Energie und Klimaschutz im Koalitionsvertrag
VEE Sachsen e.V.
Presseerklärung 04/2019 vom 02.12.2019
Sachsen. CDU, SPD und Grüne haben sich drei Monate nach der Landtagswahl auf einen Koalitionsvertrag geeinigt und diesen am Sonntag bekannt gegeben. Nachdem Sachsen in den letzten Jahren auf den letzten Platz im Bundesländervergleich beim Ausbau der Erneuerbaren Energien gefallen ist, ist dem Koalitionsvertrag nun zu entnehmen, dass dieser faktische Ausbaustopp beendet werden soll. So soll nicht nur der Klimaschutz in der Verfassung verankert werden, sondern auch das Energie- und Klimaprogramm aus dem Jahr 2012 unverzüglich fortgeschrieben werden.
Als Vereinigung zur Förderung der Nutzung Erneuerbarer Energien begrüßen wir diese Weichenstellung ausdrücklich.
Ob es tatsächlich zu Fortschritten kommt, wird sich in noch zu klärenden Detailfragen entscheiden:
So braucht es zum Beispiel für die Windkraft einen Leitfaden für einen sachsenweiten Artenschutz, die Anpassung der Bestimmungen für den landschaftspflegerischen Begleitplan oder Beschleunigungen beim Repowering von Windkraftanlagen und bei Neuanträgen. Wichtig sind transparente, rechtssichere und zügige Genehmigungsverfahren, wie es die Koalitionspartner vereinbart haben.
Es wird darauf ankommen, ob bis zum Jahr 2021 tatsächlich mehr neue Windkraftanlagen gebaut werden. Entscheidend für den Bau neuer Windenergieanlagen wird dabei sein, neue Gebiete für die im Koalitionsvertrag angekündigten 4 TWh bis 2024 auszuweisen. Es bedarf Platz für 250 bis 300 neue Windenergieanlagen. Eine Flächeninanspruchnahme von Nutzwaldflächen wird dabei explizit ausgeschlossen. Es bleibt daher spannend, wie insbesondere die Regionalplanung diese Vorgaben in die Praxis umsetzen wird.
Wenn sich der finanzielle Nutzen für Standortgemeinden auswirkt, wird sich die Akzeptanz vor Ort spürbar verbessern. Auf Fragen vor Ort einzugehen, einen Dialogprozess zu führen und die Akzeptanz zu fördern, wird auch Aufgabe der neuen Dialog- und Servicestelle, welche bei der SAENA eingerichtet wird, sein.
Zu begrüßen ist der Umstand, dass sich die Koalition dafür entscheiden hat, über die Länderöffnungsklausel benachteiligte Ackerflächen für die Photovoltaik freizugeben, wie dies in anderen Bundesländern bereits praktiziert wird.
Unser Verband wird diese Prozesse unterstützen und beratend tätig werden.
Dresden, 02.12.2019
Dr. Wolfgang Daniels
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