Stellungnahmen und Pressemitteilungen

Klimanotstand in sächsischen Kommunen: VEE unterstützt Forderungen der Leipziger Klimagruppen

VEE Sachsen e.V.
Pressemitteilung 03/2021 vom 04.03.2021

Forderungskatalog könnte als Klimaschutz-Vorlage für sächsische Kommunen dienen

Leipzig hat 2019 als einzige sächsische Gemeinde den Klimanotstand ausgerufen. Dennoch werden die im Stadtrat getroffenen Maßnahmen, die Treibhausgase entsprechend dem Pariser Klimaabkommen zu minimieren, nur schleppend umgesetzt. Leipziger Klimagruppen machen nun Ihren Widerstand in Form eines Forderungspapiers sichtbar. Die Vereinigung zur Förderung der Nutzung Erneuerbarer Energien (VEE) Sachsen unterstützt diese Forderungen und sieht sie als Vorlage für sächsische Kommunen im Kampf für mehr Klimaschutz in Sachsen.

Das Leipziger Klimagruppen-Bündnis „Leipzig fürs Klima“ protestiert mit Forderungspapieren gegen die schleppende Umsetzung der im Stadtrat beschlossenen Maßnahmen zum Klimaschutz in Leipzig. Die Forderungen sind ein Appell an die Stadtverwaltung, die Klimaschutz-Ziele den Anforderungen des Pariser Abkommens anzupassen. Mit konkreten Handlungsvorschlägen zu mehr Zielgenauigkeit, Krisenbewusstsein, Verantwortung, Transparenz und Beteiligung fordern die Klimagruppen die Stadtverwaltung auf, ihren Beitrag zur Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5 °C zu leisten. Ein Beispiel: Insbesondere die Nutzung von Dachflächen kommunaler Gebäude für Photovoltaik birgt ein großes, aber bisher ungenutztes Potenzial. Die Forderungen können im Detail hier eingesehen werden:

Leipzig hatte im Oktober 2019 den Klimanotstand ausgerufen. Damit hatte die Stadt die Klimakrise anerkannt und beschlossen, Klimaschutz als übergreifende Aufgabe in die kommunale Politik einzubinden. Sachsens größte Stadt ist die bisher einzige im Bundesland, die den Notstand ausrief. Dabei stockt der Klimaschutz in ganz Sachsen.

Die VEE unterstützt die Forderungen der Leipziger Klimagruppen und sieht das Papier als Vorlage für andere sächsischen Kommunen. „Die Stadt Leipzig muss aufpassen, dass ihr Ausrufen des Klimanotstands und ihr anschließend verhaltenes Handeln letztendlich nicht als Greenwashing wahrgenommen werden“, sagt Dr. Wolfgang Daniels, Präsident der VEE, und ergänzt mit Blick auf Nachahmer: „Der Forderungskatalog der Klimagruppen ist auch eine Chance für andere Kommunen, sich mit ganz konkreten Maßnahmen für den Klimaschutz inspirieren zu lassen.“

Städte oder Länder, die den Klimanotstand ausrufen, anerkennen den Klimawandel als akute Bedrohung, welcher höchste, nicht aufschiebbare Priorität zugeschrieben wird. Sie verpflichten sich, Maßnahmen zu ergreifen, die globale Erwärmung auf 1,5 °C zu begrenzen. Konstanz war im Mai 2019 die erste deutsche Stadt, die den Klimanotstand ausrief. Es folgten über 70 weitere Städte – darunter Leipzig als einzige sächsische Stadt.

Am 19. März 2021 widmen sich die „Sächsischen Klimagespräche“ der Frage, wo wir 5 Jahre nach dem Pariser Klimaschutzabkommen stehen. Live dabei unter: https://www.vee-sachsen.de/live

 

EEG 2021: Sächsische Kommunen können dank kommunaler Beteiligung vom Erneuerbaren-Ausbau finanziell profitieren

VEE Sachsen e.V.
Pressemitteilung 02/2021 vom 04.02.2021

Substantielle Unterstützung insbesondere für strukturschwache Regionen in Sachsen – Sächsische Kommunen sollten jetzt prüfen, ob sie profitieren können

4. Februar 2021. Die Vereinigung zur Förderung Erneuerbarer Energien (VEE) begrüßt die Neuregelung im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), nach der Kommunen in Zukunft an den Erlösen von Windkraft-Anlagen beteiligt werden können. Die freiwillige Regelung ist ein wichtiger Schritt, um die Akzeptanz bei den Menschen für den Ausbau der Windkraft zu erhöhen. Sächsische Kommunen sollten prüfen, ob sie von der kommunalen Beteiligung profitieren können.

Die Beteiligung der Kommunen an den Erträgen der Windkraft zahlt sich aus. Sie liegt bei 0,2 Cent pro erzeugter Kilowattstunde. Von den 8.760 Stunden eines Jahres läuft ein Windrad im Schnitt 8.000 Betriebsstunden und produziert Strom. Bei einer modernen Windkraftanlage bedeutet dies eine kommunale Beteiligung von 25.000 bis 30.000 Euro pro Jahr pro Windrad. Die Kommunen sind dabei frei in der Verwendung der Mittel.

Die Beteiligung kann in den Haushalten von Kommunen einen spürbaren Unterschied ausmachen. Mit dem Geld könnten Kommunen öffentlichen Nahverkehr, Kindertagesstätten und Freizeitangebote ausbauen. Dank der Laufzeit von 20 Jahren und der Tatsache, dass meist mehrere Windkraftanlagen in einem Windpark gebaut werden, erhalten Kommunen damit langfristige Planungssicherheit.

Zudem sorgt ein ebenfalls im Gesetz definierter Radius von 2,5 km dafür, dass die Beteiligung auch den Anrainerkommunen zugutekommt. Alle Gemeinden, die innerhalb dieses Radius um die Windenergieanlage über Fläche verfügen, erhalten einen dem Flächenanteil entsprechenden Betrag an der Beteiligung.

Zwar ist die kommunale Beteiligung im aktuellen EEG freiwillig. Doch es ist davon auszugehen, dass Anlagenbetreiber von der Regelung Gebrauch machen. Sächsische Kommunen sollten deswegen prüfen, ob und in welchem Umfang sie von der Neuregelung profitieren können – auch wenn sie nicht die Standortgemeinde der geplanten Windenergieprojekte sind. Durch den festgelegten Radius profitieren auch die Nachbargemeinden.

„Die kommunale Beteiligung im neuen EEG ist ein wichtiges Signal insbesondere für Regionen im Strukturwandel, wie wir sie in Sachsen haben“, sagt Dr. Wolfgang Daniels, Präsident der VEE. „Die finanziellen Vorteile der Erneuerbaren gingen in Sachsen bisher oft an den Kommunen vorbei. Das könnte jetzt ein Ende haben – wenn Kommunen den Ausbau mit vorantreiben.“

Am 26. Februar 2021 widmen sich die „Sächsischen Klimagespräche“ dem Vorteil Erneuerbarer Energien für Kommunen. Live dabei unter: https://www.vee-sachsen.de/live
 

Neues Format: „Sächsische Klimagespräche“ starten am 22. Januar 2021

VEE Sachsen e.V.
Pressemitteilung 01/2021 vom 15.01.2021

VEE macht Stand der sächsischen Energiewende in regelmäßigen Livestreams transparenter – Start der digitalen Veranstaltungsreihe am 22. Januar 2021

Dresden, 15. Januar 2021. Mit einem neuen Format startet die VEE Sachsen e.V. ins Jahr 2021. Die „Sächsischen Klimagespräche“ sollen in Live-Diskussionsrunden den Stand zum Ausbau der Erneuerbaren Energien in Sachsen transparenter machen. Neben Vereinsmitgliedern sind fachkundige Gäste aus Politik und Wirtschaft geladen.

Die Auftaktveranstaltung am 22. Januar 2021 wird Staatssekretär Dr. Gerd Lippold mit einem Grußwort eröffnen.  Weiter  diskutieren Rechtsanwalt Dr. Christoph Richter, Christian Dürschner von der Deutschen Solargesellschaft und Anlagenbetreiber Alf Reinhard über das Thema „Wie weiter mit den Ü20-Photovoltaik-anlagen (EEG 2021)“. Moderiert wird das Gespräch von Andreas W. Poldrack, Geschäftsstellenleiter der VEE.

Alle Informationen auf einen Blick:

Sächsische Klimagespräche:

  • Sächsische Energie- und Klimapolitik 2021 – Wie geht es weiter?
  • Staatssekretär Dr. Gerd Lippold mit einem Grußwort zum Auftakt
  • Auftaktthema: "Wie weiter mit den Ü20-Photovoltaikanlagen (EEG 2021)" und den Gästen: Rechtsanwalt Dr. Christoph Richter, DGS PV-Lotse Christian Dürschner und Ü20-Anlagenbetreiber Alf Reinhard
  • Freitag, 22. Januar 2021, 14:00 bis 15:30 Uhr

Die Gesprächsrunde wird live im Internet übertragen unter

Medienvertreter sind herzlich willkommen!

Mit dem neuen Online-Format sollen vor allem neue, jüngere Zielgruppen für die sächsische Energiewende gewonnen werden. Weitere Sächsische Klimagespräche werden monatlich ausgestrahlt werden. Neben einer Presseschau kommen Mitglieder der VEE Sachsen e.V. sowie Gäste aus Politik und Wirtschaft zu Wort. Die VEE bittet um Themenvorschläge und aktive Mitgestaltung des Formats – zum Beispiel als Gesprächspartner.

VEE fordert Ausbau der Erneuerbaren Energien im Dialog mit den Kommunen

VEE Sachsen e.V.
Pressemitteilung 04/2020 vom 17.12.2020

In der Region Chemnitz fehlt ein gültiger Regionalplan – VEE fordert besseren Dialog mit den Kommunen und schnelle Schließung der Planungslücke

Was schleppende Energiepolitik ausmachen kann, lässt sich im Erzgebirge beobachten: Fehlende raumordnerische Rechtssicherheit im Planungsverband Chemnitz verunsichert Kommunen und Projektierer von Windkraftanlagen. Der Ausbau Windkraft liegt dort brach. Die Vereinigung zur Förderung der Nutzung Erneuerbarer Energien (VEE) in Sachsen fordert eine bessere Begleitung von Kommunen durch die Sächsische Energieagentur (SAENA), damit Kommunen Chancen erkennen und Eigeninitiative ergreifen. Zudem müssen Landesregierung und der Planungsverband Region Chemnitz schnellstmöglich die Lücke schließen und Planungssicherheit herzustellen.

Infolge eines fehlenden rechtskräftigen Regionalplans Region Chemnitz fehlt es an der Steuerung des Ausbaus der Windenergie. Durch dieses Planungsvakuum steht nun den Kommunen das Planungsrecht zu. Doch damit sind viele Kommunen überfordert und versuchen, Windkraft-Projekte zu verhindern, anstatt Eigeninitiative zu zeigen. Hier könnte eine Dialog- und Servicestelle der SAENA helfen, wie sie im Koalitionsvertrag der Landesregierung vorgesehen ist. Denn tatsächlich bieten Windkraftanlagen echte Wettbewerbsvorteile:

  • Nach dem neuen EEG-Entwurf können sie zur Einnahmequelle für Gemeinden werden. Der Entwurf sieht ab 2021 eine Beteiligungsmöglichkeit für Kommunen in Höhe von 0,2 Cent pro Kilowattstunde vor. Bei modernen Windenergieanlagen entspricht dies jährlich bis zu 30.000 € pro Anlage.
     
  • Zudem ist klimaneutrale Energieversorgung auch für die heimische Industrie eine Standortfrage – immer mehr Produzenten müssen sie nachweisen, um Teil der Lieferketten zu bleiben.

„Durch das Planungs-Vakuum im Erzgebirge und das Festhalten an überholten Zielen im Rest des Landes gefährden wir die ohnehin schon schwer erreichbaren Ziele für ein klimaneutrales Sachsen“, warnt Dr. Wolfgang Daniels, Präsident der VEE Sachsen e.V. „Landesregierung und Regionalverbände müssen die Planungslücke schließen – und zwar mit rechtskräftigen Ausbauzielen, die dem Pariser Abkommen und dem EEG Rechnung tragen.“

VEE legt „Sächsische Energiewendestrategie 2020“ vor – Impulse für ein Maßnahmeprogramm

VEE Sachsen e.V.
Pressemitteilung 03/2020 vom 03.12.2020

Impulse für einen Neustart der Energiewende in Sachsen an Staatsminister überreicht

Die Vereinigung zur Förderung der Nutzung Erneuerbaren Energien e.V. (VEE) hat am 2. Dezember 2020 ihre „Sächsische Energiewendestrategie 2020“ an Wolfram Günther, Staatsminister für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, und Staatsekretär Dr. Gerd Lippold übergeben. Die Energiewendestrategie dient als Impuls für das Maßnahmenprogramm, das infolge des „Energie- und Klimaprogramms Sachsen 2020 – 2030“ (EKP) seitens der Landesregierung erarbeitet werden soll.

Der Neustart der Energiewende in Sachsen lässt weiter auf sich warten: Das EKP ist noch immer nicht veröffentlicht, soll im ersten Quartal 2021 in Kraft treten. Es setzte den strategischen Rahmen für die sächsische Energie- und Klimapolitik. Konkrete Maßnahmen, bis wann diese Ziele mit welchen Mitteln erreicht werden, enthält das EKP allerdings nicht.

Eine „Interministerielle Arbeitsgruppe EKP“ soll deswegen im Anschluss an den Kabinettsbeschluss ein Maßnahmenprogramm erstellen, um die Ziele und Strategien in konkrete Maßnahmen zu übersetzen. Mit einem solchen Maßnahmenprogramm ist nicht vor Sommer 2021 zu rechnen.

In diese Lücke stößt nun der VEE mit seiner „Sächsischen Energiewendestrategie 2020“. Sie soll den Neustart der Energiewende beschleunigen und kann als Impuls für Arbeit der Arbeitsgruppe dienen.

Die „Sächsische Energiewendestrategie 2020“ der VEE mit mehr als 100 Vorschlägen zu 14 Bereichen der Energiewende können Sie hier einsehen:

Pressemitteilung: Klimaneutrales Sachsen bis 2032

VEE Sachsen e.V.
Pressemitteilung 02/2020 vom 02.12.2020

Klimaneutrales Sachsen bis zum Jahr 2032: Möglich und notwendig – aber wir müssen jetzt handeln!

VEE Sachsen zeigt Ausbaupfade für ein klimaneutrales Sachsen entsprechend internationaler Abkommen – Deutlich höhere Ausbauziele als im Koalitionsvertrag der Landesregierung nötig

Sachsen kann bis 2032 klimaneutral werden und damit das Pariser Klimaabkommen einhalten. Dafür sind allerdings enorme Anstrengungen nötig. Das zeigen Berechnungen der Vereinigung zur Förderung der Nutzung Erneuerbarer Energien (VEE) in Sachsen. Denn das Bundesland ist im bundesweiten Ranking im Ausbau Erneuerbarer Energien das Schlusslicht. Der VEE definiert gleichzeitig nötige Meilensteine und fordert nun zu koordiniertem Handeln auf.

Der Ausbau der erneuerbaren Energien in Sachsen stagniert seit Jahren. Damit Deutschland dem Pariser Klima-Abkommen gerecht werden kann, muss Sachsen allerdings bis 2032 klimaneutral sein. Andernfalls ist Sachsens Anteil am Ziel, die Klima-Erwärmung auf 1,5 Grad zu beschränken, in Gefahr – und die Region spürt bereits heute die Wucht des Klimawandels. Wie das Bundesland dieses Ziel erreichen kann, hat nun die VEE Sachsen e.V. berechnet.

Ausgangspunkt ist der Stromverbrauch – und zwar sektorenübergreifend. Bis zum Jahr 2032 steigt der Stromverbrauch voraussichtlich auf rund 42.870 GWh/a. Gründe hierfür ist die Koppelung der Sektoren – wobei der Wärmesektor (z.B. das Beheizen der Gebäude) und der Verkehrssektor ebenfalls auf Erneuerbare Energien setzen –, sowie die steigende Produktion von industriellem grünem Wasserstoff. Das entspricht einer Steigerung des Stromverbrauchs von mindestens 60 Prozent.

Deutschland müsste bereits 2030 mehr als 90 Prozent aus erneuerbaren Quellen gewinnen, will es im Jahr 2032 klimaneutral sein. Auf Sachsen heruntergebrochen bedeutet das:

  • Vor allem die Windenergie spielt darin eine Schlüsselrolle. 2030 müsste sie einen Anteil von rund 19.400 GWh/a zur Energieproduktion beisteuern, bis 2032 dann rund 22.480 GWh/a. Damit müssten rund 1.800 Windenergieanlagen mit einer Leistung von je 4 MW betrieben werden. Die dafür benötigte Fläche entspricht zwei Prozent der Fläche von Sachsen.
     
  • Die Photovoltaik, als zweitstärkster Sektor mit Ausbaupotenzial, müsste bis 2030 wenigstens 8.270 GWh/a und zwei Jahre später wenigstens 9.540 GWh/a beisteuern.

Das zukünftige Energie- und Klimaprogramm (EKP) der sächsischen Landesregierung wird nicht den Vorgaben des Pariser Klimaabkommens entsprechen. Die Ziele für den Ausbau der erneuerbaren Energien in Sachsen sind bereits dem Koalitionsvertrag zu entnehmen. Der Koalitionsvertrag berücksichtigt allerdings weder den steigenden Stromdarf noch die Notwendigkeit eines klimaneutralen Sachsens bis 2032. Nach dem Ausbauziel der Landesregierung ist ein Ausbauziel für Windenergie von bis zu 8.500 GWh/a bis zum Jahr 2030 geplant – benötigt werden aber rund 19.400 GWh/a.

„Sachsen als Energieland darf den Umbau der Energieversorgung zu Erneuerbaren nicht weiter verschlafen“, sagt Andreas W. Poldrack, Geschäftsstellenleiter der VEE Sachsen e.V., „Die Energiewende in Sachsen hin zur klimaneutralen Wirtschafts- und Lebensweise ist möglich. Aber nur dann, wenn alle Akteure, also Landes- und Kommunalpolitik, Wirtschaft und Verbände an einem Strang ziehen.“

Schafft Sachsen die Rückkehr zur Energiewende?

VEE Sachsen e.V.
Presseerklärung 01/2020 vom 24.07.2020

Sachsen. Das „Energie- und Klimaprogramm Sachsen 2020 – 2030“ (kurz: EKP) befindet sich aktuell in seiner Fortschreibungsphase, der Kabinettsbeschluss ist für September 2020 geplant. Im Koalitionsvertrag ist zu den Ausbauzielen der Erneuerbaren Energien festgehalten:

„Das EKP soll sich an einem zusätzlichen Ausbau von 10 Terrawattstunden (TWh) Jahreserzeugung aus erneuerbaren Energien bis 2030 orientieren. Für 2024 orientieren wir uns an einem Zubau-Zwischenziel von 4 TWh, von dem der Hauptteil durch Windenergie gewonnen werden soll."1

Grundsätzlich begrüßt die VEE Sachsen e.V. diese Weichenstellung, da damit eine Beendigung des faktischen Ausbaustopp der Erneuerbaren Energien angekündigt wird. Für den Horizont 2030 ist ein Ertragsziel aus Erneuerbaren Energien in Sachsen in Höhe von 16.000 GWh/a geplant.

Der aktuelle Nettostromverbrauch in Sachsen beträgt rund 22.100 GWh/a2. Trotz aller Effizienzmaßnahmen ist infolge der Sektorenkoppelung, verbunden mit der notwendigen Umstellung auf Elektromobilität und der Bereitstellung von Heiz- und Prozesswärme durch Erneuerbare Energien sowie der Erzeugung von Wasserstoff für die Industrie, von einem auf 130 % des heutigen Niveaus steigendem Energieverbrauch bis 2030 auszugehen. Der Nettostromverbrauch wird dann bei rund 28.800 GWh/a liegen.

Der Anteil der Erneuerbaren Energien am Nettostromverbrauch wird foglich bei rund 55 % im Jahre 2030 liegen.

Dies entspricht weder den Ausbauzielen der Bundesregierung von einem Anteil der Erneuerbaren Energien an der Stromversorung von 65 % im Jahre 2030, noch genügen diese Ausbauziele der Einhaltung des Pariser Klimaabkommens.

Die Landesregierung ist gehalten, im Wege des Monitoring die Ziele zumindest halbjährlich zu aktualisieren und neue Instrumente zu entwickeln, die die Erreichung dieser Ziele garantieren.

Es ist erforderlich, im Wege eines Sofortprogrammes dafür Sorge zu tragen, den faktischen Ausbaustopp der Erneuerbaren Energien in Sachsen jetzt zu beenden und nicht auf die Zukunft zu verschieben.

So kann insbesondere der Ausbau der Windenergie nicht auf eine etwaige zukünftige Teilfortschreibung verwiesen werden, nachdem die laufende Regionalplanung die aktuellen Ziele der Landesregierung ignoriert und auf Grundlage des völlig überholten Energie- und Klimaprogrammes aus dem Jahr 20123 fortschreibt. Wenn das Instrument der Regionalplanung dazu führt, dass notwendige Ziele erst in 5 bis 10 Jahren Berücksichtigung finden, so  ist dessen Tauglichkeit in Sachen Klimaschutz und Ausbau der Erneuerbaren Energien in Frage zu stellen.

Ohne entsprechendes Maßnahmen in einem Sofortprogramm werden die Ziele des Koalitionsvertrag zum Ausbau der Erneuerbaren Energien ad absurdum geführt und es wird kein nennenswerter Zubau neuer Anlagen bis zum Ende der Legislaturperiode erfolgen.

Hier müssen sich die Koalitionspartner den Spiegel vorhalten und fragen, wie ernst Ihnen der Klimaschutz und der Ausbau der Erneuerbarer Energien in Sachsen wirklich ist.

Energie und Klimaschutz im Koalitionsvertrag

VEE Sachsen e.V.
Presseerklärung 04/2019 vom 02.12.2019

Sachsen. CDU, SPD und Grüne haben sich drei Monate nach der Landtagswahl auf einen Koalitionsvertrag geeinigt und diesen am Sonntag bekannt gegeben. Nachdem Sachsen in den letzten Jahren auf den letzten Platz im Bundesländervergleich beim Ausbau der Erneuerbaren Energien gefallen ist, ist dem Koalitionsvertrag nun zu entnehmen, dass dieser faktische Ausbaustopp beendet werden soll. So soll nicht nur der Klimaschutz in der Verfassung verankert werden, sondern auch das Energie- und Klimaprogramm aus dem Jahr 2012 unverzüglich fortgeschrieben werden.

Als Vereinigung zur Förderung der Nutzung Erneuerbarer Energien begrüßen wir diese Weichenstellung ausdrücklich.

Ob es tatsächlich zu Fortschritten kommt, wird sich in noch zu klärenden Detailfragen entscheiden:

So braucht es zum Beispiel für die Windkraft einen Leitfaden für einen sachsenweiten Artenschutz, die Anpassung der Bestimmungen für den landschaftspflegerischen Begleitplan oder Beschleunigungen beim Repowering von Windkraftanlagen und bei Neuanträgen. Wichtig sind transparente, rechtssichere und zügige Genehmigungsverfahren, wie es die Koalitionspartner vereinbart haben.

Es wird darauf ankommen, ob bis zum Jahr 2021 tatsächlich mehr neue Windkraftanlagen gebaut werden. Entscheidend für den Bau neuer Windenergieanlagen wird dabei sein, neue Gebiete für die im Koalitionsvertrag angekündigten 4 TWh bis 2024 auszuweisen. Es bedarf Platz für 250 bis 300 neue Windenergieanlagen. Eine Flächeninanspruchnahme von Nutzwaldflächen wird dabei explizit ausgeschlossen. Es bleibt daher spannend, wie insbesondere die Regionalplanung diese Vorgaben in die Praxis umsetzen wird.

Wenn sich der finanzielle Nutzen für Standortgemeinden auswirkt, wird sich die Akzeptanz vor Ort spürbar verbessern. Auf Fragen vor Ort einzugehen, einen Dialogprozess zu führen und die Akzeptanz zu fördern, wird auch Aufgabe der neuen Dialog- und Servicestelle, welche bei der SAENA eingerichtet wird, sein.

Zu begrüßen ist der Umstand, dass sich die Koalition dafür entscheiden hat, über die Länderöffnungsklausel benachteiligte Ackerflächen für die Photovoltaik freizugeben, wie dies in anderen Bundesländern bereits praktiziert wird.

Förderung der Akzeptanz von Erneuerbaren Energien - Eine Aufgabe der zukünftigen Regierung in Sachsen

VEE Sachsen e.V.
Presseerklärung 03/2019 vom 24.10.2019

Sachsen. Die Einhaltung der Pariser Klimaziele und die Umsetzung der Bundesziele zum Klimaschutz auch in Sachsen wird nur möglich sein, wenn der faktische Ausbaustillstand der Erneuerbaren Energien mit entsprechenden Maßnahmen beendet wird und das vorhandene sächsische Potential zur Teilhabe und Umsetzung der Energiewende genutzt wird.

Hierzu bedarf es auch der Akzeptanzsteigerung der Erneuerbaren Energien, insbesondere im ländlichen Raum. Begleitet durch eine Servicestelle ErneuerbareEnergien können konsequente Bürgerbeteiligung und Beachtung der Verteilungsgerechtigkeit die Akzeptanz fördern. Das Ende des Ausbaustillstandes würde darüber hinaus nicht nur dem Mittelstand in Sachsen zugutekommen und dem Erhalt von Arbeitsplätzen in Sachsen dienen, sondern auch die Rolle Sachsens als Energieland trotz Beendigung der Braunkohleverstromung erhalten.

Wir fordern daher die Einrichtung einer Servicestelle ErneuerbareEnergien ähnlich der Thüringer Energie- und Green-Tech-Agentur (ThEGA) oder vergleichbarer Servicestellen in anderen Bundesländern. Diese soll vom Freistaat Sachsen mit den erforderlichen finanziellen Mitteln ausgestattet und mit erfahrenen und praxiserprobten Mitarbeitern besetzt werden, welche bereits Berufserfahrungen im Bereich Projektentwicklung Erneuerbare Energien, Genehmigung und Realisierung vorweisen können. Die wesentliche Aufgabe der neu einzurichtenden Servicestelle soll die Beratung und Mediation von Kommunen, Bürgern und Projektentwicklern sein, um den Ausbau der Erneuerbaren Energien in Sachsen voranzubringen. Dazu gehört eine breit angelegte und medial begleitete Aufklärungsarbeit mit Informationen zum Klimawandel, den Folgen und der Notwendigkeit des Umbaus der Energiewirtschaft von der fossilen hin zu erneuerbaren Energien. Adressaten der Aufklärungsarbeit müssen neben der breiten Öffentlichkeit insbesondere Kommunen und öffentliche Verwaltungen, aber auch Bildungseinrichtungen.

Für die Wahrnehmung und die Akzeptanz von Windenergievorhaben sind Fragen der Verteilungsgerechtigkeit von großer Bedeutung. Um Verteilungsgerechtigkeit im Sinne einer finanziellen Teilhabe (direkt durch persönliche Teilhabe oder indirekt durch Beteiligung der Kommunen) zu ermöglichen, muss ein entsprechender Zugang möglich sein. Die ist nicht mit einzelnen „Groß-Projekten“ zu erreichen, sondern nur, wenn auch kleine Energieparks ermöglicht werden. Bei der Windenergie sollen daher Vorrangflächen für Windenergie ab sieben Hektar und einer Windenergieanlage zulässig sein.

Photovoltaikanlagen in Sachsen sollen konsequent gefördert werden. Dazu bedarf es unter anderem der Freigabe von landwirtschaftlich benachteiligten Gebieten für Freiflächenphotovoltaik.

Neben der Förderung von Bürgerbeteiligungs- und Energiegenossenschaftsmodellen muss auch die Möglichkeit einer kommunalen Beteiligung an Projekten der Erneuerbaren Energien geschaffen werden. Hierzu ist eine Änderung der Regelungen in der Sächsischen Gemeindeordnung erforderlich.

Frühzeitige Bildung und Heranführung an das Thema der Nutzung Erneuerbarer Energien durch finanzielle Aufstockung und Ausbau des Bildungsangebotes der SAENA für Schulen (sog. Unterrichtsmodule) schafft darüber Aufklärung auch für die Zukunft. Dabei sollte das Angebot allen Schulen zugänglich gemacht werden.

Aktuell sind im Bereich der Erneuerbaren Energien mindestens 7.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Sachsen beschäftigt. Das Ende des faktischen Ausbaustillstandes hilft, diese Arbeitsplätze zu sichern, den Mittelstand in Sachsen zu erhalten und die regionale Wertschöpfung zu stärken.

Dresden, 24.10.2019
Dr. Wolfgang Daniels