Klimaschutz adé? Bye, bye Mittelstand?
Presseerklärung der VEE Sachsen e.V. vom 22.09.2017
Nach der EU-Erneuerbare-Energien-Richtlinie aus dem Jahr 2009 soll der Anteil Erneuerbarer Energien am Gesamtenergieverbrauch, also einschließlich Wärme/Kälte, Strom und Verkehr im Jahre 2020 in Deutschland bei 18 % liegen. Im November 2016 ist das verbindliche Pariser Klimaschutzabkommen in Kraft getreten. Die 195 Vertragsstaaten, zu denen auch die EU sowie ihre Mitgliedstaaten gehören, haben sich darauf geeinigt, die globale Erwärmung auf deutlich unter 2 Grad Celsius, besser auf 1,5 Grad zu begrenzen.
Zur Einhaltung dieser Ziele müssen vor allem die EU-Erneuerbare-Energien-Richtlinie, das EEG und die jeweiligen Energie- und Klimaschutzprogramme der Länder fortgeschrieben werden.
Bei allen zu begrüßenden Effizienzbestrebungen wird der Stromverbrauch in den kommenden Jahren nicht etwa sinken, sondern sich bis zum Jahr 2030 in etwa verdoppeln. Der steigende Strombedarf ist vor allem darauf zurückzuführen, dass auch Verkehr, Wärme und Industrie auf Strom aus Erneuerbare Energien umstellen müssen (Sektorkopplung).
Eine jüngste Studie des Bundesverbandes Erneuerbare Energie (BEE) hat aufgezeigt, dass Deutschland im Jahr 2020 die Zielvorgabe der EU-Richtlinie nicht erreichen wird.
Ein Sofortprogramm der Bundesregierung zur Einhaltung der Klimaziele ist erforderlich. Die kommende Bundesregierung ist gehalten, die Regelungen der Energiewirtschaft grundlegend zu modernisieren und dabei vor allem auch die Regelungen zum Ausbaudkorridor und zum Ausschreibungsverfahren des EEG 2017 auf den Prüfstand zu stellen und deutlich nachzubessern. Das Tempo beim Ausbau der Erneuerbaren Energien ist drastisch zu erhöhen, damit wir 2050 vollständig CO2 neutral wirtschaften. Die Stromsteuer ist durch eine CO2-Steuer zu ersetzen, um den ökologischen Realitäten gerecht zu werden und mit einem der jeweiligen Erzeugungsart angemessenen Preis den Strommarkt umzubauen.
Die Ergebnisse der ersten beiden Ausschreibungsrunden für Windenergie an Land, aber auch das Ergebnis der jüngsten Ausschreibungsrunde Biomasse, unterstreichen diese Forderung.
Das Vorliegen der Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImschG) muss zur generellen Teilnahmevoraussetzung am Ausschreibungsverfahren Windenergie gemacht werden. Bürgerenergiegesellschaften benötigen diese Genehmigung derzeit noch nicht. Im Bereich der Ausschreibung von Windenergie an Land haben dadurch nach der aktuellen Regelung Nicht-Bürgerenergiegesellschaften eine äußerst geringe Chance auf einen Zuschlag. Der Erhalt der Akteursvielfalt, ein regional gleichmäßiger Ausbau und der Mittelstand der Windenergiebranche ist hierdurch gefährdet, wodurch auch ein erheblicher Verlust von Arbeitsplätzen droht.
Die Gebotshöchstwerte der Ausschreibungsverfahren sind aufzuheben. Im Rahmen der Ausschreibungsrunde Biomasse lag die Menge der bezuschlagten Gebote mit rund 28 MW deutlich unter der ausgeschriebenen Menge von rund 122 MW installierter Leistung. Dies geht vor allem auf die relativ niedrigen Gebotshöchstwerte zurück. Möglichkeiten, die Erneuerbare Energien marktkonform auszubauen, werden damit verhindert.
Der Ausbaudeckel ist deutlich anzuheben und sollte sich an den Ausbaumengen der letzten Jahre orientieren. Eine Anhebung ist des Ausbaudeckels ist zwingend erforderlich, um die Pariser Klimaziele einzuhalten. Die derzeitigen Ausbaupfade werden diesen nicht gerecht.
Nicht realisierte Gebote sind neu auszuschreiben. Es kann derzeit nicht gesagt werden, wie hoch der Anteil der tatsächlich errichteten Windenergieanlangen der bezuschlagten Gebote sein wird. Nach vorsichtigen Schätzungen wird davon ausgegangen, dass 20 bis 35 % der Gebote der Bürgerenergiegesellschaften nicht realisiert werden. Damit kann aber der geplante Ausbaupfad für die Erneuerbaren Energien nicht eingehalten werden.
Die Haltefrist bei Bürgerenergiegesellschaften muss auf 10 Jahre verlängert werden. Die Energiewende kann nur eine entsprechende Akzeptanz in der Bevölkerung erfahren, wenn die Möglichkeit der Teilhabe an dieser besteht. Die geforderte Verlängerung der Haltefrist von 2 auf 10 Jahre soll sicherstellen, dass hier langfristige und nachhaltige Bemühungen Vorrang vor kurzfristen Renditebestrebungen haben.
Für den Erhalt der Lebensgrundlagen und einer enkeltauglichen Zukunft muss die kommende Bundesregierung den Worten in Paris Taten folgen lassen. Eine schnelle Überarbeitung der Regelungen zum Ausschreibungsverfahren des EEG 2017 wäre dabei ein guter Anfang und ein wichtiges Signal an die Bevölkerung und die Branchen der Erneuerbaren Energien!
Verantwortlich für die Presserklärung:
Andreas W. Poldrack
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Hintergrund:
Die VEE Sachsen e.V., Vereinigung zur Förderung der Nutzung Erneuerbarer Energien, zählt zu den am längsten aktiven Netzwerken im Bereich der Erneuerbaren Energien in Sachsen. Der Verband setzt sich bereits seit 1995 als gemeinnütziger und überparteilicher Verein für die Belange der Erneuerbaren Energien in Sachsen ein und vertritt die ganze Bandbreite der Erneuerbaren Energien aus Wind, Wasser, Sonne, Geothermie und Biomasse. Das zentrale Ziel der Arbeit der VEE Sachsen e.V. ist, die Förderung der Nutzung Erneuerbarer Energien durch aktives fachübergreifendes Handeln mit Kompetenz und Objektivität zu unterstützen und voranzutreiben und die politischen Rahmenbedingungen dafür zu verbessern.