VEE Sachsen e.V.
Presseerklärung 01/2020 vom 24.07.2020
Sachsen. Das „Energie- und Klimaprogramm Sachsen 2020 – 2030“ (kurz: EKP) befindet sich aktuell in seiner Fortschreibungsphase, der Kabinettsbeschluss ist für September 2020 geplant. Im Koalitionsvertrag ist zu den Ausbauzielen der Erneuerbaren Energien festgehalten:
„Das EKP soll sich an einem zusätzlichen Ausbau von 10 Terrawattstunden (TWh) Jahreserzeugung aus erneuerbaren Energien bis 2030 orientieren. Für 2024 orientieren wir uns an einem Zubau-Zwischenziel von 4 TWh, von dem der Hauptteil durch Windenergie gewonnen werden soll."1
Grundsätzlich begrüßt die VEE Sachsen e.V. diese Weichenstellung, da damit eine Beendigung des faktischen Ausbaustopp der Erneuerbaren Energien angekündigt wird. Für den Horizont 2030 ist ein Ertragsziel aus Erneuerbaren Energien in Sachsen in Höhe von 16.000 GWh/a geplant.
Der aktuelle Nettostromverbrauch in Sachsen beträgt rund 22.100 GWh/a2. Trotz aller Effizienzmaßnahmen ist infolge der Sektorenkoppelung, verbunden mit der notwendigen Umstellung auf Elektromobilität und der Bereitstellung von Heiz- und Prozesswärme durch Erneuerbare Energien sowie der Erzeugung von Wasserstoff für die Industrie, von einem auf 130 % des heutigen Niveaus steigendem Energieverbrauch bis 2030 auszugehen. Der Nettostromverbrauch wird dann bei rund 28.800 GWh/a liegen.
Der Anteil der Erneuerbaren Energien am Nettostromverbrauch wird foglich bei rund 55 % im Jahre 2030 liegen.
Dies entspricht weder den Ausbauzielen der Bundesregierung von einem Anteil der Erneuerbaren Energien an der Stromversorung von 65 % im Jahre 2030, noch genügen diese Ausbauziele der Einhaltung des Pariser Klimaabkommens.
Die Landesregierung ist gehalten, im Wege des Monitoring die Ziele zumindest halbjährlich zu aktualisieren und neue Instrumente zu entwickeln, die die Erreichung dieser Ziele garantieren.
Es ist erforderlich, im Wege eines Sofortprogrammes dafür Sorge zu tragen, den faktischen Ausbaustopp der Erneuerbaren Energien in Sachsen jetzt zu beenden und nicht auf die Zukunft zu verschieben.
So kann insbesondere der Ausbau der Windenergie nicht auf eine etwaige zukünftige Teilfortschreibung verwiesen werden, nachdem die laufende Regionalplanung die aktuellen Ziele der Landesregierung ignoriert und auf Grundlage des völlig überholten Energie- und Klimaprogrammes aus dem Jahr 20123 fortschreibt. Wenn das Instrument der Regionalplanung dazu führt, dass notwendige Ziele erst in 5 bis 10 Jahren Berücksichtigung finden, so ist dessen Tauglichkeit in Sachen Klimaschutz und Ausbau der Erneuerbaren Energien in Frage zu stellen.
Ohne entsprechendes Maßnahmen in einem Sofortprogramm werden die Ziele des Koalitionsvertrag zum Ausbau der Erneuerbaren Energien ad absurdum geführt und es wird kein nennenswerter Zubau neuer Anlagen bis zum Ende der Legislaturperiode erfolgen.
Hier müssen sich die Koalitionspartner den Spiegel vorhalten und fragen, wie ernst Ihnen der Klimaschutz und der Ausbau der Erneuerbarer Energien in Sachsen wirklich ist.