UN-Klimakonferenz in Paris 2015 - Umsetzung in den Regionen

14. Januar 2016

Die 21. UN-Klimakonferenz beschloss am 12. Dezember 2015 in Paris ein historisches Klimaschutz-Abkommen, welches das Potential hat unsere Welt zu verändern. Die international gültige Klimaschutz-Vereinbarung (Nachfolge des Kyoto-Protokolls) sieht vor die globalen Erwärmung auf deutlich unter 2 °C, möglichst auf 1,5 °C zu begrenzen. Nach vielen Welt-Klimagipfeln verpflichten sich erstmals sowohl Industrie- als auch Schwellen und Entwicklungsländer zum Klimaschutz und zu konkreten Strategien. Das Abkommen ist verbindlich und die Ziele werden ab 2023 alle fünf Jahre nachjustiert. Es enthält das Versprechen, die Entwicklungsländer beim Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel zu unterstützen. Als nächster Schritt wird das Abkommen in New York bei der UNO aufbewahrt und steht dort bis zum 16. April 2016 zum Unterzeichnen bereit. In Kraft tritt das Abkommen im Jahr 2020 - wenn mindestens 55 Länder, die zusammen für mindestens 55 Prozent der Treibhausgas-Emissionen verantwortlich sind, es unterzeichnet haben. (QUELLE: UNFCCC, COP 21, Germanwatch, BMU, 14.12.2015 - NPO)

Die wichtigsten Ziele das Paris-Agreements stehen in Artikel 2 auf Seite 22. Die VEE Sachsen hat den Artikel 2 des Übereinkommens ins Deutsche übersetzt.

 

Artikel 2


1.
Diese Vereinbarung, zur Verbesserung der Umsetzung des Übereinkommens, einschließlich ihres Ziels, zielt darauf ab,
die globale Antwort auf die Bedrohung durch den Klimawandel zu stärken, im Zusammenhang mit der nachhaltigen Entwicklung und der Bemühungen die Armut zu beseitigen unter anderem durch:


(a)
Den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf deutlich unter 2 ° C gegenüber dem vorindustriellen Industrieniveaus zu halten und
Anstrengungen zu unternehmen den Temperaturanstieg auf 1,5 ° C gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen, erkennend, dass
dies die Risiken und Auswirkungen des Klimawandels deutlich reduzieren würde.


(b)
Steigern der Fähigkeit sich der nachteiligen Auswirkungen des Klimawandels anzupassen und diese auszubauen. Unterstützung der Klimaanpassung,
der Entwicklung zu geringen Treibhausgasemissionen , in einer Weise, die nicht die Nahrungsmittelproduktion bedroht.


(c)
Verstetigung von Finanzströmen, die in die Richtung geringerer Treibhausgasemissionen und Klimaresilienz zielen.


2.
Dieser Vertrag wird implementiert, um Gerechtigkeit und das Prinzip der gemeinsamen, aber differenzierten Verantwortlichkeiten und die jeweiligen Fähigkeiten, im Lichte der unterschiedlichen nationalen Gegebenheiten widerzuspiegeln.

 

Übersetzung: Matthias Gehling (diese Übersetzung des Artikels 2 wurde nach besten Wissen und Gewissen ausgeführt und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Allein der englische Originaltext ist rechtlich und inhaltlich verbindlich.)

Umsetzung in Deutschland

Das Paris-Abkommen gilt es jetzt mit Leben zu erfüllen und in den einzelnen Regionen der Welt umzusetzen. Hier ist weiterhin auch Europa, Deutschland und auch Sachsen gefordert. Die Bundesregierung will mit ihrem nationalen Klimaschutzplan 2050 darauf reagieren und hat schon vor Paris einen Bürgerdialog dazu angestoßen. Folgende Handlungsfelder werden dabei betrachtet: Energiewirtschaft, Industrie, Gebäude, Verkehr und  Landwirtschaft.

Aufgaben der VEE Sachsen e.V.

Die VEE Sachsen e.V. wird in den nächsten Wochen mit konkreten Beispielen Vorschläge zur Umsetzung des Paris-Abkommens an die Politik in Sachsen machen und aktiv in ihren Kernbereichen der Erneuerbaren Energien Forderungen erarbeiten.