspotenzial für die Wasserkraftnutzung erbringen. Dies gilt dementsprechend auch für die Wasservorhaltungspotentiale von Wasserkraftwerken. Das entsprechend geringe Ausbau- beziehungsweise Steigerungspotenzial der Wasserkraft insgesamt ist im Energie- und Klimaprogramm 2021 (EKP 2021) durch das Mengenziel von 250 Gigawattstunden (Basis 2019 208 Gigawattstunden pro Jahr) abgebildet.
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Linke | Um langfristig die Energieversorgung ganz auf erneuerbare Energien umzustellen und die Klimaschutzziele zu erreichen, müssen alle Potenziale, die in ökologisch zumutbarer Weise erschließbar sind, genutzt werden. Der Wasserkraft kommt dabei eine quantitativ untergeordnete, aber dennoch erhebliche Bedeutung zu. Wir sehen Ausbaupotenzial der Wasserkraft vor allem in der Modernisierung und Erweiterung bestehender Anlagen, plädieren aber dafür, eine fachverbandlich abgestimmte aktuelle Zustands- und Potenzialanalyse der Wasserkraft in Sachsen zu erarbeiten, um den reellen Stellenwert der Wasserkraft auf aktueller wissenschaftlicher Grundlage bewerten zu können. Ein Abrissmoratorium ist aus unserer Sicht nicht notwendig.
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AfD | Ein Wehrabrissmoratorium unterstützen wir nicht. Ein nennenswertes Ausbaupotenzial für die Wasserkraft ist nicht vorhanden. Zudem ist die Zielerreichung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie gefährdet. Eine Ursache für die schlechte Gewässerökologie und die Abnahme von Fischbeständen sind Querverbauungen in Kombination mit Wasserkraftwerken.
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BSW | Keine Antwort erhalten. |
FDP | Keine Antwort erhalten. |
FW | Keine Antwort erhalten. |
7. Geothermie
Welche Projekte im Bereich der Tiefengeothermie befürworten Sie und würden Sie fördern, so insbesondere Forschungsprojekt „Schönbrunn“ und Grundlagenforschung GIGS (Aue/Schneeberg)? Welche Maßnahmen zur Akzeptanzsteigerung der Wärmewende befürworten Sie?
CDU | Die Erdwärme (Geothermie) gilt für die CDU als ein wichtiger Bestandteil für die dauerhafte, ressourcenschonende und klimagerechte Energieversorgung. Geothermie ist als grundlastfähige erneuerbare Energiequelle ein wichtiger Beitrag. Neue Erkenntnisse in der Forschung und eine zunehmend schnellere Entwicklung von Technologien ermöglichen zudem eine effektivere Nutzung des geothermischen Potenzials. Zur Nutzung geothermischer Energie existieren mehrere Möglichkeiten: die oberflächennahe Geothermie, die Grubenwassergeothermie und die Nutzbarmachung der Tiefengeothermie. Der Schwerpunkt der Erdwärmenutzung in Sachsen liegt gegenwärtig im Bereich der oberflächennahen Geothermie.
Neben der Versorgung von Ein- und Zweifamilienhäusern nahm in letzter Zeit auch die Versorgung gewerblicher und industrieller Gebäude über Großanlagen zu. Vor allem bei diesen Großanlagen entwickelt sich die Kühlung mittels Geothermie zu einem stark steigenden Nutzungsfaktor. In diesem Bereich bestehen 17.633 Anlagen mit einer geschätzten installierten Heizleistung von ca. 207 MWtherm (Stand: 31. Dezember 2021). Mit etwa zehn Anlagen nutzen Betreiber geothermische Energie aus Grubenwasser. Die Tiefengeothermie befindet sich noch im Entwicklungsstadium.
Deshalb unterstützt die CDU eine weitere Entwicklung in diesem Bereich und Modellprojekte, wie in Schönbrunn bzw. Aue/Schneeberg, sind wichtige Voraussetzungen für die zukünftige Intensivierung der Nutzung dieser Energieform.
Insgesamt wird seit vielen Jahren die mangelnde Transparenz über die Preisbildung im Wärmemarkt kritisiert. Dies führte auch dazu, dass die Kartellämter den Sektor in ihrem Zuständigkeitsbereich schon mehrfach intensiv untersucht haben.
Fakt ist, dass neben den ökologischen Aspekten auch die ökonomischen und sozialen Aspekte bei der Akzeptanzsteigerung – auch bei der Wärmewende - eine gleichwertige Rolle spielen. D. h., wenn es sich im Portemonnaie der Endverbraucher abbilden lässt, werden sie die Wärmewende eher unterstützen und schneller akzeptieren. Deshalb fordert die CDU, dass nicht der Staat vorgibt, welche Technologie an welcher Stelle die richtige ist. Das kann die Politik nicht vorschreiben. Alle Öko-Heizungen sollen den gleichen Stellenwert haben. Handwerker sollen beraten, Hausbesitzer sollen entscheiden.
Wir wollen eine Wärmewende, bei der die Betroffenen mitgenommen werden. Das geht nur mit einem System, das Anreize statt Vorschriften schafft. So sollte die Heizungstauschprämie nicht gekürzt werden. Bei verbesserter Klimaneutralität soll der Bund die Hälfte der Sanierungskosten tragen. Wer geringe Einkommen und keine Guthaben oder Rücklagen hat, soll besonders unterstützt werden.
Die Steuerförderung für moderne Heizungen muss für alle gelten. KfW-Kredite müssen attraktiv und leicht zugängig sein. Für energieeffizienten Gebäudeneubau und Sanierung soll es direkte Zuschüsse geben.
Grundsätzlich gilt zu beachten, dass sich die Wärmewende im ländlichen Raum (insb. Fernwärme) schwieriger und teurer umsetzen lassen wird, als dies in den großen Städten möglich ist. Gerade im ländlichen Raum werden individuelle Lösungen auch weiterhin das Primat bei der Wärmeversorgung haben.
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SPD | Sachsen verfügt über eine für die Erdwärmenutzung günstigen Geologie und eine sehr gute Datenlage, bspw. mit dem Geothermie-Atlas. Der Maßnahmenplan des sächsischen Energie- und Klimaprogramms beinhaltet im Handlungsfeld 3 bereits einige Vorhaben im Bereich der Geothermie. Oberflächennahe Erdwärme kann in Sachsen fast überall gewonnen werden. Die Nutzungsmöglichkeiten sind als sehr gut einzustufen. Der derzeitige Nutzungsumfang bietet zudem noch erhebliche Ausbaumöglichkeiten. Die tiefe Geothermie ließe sich in Sachsen unseres Wissens vor allem über petrothermale Systeme realisieren. Dafür sind kostenintensive Tiefenbohrungen notwendig. Wir setzen auf eine bundesweite, staatlich unterstützte Versicherungslösung zur Absicherung des Fündigkeitsrisikos, so wie es aktuell vom BMWK geplant wird.
Das BMBF fördert auch Forschungsprojekte zur Geothermie in Sachsen, u.a. ein Projekt der HTWK Leipzig. Über den Freistaat Sachsen wird aktuell bspw. das Forschungs- und Entwicklungsprojekt E4Geo zur Nutzung störungsgebundener Geothermie in Schönbrunn mit einem Zuschuss gefördert. Eine zusätzliche Förderung für Kommunen, Privathaushalte oder Wohnungsunternehmen, ähnlich wie in Nordrhein-Westfalen, könnte den Ausbaupfad der Erdwärme deutlich erhöhen und zu den Klimazielen des Freistaates beitragen. Eine Bereitstellung von zukünftigen Mitteln obliegt dem Haushaltsgesetzgeber. Als SPD werden wir das Anliegen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel unterstützen und uns dafür einsetzen, dies in einen potenziellen Investitionsfonds des Freistaates aufzunehmen.
Wir setzen auf einen baldigen Erlass einer Landesregelung zur Umsetzung des Wärmeplanungsgesetzes in Sachsen. Die Beteiligung und Kommunikation mit der Öffentlichkeit und insbesondere der Wohnungswirtschaft, der Energiewirtschaft oder dem Handwerk sind unerlässlich, um ein kommunikatives Desaster wie beim Heizungsgesetz zu vermeiden und dadurch für Akzeptanz zu sorgen. Wir wollen die Kommunen dabei unterstützen und für einen guten Informationstransfer sorgen.
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Grüne | Auch Tiefengeothermie stellt einen wichtigen Baustein für die Energiewende dar, dessen Nutzbarkeit aber von der konkreten Verfügbarkeit vor Ort abhängt. Wir BÜNDNISGRÜNE unterstützen grundsätzlich die Bestrebungen, Tiefengeothermie nutzbar zu machen, soweit dies ohne schwerwiegende Umweltfolgen möglich ist. Außerdem müssen bei konkreten Projekten immer die Kosten im Blick behalten und mit alternativen Wärmequellen verglichen werden, um die effizientesten Lösungen vor Ort zu identifizieren. Die kommunale Wärmeplanung ist hierfür ein geeignetes Instrument. Zur Steigerung der Akzeptanz für die Wärmewende setzen wir BÜNDNISGRÜNE insbesondere auf Aufklärung, Beratung und bedarfsgerechte Förderung. Wir sind davon überzeugt, dass insbesondere im Wärmebereich Effizienzmaßnahmen und der Umstieg auf erneuerbare Energieträger das beste Mittel zur Absicherung gegen hohe Preise, wie in der Energiepreiskrise 2022 erlebt, darstellen.
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Linke | Wir begrüßen Projekte im Bereich der mitteltiefen und tiefen Geothermie und unterstützen Forschungs- sowie Anwendungsprojekte in diesen Bereichen. Den Einsatz der mitteltiefen und tiefen Geothermie in Sachsen wollen wir vorantreiben und damit einen Beitrag zur Dekarbonisierung der Fernwärmeversorgung leisten.
Die Akzeptanz der Wärmewende sehen wir insbesondere durch die Kostenverteilung gefährdet. Aus diesem Grund fordern wir stärkere Entlastungen für die privaten Haushalte bei der Umstellung auf regenerative Heizsysteme. Außerdem wollen wir Sanierungsbeauftragte für jeden Ort/jedes Quartier als offizielle Ansprechpartner für die Fragen von Unternehmen und Hausbesitzern bei der Umstellung der künftigen Wärmeversorgung einsetzen. Zudem setzen wir uns für die Novellierung der Fernwärme-Verordnung ein, um mehr Transparenz und eine staatliche Preiskontrolle bei der Fernwärmeversorgung zu gewährleisten.
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AfD | Wir unterstützen die Forschung im Energiebereich. Ziel muss eine günstige, zuverlässige und umwelt-verträgliche Energieversorgung sein. Akzeptanz wird nicht durch Bevormundung geschaffen, wie es das Heizungsgesetz gezeigt hat. Eine hohe Akzeptanz haben Maßnahmen, die ökologische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Belange vereinen und freiwillig sind.
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BSW | Keine Antwort erhalten. |
FDP | Keine Antwort erhalten. |
FW | Keine Antwort erhalten. |
8. Akzeptanz, Beteiligung und Sonstiges
Welche Maßnahmen zur Akzeptanzsteigerung in allen Bereichen der Energiewende befürworten Sie? Setzen Sie sich für die Errichtung von Landkreis-Energieagenturen ein? Werden Sie die Mittel der SAENA erhöhen?
CDU | Siehe Antworten auf die vorhergehenden Fragen, insb. Frage 11
Nein, wir sehen dafür keinen Bedarf. Sachsen besitzt mit der SAENA eine leistungsstarke und kompetente Energieagentur. Sollten einzelne Landkreise eine solche Agentur planen und umsetzen, so bleibt ihnen dies unbenommen. Allerdings streben wir nicht an, die Gründung regionalisierter Agenturen mittels institutioneller Förderung zu unterstützen.
Nein. Die SAENA ist aus unserer Sicht bedarfsgerecht ausgestattet. Seit Beginn der 7. Legislaturperiode wurden die Mittel für die SAENA deutlich erhöht und deren Aufgaben angepasst. Vor diesem Hintergrund sehen wir gegenwärtig keinen weiteren Anpassungsbedarf.
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SPD | Als einen der wichtigsten Punkte der Akzeptanzsteigerung sehen wir aktuell, dass die Energiewende auch finanziell bei den Menschen ankommen muss. Es bringt nichts, wenn die Börsenstrompreise niedrig sind, aber Energie am Ende durch Entgelte, Abgaben und Steuern so teuer ist, dass sie sowohl für Unternehmen als auch für private Haushalte als belastender Faktor angesehen wird. Hier müssen wir ansetzen und unterstützen als SPD jede sachliche und vernünftige Initiative auf Bundes- oder Länderebene zur Absenkung der Stromkosten oder Netzentgelte.
Mit der sächsischen Energieagentur (SAENA) haben wir in Sachsen bereits eine sehr gut aufgestellte Organisation, die in allen Fragen der Energiepolitik der erste Ansprechpartner sein soll. Wir haben in den letzten Jahren die Ausstattung der SAENA bereits stark verbessert, somit konnte u.a. zusätzliches Personal eingestellt werden, um die Beratungsleistungen noch weiter auszubauen. In der nächsten Legislaturperiode wollen wir daran anknüpfen, denn die Beratung der Kommunen zu Klimaschutz und Erneuerbaren Energien wird auch in Zukunft einen hohen Stellenwert haben. Energieagenturen auf Landkreisebene können bei der Akzeptanzsteigerung helfen, die Initiative für eine Errichtung liegt hierbei auf der kommunalen Ebene.
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Grüne | Seitens SMEKUL in Auftrag gegebene Akzeptanzstudien haben eine hohe grundsätzliche Zustimmung zum Ausbau Erneuerbarer Energien ergeben. Mit der Einrichtung eines Dialog- und Beteiligungsmanagements im SMEKUL sowie der Stärkung der SAENA unterstützen wir BÜNDNISGRÜNE akzeptanzfördernde Beratung und Kommunikation und wollen dies bedarfsgerecht fortsetzen. Leitfäden für die Vereinbarkeit von Naturschutz und Erneuerbarer Energien leisten einen Beitrag zur Vermeidung von Zielkonflikten. Mit der verpflichtenden finanziellen Beteiligung von Kommunen an den Erträgen von Anlagen Erneuerbarer Energien, konnten wir ein wichtiges Instrument zur Akzeptanzsteigerung vor Ort durchsetzen.
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Linke | Die Mittel für die SAENA müssen erhöht und ihr Aufgabenfeld erweitert werden. Wir wollen die Menschen stärker an der Energiewende teilhaben lassen. Wie bereits in der Antwort zur Frage 4 geschildert, setzen uns für die direkte finanzielle Beteiligung der Anwohnerinnen und Anwohner an den Erträgen von Solar- und Windparks sowie für deren stärkere und frühzeitige Beteiligung an Standortentscheidungen ein. Unser Gesetzentwurf will die Betreiber von Wind- und Solarparks dazu verpflichten, künftig 0,2 Cent pro Kilowattstunde eingespeister Strommenge an die Kommunen und noch einmal 0,2 Cent pro Kilowattstunde an die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner abzugeben. So erhalten die Gemeinden bei einer modernen Windenergieanlage schätzungsweise insgesamt 27.600 Euro pro Jahr. Dieses Geld können sie beispielsweise zur Finanzierung von Ortsfesten, Schwimmbädern oder zur Senkung der Kitapreise nutzen. Die gleiche Summe wird zudem auf die Anwohnerinnen und Anwohnern im Umkreis von 2,5 km um die Windräder herum verteilt. Sie können das Geld etwa über Gutscheine für ihre Stromrechnungen erhalten.
Wir schlagen zudem die Gründung einer Landesenergiegesellschaft*1 vor – mit seinen Landwerken ist der Landkreis Mittelsachsen auf dem richtigen Weg. Die Kommunen brauchen Hilfe beim Netzausbau und der Erschließung erneuerbarer Energiequellen, damit wir schrittweise von den teuren fossilen Energieträgern wegkommen.
Die Errichtung regionaler Energieagenturen befürworten wir und setzen uns mit einem Förderprogramm dafür ein.
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AfD | Wir sehen keine Notwendigkeit für staatliche Energieagenturen, jedenfalls solange nicht, wie kein technologieoffener Ansatz verfolgt wird. Die SAENA verfolgt keinen technologieoffenen Ansatz.
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BSW | Keine Antwort erhalten. |
FDP | Keine Antwort erhalten. |
FW | Keine Antwort erhalten. |
9. Bürgerenergiegemeinschaften
Mit welchen Maßnahmen werden Sie die Gründung von Bürgerenergiegemeinschaften fördern? Mit welchen Maßnahmen werden Sie die Möglichkeit der (finanziellen) Beteiligung der Kommunen an EE-Projekten fördern?
CDU | Aus unserer Sicht ist für die Gründung von Bürgerenergiegesellschaften keine Förderung notwendig.
Die finanzielle Beteiligung der Kommunen an EE-Projekten, insbesondere PV und Windkraft, ist über das sogenannte Sächsische Beteiligungsgesetz (Gesetz zur Ertragsbeteiligung von Kommunen an Windenergie- und Photovoltaik-Freiflächenanlagen) geregelt. Eine darüber hinausgehende Regelung bedarf es aus unserer Sicht nicht.
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SPD | Seitens des Bundes existiert ein Förderprogramm für Bürgerenergiegenossenschaften für Wind an Land, dessen Konditionen aktuell auch nochmals verbessert wurden. Wir werden prüfen, wo sich noch bestehende bürokratische Hürden für Bürgerenergie abbauen lassen und ob über die SAENA ein Beratungsangebot etabliert werden kann. Ein Gesetz zur finanziellen Beteiligung der sächsischen Kommunen an EE-Anlagen wurde bereits im Juni 2024 vom Sächsischen Landtag beschlossen. Hier werden wir uns genau anschauen, wie dieses in den nächsten Monaten zur Geltung kommt und wollen hier, falls erforderlich, auch nachsteuern. Wir setzen uns ebenfalls dafür ein, dass die Gewerbesteuereinnahmen aus EE-Anlagen maßgeblich und ohne Verzögerung durch Abschreibungsmodelle an die Standortkommunen fließen.
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Grüne | Bürgerenergiegemeinschaften leisten aus BÜNDNISGRÜNER Sicht einen wichtigen Beitrag zur Energiewende durch eine aktive Beteiligung vor Ort. Im Erneuerbare-Energien-Gesetz wurden deshalb Erleichterungen bzw. Bevorzugungen eingeführt. Zudem erhalten sie durch das Bundesförderprogramm „Bürgerenergiegesellschaften“ Unterstützung bei der Planung- und Genehmigung von Projekten zur Stromerzeugung aus Windenergie an Land. Durch das SMEKUL wird über den VEE die Stärkung und Förderung von Bürgerenergiegemeinschaften in Sachsen finanziell unterstützt. Mit dem von BÜNDNISGRÜNER Seite auf den Weg gebrachten Gesetz zur Ertragsbeteiligung von Kommunen an Windenergie- und Photovoltaik-Freiflächenanlagen, werden die Kommunen in Sachsen künftig an den Gewinnen von Windkraft- und PV-Anlagen beteiligt. Mit dem Beteiligungsgesetz sorgen wir dafür, dass künftig überall dort, wo Windkraft- und PV-Anlagen gebaut werden, auch die Kommunen und ihre Bürgerinnen und Bürger von den Gewinnen profitieren. So kann beispielsweise jedes Windrad Jahr für Jahr rund 30.000 Euro in die Gemeindekassen spülen. Diese Gelder entlasten die Kommunen und schaffen neue Spielräume: So können zum Beispiel Schwimmbäder eine neue Perspektive bekommen, Sportvereine stärker unterstützt und die Kommunen als Lebensorte aufgewertet werden.
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Linke | Wir begrüßen das vom Sächsischen Landtag in seiner vorerst letzten Sitzung erlassene Ertragsbeteiligungsgesetz zur Beteiligung der Kommunen und wollen es um eine Komponente zu direkten Bürgerbeteiligung erweitern. Von dieser zusätzlichen Komponente sollen Bürgerenergiegenossenschaften und kommunale Anlagen ausgenommen werden. Weiterhin setzen wir uns für bundeseinheitliche Regelungen zur finanziellen Beteiligung an den Erträgen von erneuerbaren Energieanlagen ein. Öffentliche (Dach-)Flächen sollen die Kommunen entweder selbst mit EE-Anlagen ausstatten und betreiben, oder diese proaktiv Bürgerenergiegemeinschaften zur Verfügung stellen.
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AfD | Eine verpflichtende Ertragsbeteiligung von Kommunen an EE-Anlagen sehen wir sehr kritisch. Einerseits ist dies ein Eingriff in das Eigentum der Anlagenbetreiber. Andererseits erhöht sie die Abgabenlast auf Strom (EEG-Umlage), was der Steuerzahler aus seiner Tasche bezahlt. Verpflichtende Ertragsbeteiligungen bevorteilen kapitalstarke Strukturen, führen zur Remonopolisierung des Energiemarktes und benachteiligen Bürgerenergiegesellschaften.
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BSW | Keine Antwort erhalten. |
FDP | Keine Antwort erhalten. |
FW | Keine Antwort erhalten. |
10. Sächsische Wirtschaft
Mit welchen Maßnahmen werden Sie eine Abwanderung der Sächsischen Industrie aufhalten? Wie fördern Sie regionale Lieferketten beginnend mit dem Rohstoff-Abbau? Mit welchen Maßnahmen priorisieren Sie die Ausbildung der Berufe der Erneuerbaren zur Sicherstellung ausreichender Fachkräfte?
CDU | Unternehmen brauchen Vertrauen statt Überregulierung. Staatliche Vorgaben müssen reduziert und die Komplexität der Vorgaben auf ein sinnvolles Maß zurückgeführt werden. Mit dem Bürokratieentlastungsgesetz IV ist die Bundesregierung ihren eigenen Ansprüchen bisher nicht gerecht geworden. Wir als CDU bekräftigen, dass es unbedingt umfassende strukturelle Reformen im Sinne von „Weniger ist mehr“ braucht. Bund und Länder haben sich im November 2023 auf einen Pakt für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung verständigt. Wir fordern hier eine ambitionierte und konsequente Umsetzung des Paktes.
Auf sächsischer Ebene wollen wir zukünftig bei Gesetzesvorhaben vorab prüfen, ob ein unerlässlicher Handlungsbedarf besteht.
Um den Wirtschaftsstandort Sachsen weiter zu stärken, ist ein Bündel an Maßnahmen vorgesehen:
Als Sächsische Union wollen wir verlässliche, bezahlbare und ökologische Energie und eine Energiepolitik, die dem gesunden Menschenverstand folgt und nicht ideologischen Hirngespinsten hinterherrennt.
Wir wollen die berufliche Bildung, insbesondere die duale Berufsausbildung, langfristig und strategisch stärken, um den wirtschaftlichen Erfolg unseres Landes und damit unseren Wohlstand zu sichern.
In Abstimmung mit der Industrie, kleinen und mittelständischen Unternehmen, den Freien Berufen und dem Handwerk soll eine zielgerichtete Zuwanderung ausländischer Fachkräfte ermöglicht werden. Auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) wollen wir angemessene Möglichkeiten zur Nutzung der Fachkräftezuwanderung schaffen wie zum Beispiel die Ermöglichung von Leiharbeit. Dafür werden wir uns auf Bundesebene einsetzen.
Unsere exzellente Wissenschafts- und Forschungslandschaft wollen wir weiter pflegen, da sie den Freistaat Sachsen nicht nur zu einem national und international anerkannten Wissenschaftsstandort macht, sondern auch attraktiv für Ansiedlungen von HightechUnternehmen und Akteuren aus Schlüsselindustrien. Hierbei ist vor allem der Transfer von Wissen in Produkte weiter voranzutreiben. Es muss mehr Firmenausgründungen geben, mit denen wertvolle Arbeitsplätze im Freistaat Sachsen geschaffen werden.
Außerdem werden wir eine Sächsische Landesentwicklungsgesellschaft als zentralen Akteur zur koordinierten Erschließung von Gewerbe- und Industrieflächen gründen. Damit wollen wir die aktive Standortentwicklung vorantreiben. Die Gesellschaft soll Flächen erwerben, ausgewählte Potenzialflächen für Großansiedlungen und die Erweiterung von Industrie und Gewerbe, die im Landesinteresse sind, entwickeln.
Nur eine diversifizierte Volkswirtschaft ist eine resiliente Volkswirtschaft. Deshalb ist es aus unserer Sicht wichtig, die Lieferketten und Handelspartnerschaften zu diversifizieren und damit von einzelnen Länder unabhängiger zu machen. Nicht zuletzt der Krieg in der Ukraine hat die Verwundbarkeit von Lieferketten verdeutlicht. Neben der Politik ist hier vor allem die Wirtschaft selbst gefragt, die sich bewusst für regionale und europäische Lieferketten entscheiden kann und muss. Dies dient auch der Steigerung regionaler Wirtschaftskreisläufe und der finanziellen Stärkung unserer Kommunen.
Deshalb unterstützt die Sächsische Union diese Diversifizierung und die verstärkte Inanspruchnahme regionaler Lieferketten und Einkaufsmöglichkeiten. Ein gutes Beispiel dafür ist der »So geht sächsisch.«-Onlineshop, der sächsische Händler, Dienstleister und regionale Spitzenmanufakturen zusammenbringt.
Die weitere bergbauliche Erkundung und Nutzung von Rohstoffen, die zukünftig eine größere Rolle spielen könnten, wollen wir fortsetzen und so in Zukunft auch dort heimische Wertschöpfung befördern. Grundsätzlich unterscheiden sich die Maßnahmen zur Gewinnung und Sicherung von Fachkräften in Berufen der Erneuerbaren nicht von denen anderer Bereiche. Deshalb sehen wir folgende Maßnahmen als besonders ganz wichtig an:
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SPD | Derzeit können wir noch keinen Trend der Abwanderung der sächsischen Industrie erkennen, auch wenn klar ist, dass diese Gedanken des Öfteren geäußert werden, gerade auch in Anbetracht der in Deutschland im internationalen Vergleich hohen Industriestrompreise oder der zunehmenden Bürokratielasten. Die jüngste Ansiedlung von TSMC zeigt aber, dass Sachsen nach wie vor ein attraktiver Wirtschaftsstandort ist. Das wollen wir beibehalten und setzen uns für günstige Bedingungen für Industrie und Wirtschaft ein. Dazu gehören für uns bezahlbare Energiepreise, attraktive Standortbedingungen sei es durch Verkehrsanbindung oder eine gute Förderkulisse, der Abbau von bürokratischen Hürden und die Begünstigung Guter Arbeit sowie die Gewinnung von Arbeits- und Fachkräften. Wir wollen auch das Handwerk stärker in die Planungen für den klimaneutralen Umbau in Sachsen einbeziehen.
Rohstoffe haben eine große Bedeutung für die Transformation und die Stabilität von Lieferketten. Wir werden innovative und möglichst hochproduktive geschlossene Wertschöpfungsketten aufbauen: vom Rohstoff zum Produkt über den Produktservice bis hin zum Recycling und zur Wiederaufbereitung. Die Kreislaufwirtschaft bei Rohstoffen werden wir fördern. Dazu orientieren wir uns an der sächsischen Rohstoffstrategie und werden auch die Expertise der TU Bergakademie Freiberg als Ressourcenuniversität nutzen.
Es ist die Aufgabe der Unternehmen, Fachkräfte für sich zu gewinnen, zu halten und zu entwickeln. Wir wollen die sächsischen Unternehmen dabei unterstützen und setzen uns dafür ein, dass der Freistaat die bestmöglichen Rahmenbedingungen dafür schafft. Die sächsische SPD hat dafür gesorgt, dass es in Sachsen starke Instrumente auf strategischer und operativer Ebene gibt – von der Fachkräftestrategie des Freistaates über die Fachkräfteallianz und verschiedene Förderinstrumente der beruflichen Bildung und der Arbeitsmarktintegration bis hin zu Strukturen wie dem Zentrum für Fachkräftesicherung und Gute Arbeit Sachsen (ZEFAS) und der Jugendberufsagentur Sachsen (JubaS). Auch der Ausbau von Kinderbetreuung und Pflege und eine gute Schulbildung sind wichtige Standortfaktoren. Wichtig ist es außerdem, das Arbeits- und Fachkräftepotenzial im eigenen Land auszuschöpfen und auch diejenigen zu aktivieren und zu qualifizieren, die beispielsweise für eine lange Zeit arbeitslos sind oder eine zweite oder auch dritte Chance brauchen.
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Grüne | Die Verfügbarkeit ausreichender Fachkräfte ist nicht zuletzt für das Gelingen der Energiewende ein entscheidender Faktor. Wir haben uns innerhalb der Koalition erfolgreich dafür eingesetzt, Anerkennungsprozesse für Fachkräfte zu verschlanken und dadurch beschleunigen, mehr ausländische Spezialisten für die Arbeit in Sachsen zu gewinnen.
Darüber hinaus ist es gelungen, eine sachsenweite Jobbörse einzurichten, die für Unternehmer und interessierte Arbeitnehmer aus dem Ausland gratis ist und landesrechtliche Regelungen, z. B. zu Qualifizierungs- und Anpassungsmaßnahmen, zu vereinfachen. Im Rahmen der Fachkräfteallianz konnte unter der Überschrift „Job-Turbo“ in Zusammenarbeit mit Unternehmen erreicht werden, spezifische Maßnahmen für Engpassberufe voranzutreiben. Im Rahmen der ESF Plus Richtlinie Zukunft Berufliche Bildung können nun sowohl regionalspezifische und bedarfsgerechte Vorhaben der beruflichen Aus- und Weiterbildung, zur Weiterentwicklung der bestehenden und Schaffung neuer, kreativer Angebote und Formate der beruflichen Aus- und Weiterbildung, gefördert werden. Dies gilt darüber hinaus auch für praxisrelevante Zusatzqualifikationen für Auszubildende, die nicht in den Ausbildungsordnungen oder Lehrplänen enthalten sind und zu einem Kompetenzzuwachs bei Auszubildenden führen, sowie für die individuellen Chancen beim Übergang in Arbeit.
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Linke | Sachsen war, ist und muss Industrieland bleiben. Wir wollen eine mit konkreten Zielen, Maßnahmen und Zeitplänen untersetzte „Sächsische Industriestrategie“ mit dem Ziel entwickeln, die sächsischen Industriearbeitsplätze durch den Aufbau nachhaltiger Industrien mit guten Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten und hohen Umweltstandards sichern.
Damit verbunden ist auch eine Fachkräftesicherungsstrategie, die nicht nur die Branchen in den Blick nimmt, in denen der Fachkräftemangel aktuell besonders zu spüren ist, sondern auch den Fachkräftebedarf von Zukunftsbranchen wie der Erneuerbare-Energien-Branche ermittelt und entsprechende Maßnahmen zur Fachkräftesicherung ableitet. Wir befürworten einen natur- und sozialverträglichen Rohstoffabbau in Sachsen. Dazu wollen wir das Bergrecht so ausgestalten, dass die Interessen von Mensch und Natur stärker berücksichtigt werden. Dazu sollen die Sekundärrohstoffwirtschaft (verarbeitete Abfälle) sowie Recycling- und Verwertungsprozesse ausgeweitet und die Akzeptanz für Recyclingprodukte gestärkt werden. Auch in öffentlichen Ausschreibungen soll verstärkt Recyclingmaterial nachgefragt und sollen Fördermittel an deren Verwendung geknüpft werden.
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AfD | Günstige Energie, wenig Bürokratie und die Senkung der Abgabenlast sind die Grundlagen der Wettbewerbsfähigkeit. Wir priorisieren keinen bestimmten Sektor. Grundsätzlich befürworten wir regionale Lieferketten inbegriffen des Rohstoffbaus. Mit der Verschlankung des Staates und Produktivitätssteigerungen kann dem Fachkräftemangel begegnet werden.
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BSW | Keine Antwort erhalten. |
FDP | Keine Antwort erhalten. |
FW | Keine Antwort erhalten. |