Klimaschutz-Abkommen

Ergebnisbericht zum Workshop: Photovoltaik auf und an kommunalen Gebäuden in Dresden durch Stadtratsbeschluss

26. Februar 2018

Workshop 01.02.2018_0.jpgMit Stadtratsbeschluss vom 17. August 2017 (SR/041/2017) hat die Landeshauptstadt Dresden den Oberbürgermeister beauftragt, bei allen zukünftigen Hochbauten der Stadt und der städtischen Unternehmen die Nutzung von Solarenergie technisch vorzusehen und vorzubereiten. Weiter war eine Liste von nach Solarkataster geeigneten Gebäuden der Stadt und der städtischen Unternehmen zur Erzeugung und Nutzung von erneuerbarer Energie bis zum 31.10.2017 zu erstellen und zu veröffentlichen. Es sind jährlich mindestens 10 der für Solarenergie nutzbaren Gebäudeflächen als Pachtflächen öffentlich neu auszuschreiben, und innerhalb von 6 Monaten nach Ausschreibungsende zu vergeben, wenn für diese Flächen keine städtische Eigennutzung vorgesehen wird.

Die VEE Sachsen e.V. hat am Donnerstag, den 01.02.2018, 19:30 Uhr, zum Workshop eingeladen. Der Workshop fand im Kunstraum Dresden, Schützenplatz 1, 01067 Dresden, statt. Ca. 25 Teilnehmer haben an dem Workshop unter ausgesprochen aktiver Beteiligung teilgenommen.

Zunächst hatte Dr. Peter Volkmer zum Hintergrund des Stadtratsbeschlusses berichtet und dessen Inhalt dargestellt. Hiernach hat Bürgermeisterin Eva Jähnigen, Beigeordnete für Umwelt und Kommunalwirtschaft, im Rahmen einer Präsentation eine kurze Darstellung zum Klimaschutzprozess der Stadt Dresden getätigt und zum Stand der Umsetzung des Stadtratsbeschlusses berichtet.

Im anschließenden Austausch waren die Teilnehmer eingeladen, Ihre Wünsche bezüglich des Ausschreibungsdesigns einzubringen und zu diskutieren. Der Workshop war für alle Akteure und Interessierte offen und kostenfrei. Die Moderation des Abends erfolgte durch Andreas W. Poldrack von der Geschäftsstelle der VEE Sachsen e.V..

UN-Klimakonferenz in Paris 2015 - Umsetzung in den Regionen

14. Januar 2016

Die 21. UN-Klimakonferenz beschloss am 12. Dezember 2015 in Paris ein historisches Klimaschutz-Abkommen, welches das Potential hat unsere Welt zu verändern. Die international gültige Klimaschutz-Vereinbarung (Nachfolge des Kyoto-Protokolls) sieht vor die globalen Erwärmung auf deutlich unter 2 °C, möglichst auf 1,5 °C zu begrenzen. Nach vielen Welt-Klimagipfeln verpflichten sich erstmals sowohl Industrie- als auch Schwellen und Entwicklungsländer zum Klimaschutz und zu konkreten Strategien. Das Abkommen ist verbindlich und die Ziele werden ab 2023 alle fünf Jahre nachjustiert. Es enthält das Versprechen, die Entwicklungsländer beim Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel zu unterstützen. Als nächster Schritt wird das Abkommen in New York bei der UNO aufbewahrt und steht dort bis zum 16. April 2016 zum Unterzeichnen bereit. In Kraft tritt das Abkommen im Jahr 2020 - wenn mindestens 55 Länder, die zusammen für mindestens 55 Prozent der Treibhausgas-Emissionen verantwortlich sind, es unterzeichnet haben. (QUELLE: UNFCCC, COP 21, Germanwatch, BMU, 14.12.2015 - NPO)