Paris

Sachsens Windenergie – wie weiter?

30. März 2017

Im Jahr 2016 wurde bereits jede dritte verbrauchte Kilowattstunde Strom in Deutschland rechnerisch durch Erneuerbare Energien erzeugt. Während der Anteil der Erneuerbaren Energien an der Bruttostromerzeugung in Deutschland bei 32,3 % lag, hinkte Sachsen mit einem Anteil von 22,4 % deutlich hinterher.

Wie wir in unserer jüngsten Kurzstudie zum Stand der Erneuerbaren Energien in Sachsen festgehalten haben, ist die Entwicklung der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien in Sachsen ist als stagnierend zu bewerten.

Ganz grob gesagt, kommen rund 1/3 der Erneuerbaren Energien aus Windkraftanlagen. Diese sind eine wichtige Säule in der Energiewende.

Bruttostromerzeugung aus EE in Sachsen_0.jpg

Raumrelevante Windenergieanlagen wurden in Sachsen im Jahr 2016 lediglich neun installiert.  Beim gleichzeitigen Rückbau von 14 Anlagen, sinkt der Bestand in Sachsen um ganze fünf Windenergieanlagen und es sind aktuell 870 in Betrieb.

Der Anlagenbestand von Windenergieanlagen von Sachsen ist teilweise bereits sehr veraltet. Von den derzeit 870 in Betrieb befindlichen WEA weisen rund 40 % eine Leistung von 1 MW und weniger aus – die Leistung von modernen Windenergieanlagen bewegt sich inzwischen bei 3 MW und mehr. Ende 2016 befanden sich in Sachsen 26 WEA der 3 MW-Klasse in Betrieb. Ersichtlich ist dies auch an den Inbetriebnahmedaten der Anlagen - weit über die Hälfte der Bestandswindenergieanlagen in Sachsen sind älter als 12 Jahre. Entsprechend des Landesentwicklungsplans (LEP 2013) ist demzufolge der Rückbau von Altanlagen und das Ersetzen durch Neuanlagen, das sogenannte Repowering, zu forcieren. Dafür sollten durch die Regionalen Planungsverbände auch entsprechende Vorrang-/Eignungsgebiete in den Regionalplänen ausgewiesen werden.

WEA Entwicklung im Freitstaat Sachsen_0.jpg

WEA Deutschland - Brutto-Zubau gegenüber Vorjahr_0.jpg

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UN-Klimakonferenz in Paris 2015 - Umsetzung in den Regionen

14. Januar 2016

Die 21. UN-Klimakonferenz beschloss am 12. Dezember 2015 in Paris ein historisches Klimaschutz-Abkommen, welches das Potential hat unsere Welt zu verändern. Die international gültige Klimaschutz-Vereinbarung (Nachfolge des Kyoto-Protokolls) sieht vor die globalen Erwärmung auf deutlich unter 2 °C, möglichst auf 1,5 °C zu begrenzen. Nach vielen Welt-Klimagipfeln verpflichten sich erstmals sowohl Industrie- als auch Schwellen und Entwicklungsländer zum Klimaschutz und zu konkreten Strategien. Das Abkommen ist verbindlich und die Ziele werden ab 2023 alle fünf Jahre nachjustiert. Es enthält das Versprechen, die Entwicklungsländer beim Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel zu unterstützen. Als nächster Schritt wird das Abkommen in New York bei der UNO aufbewahrt und steht dort bis zum 16. April 2016 zum Unterzeichnen bereit. In Kraft tritt das Abkommen im Jahr 2020 - wenn mindestens 55 Länder, die zusammen für mindestens 55 Prozent der Treibhausgas-Emissionen verantwortlich sind, es unterzeichnet haben. (QUELLE: UNFCCC, COP 21, Germanwatch, BMU, 14.12.2015 - NPO)