EEG 2021: Sächsische Kommunen können dank kommunaler Beteiligung vom Erneuerbaren-Ausbau finanziell profitieren
VEE Sachsen e.V.
Pressemitteilung 02/2021 vom 04.02.2021
Substantielle Unterstützung insbesondere für strukturschwache Regionen in Sachsen – Sächsische Kommunen sollten jetzt prüfen, ob sie profitieren können
4. Februar 2021. Die Vereinigung zur Förderung Erneuerbarer Energien (VEE) begrüßt die Neuregelung im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), nach der Kommunen in Zukunft an den Erlösen von Windkraft-Anlagen beteiligt werden können. Die freiwillige Regelung ist ein wichtiger Schritt, um die Akzeptanz bei den Menschen für den Ausbau der Windkraft zu erhöhen. Sächsische Kommunen sollten prüfen, ob sie von der kommunalen Beteiligung profitieren können.
Die Beteiligung der Kommunen an den Erträgen der Windkraft zahlt sich aus. Sie liegt bei 0,2 Cent pro erzeugter Kilowattstunde. Von den 8.760 Stunden eines Jahres läuft ein Windrad im Schnitt 8.000 Betriebsstunden und produziert Strom. Bei einer modernen Windkraftanlage bedeutet dies eine kommunale Beteiligung von 25.000 bis 30.000 Euro pro Jahr pro Windrad. Die Kommunen sind dabei frei in der Verwendung der Mittel.
Die Beteiligung kann in den Haushalten von Kommunen einen spürbaren Unterschied ausmachen. Mit dem Geld könnten Kommunen öffentlichen Nahverkehr, Kindertagesstätten und Freizeitangebote ausbauen. Dank der Laufzeit von 20 Jahren und der Tatsache, dass meist mehrere Windkraftanlagen in einem Windpark gebaut werden, erhalten Kommunen damit langfristige Planungssicherheit.
Zudem sorgt ein ebenfalls im Gesetz definierter Radius von 2,5 km dafür, dass die Beteiligung auch den Anrainerkommunen zugutekommt. Alle Gemeinden, die innerhalb dieses Radius um die Windenergieanlage über Fläche verfügen, erhalten einen dem Flächenanteil entsprechenden Betrag an der Beteiligung.
Zwar ist die kommunale Beteiligung im aktuellen EEG freiwillig. Doch es ist davon auszugehen, dass Anlagenbetreiber von der Regelung Gebrauch machen. Sächsische Kommunen sollten deswegen prüfen, ob und in welchem Umfang sie von der Neuregelung profitieren können – auch wenn sie nicht die Standortgemeinde der geplanten Windenergieprojekte sind. Durch den festgelegten Radius profitieren auch die Nachbargemeinden.
„Die kommunale Beteiligung im neuen EEG ist ein wichtiges Signal insbesondere für Regionen im Strukturwandel, wie wir sie in Sachsen haben“, sagt Dr. Wolfgang Daniels, Präsident der VEE. „Die finanziellen Vorteile der Erneuerbaren gingen in Sachsen bisher oft an den Kommunen vorbei. Das könnte jetzt ein Ende haben – wenn Kommunen den Ausbau mit vorantreiben.“
Am 26. Februar 2021 widmen sich die „Sächsischen Klimagespräche“ dem Vorteil Erneuerbarer Energien für Kommunen. Live dabei unter: https://www.vee-sachsen.de/live