EKP

Umsetzung der Energiewende in Sachsen 3.0 - Sächsische Energiewendestrategie UPDATE 2022

16. Februar 2022

Sächsische Energiewendestrategie UPDATE 2022 – Version 1.0 – Stand 16.02.2022

Das Energie- und Klimaprogramm (EKP2021) wurde am 1. Juni 2021 vom sächsischen Kabinett beschlossen. Es wird als der strategische Rahmen für die sächsische Energie- und Klimapolitik angesehen. Eine Interministerielle Arbeitsgruppe (IMAG) erarbeitet aktuell unter Federführung des SMEKUL einen gemeinsamen Maßnahmenplan.

Die VEE Sachsen e.V. hat erhebliche Bedenken, zentrale Fragen der Energie- und Klimapolitik des Freistaates Sachsen in einem Regierungsprogramm zu regeln. Den Rahmen sollte ausgehend vom Gesetzesvorbehalt und Rechtsstaatsprinzip ein Sächsisches Klimaschutzgesetz liefern. Ein solches ist nicht vorhanden.

Zu betonen ist einführend ebenfalls noch einmal, dass die Energiewende auf eine dezentrale, verbrauchsnahe und natürlich grüne Erzeugungslandschaft abzielt. Soweit in Sachsen Großprojekte geplant sind, ist eine Balance zwischen Konzentrationszonen (z.B. auf Bergbaubrachen mit Solargroßkraftwerken über 500 MWp) und kleineren Erzeugungseinheiten herzustellen. Dies hätte ebenfalls einen positiven Effekt für die Akteursvielfalt, lokale Wertschöpfung und wirtschaftliche Teilhaber (Kommunen, Eigentümer, Landwirte, Installateure, Planer usw.).

Wir unterbreiten folgende Vorschläge für die Energiewende in Sachsen und den Maßnahmenkatalog zum EKP ... [weiter]

Staatminister Wolfram Günther im Interview zu Klimaschutz und dem Ausbau der Erneuerbaren Energien

25. August 2020

Der Landesverband Nachhaltiges Sachsen, dessen Gründungsmitglied die VEE Sachsen e.V. ist, hat sich am 19.08.2020 mit Staatsminister Wolfram Günther im Kloster Buch getroffen und sich zu aktuellen Fragen ausgetauscht. Der erste Themenkomplex wendet sich Fragen von Landwirtschaft und Ernährung zu, im zweiten Themenkomplex - ab Minute 14:20 - stehen Fragen des Klimaschutzes und des Ausbaus der Erneuerbaren Energien im Mittelpunkt.

Sachsen | Kenia-Koalition | Koalitionsvertrag und Verteilung der Ministerien

1. Dezember 2019

Koalitionsvertrag 2019 bis 2024_0.jpg

Vor wenigen Minuten wurden das Ergebnis der Koalitonsgespräche in Sachsen bekannt gegeben. Die Ministerien in Sachsen sollen nach einer Meldung von BILD wie folgt aufgeteilt werden:

Bündnis 90/Die Grünen

  • Landwirtschaft, Umwelt, Energie und Klima
  • Justiz, Europa, Gleichstellung und Demokratie

SPD

  • Gesundheit und Soziales
  • Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

CDU

  • Finanzen
  • Kultus
  • Inneres
  • Staatskanzlei
  • Wissenschaft und Kunst

Der Koalitionsvertrag ist ebenfalls als PDF online und kann nachgelesen werden:

https://gruene-sachsen.de/fileadmin/media/publikationen/v9pmi10ct5/Koalitionsvertrag_2019/Koalitionsvertrag_2019-2024.pdf

Ausführungen zum Energie- und Klimaschutz finden sich ab Seite 37.

Einige Punkte:

  • Klimaschutz soll als Staatsziel in die Verfassung geschrieben werden.
  • Sächsischer Masterplan  Energie  und  Klimaschutz soll beschlossen werden.
  • Wir  werden  unverzüglich  das  Energie-und  Klimaprogramm  (EKP)  anpassen.  Zu  dessen Kernpunkten  gehören  ein  Ausbauziel  für  erneuerbare  Energien,  ein  Beteiligungs- und Akzeptanzmanagement für Bürgerinnen  und    Bürger    sowie    Kommunen    und    eine Wasserstoffstrategie.Wir schreiben das EKP bis zum Sommer 2020 fort, setzen es im gleichen Jahrin Kraft und schaffen die landesrechtlichen Möglichkeiten für dessen rasche Umsetzung.
  • Das   EKP   soll   sich   an   einem   zusätzlichen   Ausbau   von   10   Terrawattstunden   (TWh) Jahreserzeugung  aus  erneuerbaren  Energien  bis  2030  orientieren.  Für  2024  orientieren  wir uns  an  einem  Zubau-Zwischenziel  von 4TWh,  von  dem  der  Hauptteil  durch  Windenergie gewonnen werden soll.
  • Zur Verbesserung  von  Transparenz  und  Beratung  sowie  zur  Konfliktlösung  im  Bereich der Windenergie und anderer Projekte aus dem Bereich der erneuerbaren Energien werden wir eine Dialog- und Servicestelle bei der SAENA einrichten.
  • Im   Rahmen   bundesrechtlicher   Regelungen   werden   wir   im   Freistaat   Sachsen   den Mindestabstand   von   neuen   Windenergieanlagen   zur   Wohnbebauung   auf   1000   Meter festlegen.
  • Windenergieanlagen im Wald schließen wir aus.
  • Wir nutzen die Länderöffnungsklausel im Erneuerbare-Energien-Gesetz, um den Ausbau der Freiflächen-Photovoltaik voranzubringen.
  • Technologien  zur   Produktion,   Speicherung  und  Nutzung  von Wasserstoff  sollen  umfassend  erforscht  und  am  Markt  erfolgreich  eingeführt  und  etabliert werden.  Wir  wollen  dabei  sicherstellen,  dass  vorrangig  Wasserstoff  aus  erneuerbaren Energien   zur   Anwendung   kommt.  Wir   beabsichtigen,hierzu   noch   2020   eine   eigene Wasserstoffstrategie für Sachsen zu erarbeiten.

Die gesamten Vereinbarungen lesen Sie im Koalitonsvertrag. Zu den weiteren Themen des Koalitionsvertrages können Sie hier eine Zusammenfassung lesen:

https://www.mdr.de/sachsen/politik/koalitionsvertrag-sachsen-102.html

Soweit zunächst zu Ihrer Information ...

Initiative Klimaschutz und Energiewende in Sachsen: Gemeinsame Forderungen zur Koalitionsbildung in Sachsen

27. Oktober 2019

13-10-25-landtag-sachsen-innen-by-RalfR-016_0.jpg
(Foto: Ralf Roletschek/Roletschek.at)

Verbände aus den Bereichen Umwelt, Verkehr, Klimaschutz und Energiewende fordern die sächsischen Koalitionspartner nach ihren erfolgreichen Sondierungsgesprächen auf, die Energiewende in Sachsen wiederzubeleben und wirksame Strategien für einen Klimaschutz zu vereinbaren.

Die Koalitionspartner stehen zu den Pariser Klimazielen und dem EU-Ziel einer Treibhausgasneutralität bis 2050. Dies ist ausdrücklich zu begrüßen. Zur Umsetzung braucht es konkrete Ziele.

Wir fordern daher:

1. Klimaschutz in die Sächsische Verfassung
2. Erlass eines Sächsischen Klimaschutzgesetz
3. Konkretisierung eines Programmes zur Umsetzung der Energiewende in Sachsen

Sächsische Verfassung. Weit mehr als 10.000 (!) Gesetze und Vorschriften „regeln“ die Energiewirtschaft und die Energiewende und bremsen damit einen wirksamen Klimaschutz aus. Immer wieder kommt es durch veraltete und neue Reformvorschriften zu nicht zu bewältigenden Widersprüchen und kontraproduktiven Ergebnissen in allen Sektoren. Durch eine Veränderung des Grundgesetzes und der sächsischen Verfassung durch eine richtig formulierte Staatszielbestimmung wären alle staatlichen Stellen bei Zweifelsfragen und „neuen“ regulativen Problemen verpflichtet, diese im Sinne des Klimaschutzes zu lösen.

Wir fordern deshalb die folgende Änderung der sächsischen Verfassung: Artikel 10 der sächsischen Verfassung wird ergänzt: „Alle staatliche Gewalt, alle unmittelbare und alle mittelbare staatliche Verwaltung sind dem Ziel des Klimaschutzes verpflichtet.“

Sächsisches Klimaschutzgesetz. Sachsen braucht ein Klimaschutzgesetz, um klare Ziele zur Treibhausgasminderung und zur Anpassung an die Folgen des menschengemachten Klimawandels festzulegen. Hieraus erst lassen sich dann Maßnahmen erarbeiten und auf ihre Wirksamkeit messen. Dazu gehört zum Beispiel ein erneuerbares und nachhaltiges Energiesystem. Sämtliche Sektoren müssen sich genauso im Klimagesetz wiederfinden lassen wie auch das Monitoring und klare Zuständigkeiten von Behörden.

Der sich aus einem Klimagesetz ergebende rechtliche Rahmen bringt die Akteure auf Augenhöhe in ihrem jeweiligen Wirken zusammen. Bei sämtlichem Handeln müssen etwaige Folgen auf den Klimawandel berücksichtigt werden können. Als gutes Beispiel sollte die Landesverwaltung vorausgehen. Ein solches Gesetz kann durch formulierte Anreize und festgelegte Förderrichtlinien zu einem wirtschaftlichen Wachstumsmotor werden.

Schlussendlich braucht es ein konkretes Programm zur Umsetzung der Energiewende in Sachsen.

Fortschreibung des Energie- und Klimaprogramms in Sachsen ist essenziell für den Schutz und den Erhalt der Lebensgrundlagen und Investitionen in eine nachhaltige Wirtschaft

13. März 2019

Erklärung zur Absage des Freistaates Sachsen zur Fortschreibung des Energie- und Klimaprogramms Sachsens

Die Absage der Fortschreibung des Energie- und Klimaprogramms für Sachsen durch die Regierungskoalition in Sachsen ist der Höhepunkt einer den Klimawandel und dessen Folgen ausblendenden Politik von CDU und SPD in Sachsen.

Die notwendige Fortschreibung des Energie- und Klimaprogramms ist unverzichtbare Voraussetzung für das Erreichen der UN-Klimaziele und die weitere Entwicklung aller Bereiche des gesellschaftlichen Lebens in Sachsen. Bislang existieren in Sachsen keine mittel- und langfristigen Strategien für einen zukünftigen Klimaschutz, eine nachhaltige klimafreundliche wirtschaftliche Entwicklung und eine Energiewende. Allein die Bereiche Klimafolgenanpassung und Energieeffizienz zu betrachten, ist zu wenig. Das ist nicht mehr hinnehmbar. Seit Jahren stagniert im Freistaat Sachsen der Ausbau der Nutzung Erneuerbarer Energien. Es erfolgt nahezu ausschließlich eine Fokussierung auf die stoffliche Nutzung der Braunkohle. Seit Jahren fehlt es an sinnvollen Konzepten für eine Verkehrswende zum Schutz des Klimas und seit Jahren fehlen Anreize für den Umbau und die Modernisierung unserer Wirtschaft, um den Erfordernissen des Klimaschutzes gerecht zu werden und letztlich auch die damit verbundenen Chancen zu nutzen.

Wer meint, mit den Ergebnissen der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ einen Grundkonsens für den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen geschaffen zu haben und sich dieser Grundkonsens allein in milliardenschweren Zahlungen für den sogenannten Strukturwandel in den mittel- und ostdeutschen Braunkohlerevieren auszudrücken hat, verkennt ganz offensichtlich, dass auch der Strukturwandel Entwicklungsziele benötigt und dass das Energie- und Klimaprogramm hierfür die Grundlage ist. Die Fragen nach einer sicheren, bezahlbaren und nachhaltigen Energieversorgung, nach dem Erhalt und der Schaffung neuer Arbeitsplätze, nach der Weiterentwicklung bestehender Industrien und der damit verbundenen Investitionssicherheit, dem Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und einem Konsens im Umsetzungsprozess im Hinblick auf die Klimaziele können und müssen in einem fortgeschriebenen Energie- und Klimaprogramm beantwortet werden. Die Verantwortung dafür liegt bei der Regierungskoalition aus CDU und SPD, auch im Jahr der Landtagswahl.

Wer sein politisches Handeln an kurzfristigen Strömungen und Tendenzen orientiert oder Technologien fokussiert, deren Lebensdauer absehbar ablaufen, handelt auch in demokratischen Strukturen nicht verantwortungsbewusst.

Wir fordern daher die Regierungskoalition aus CDU und SPD auf, den Fortschreibungsprozess für das Energie- und Klimaprogramm unverzüglich wieder aufzunehmen, eine Auseinandersetzung mit den Argumenten der unterschiedlichen Akteure fachlich und sachlich zu begleiten und Ziele für die wirtschaftliche und soziale und zugleich nachhaltige und ressourcenschonende Entwicklung Sachsens zu formulieren. Wir brauchen den Klimaschutz und eine Energiewende jetzt, auch in Sachsen.

Mit dieser gemeinsamen Erklärung wenden sich zehn Verbände aus den Bereichen Umwelt, Verkehr, Energie und Landwirtschaftin gegen die Absage der Fortschreibung des Energie- und Klimaprogramms (EKP) für Sachsen ...