Landtag

Öffentliche Anhörung zum Gesetz zur Änderung wasserrechtlicher Vorschriften am 01.03.2013 ab 10:00 Uhr im Landtag in Dresden

Aus dem Parlament

Veranstaltungsdatum: 01.03.2013, Beginn: 10:00 Uhr

Veranstaltungsort: Bernhard-von-Lindenau-Platz 1, 01067 Dresden

Am 01.03.2013 findet im Sächsischen Landtag in Dresden eine Öffentliche Anhörung zum Thema "Sächsisches Wassergesetz" statt. Behandelt werden in der Anhörung die Drucksache 5/10658 – Gesetzentwurf der Staatsregierung „Gesetz zur Änderung wasserrechtlicher Vorschriften“ und die Drucksache 5/10553 – Antrag der Fraktion DIE LINKE „Wasserentnahmeentgelt und Abwasserabgabe zeitgemäß fortentwickeln, EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) umsetzen“.

Insgesamt sind zu der Anhörung 12 Sachverständige, darunter auch Angela Markert (Präsidentin des Verbandes der Wasserkraftwerksbetreiber Sachsen und Sachsen-Anhalt e.V.), eingeladen, in kurzen Vorträgen (jeweils zehn Minuten) zu beiden Vorlagen Stellung zu beziehen und im Anschluss die Fragen der Abgeordneten zu beantworten.

Bitte bringen Sie für den Einlass in den Landtag eine gültiges Personaldokument mit.

Die Liste mit den Sachverständigen finden Sie hier.

Die Drucksache 5/10553 – Antrag der Fraktion DIE LINKE „Wasserentnahmeentgelt und Abwasserabgabe zeitgemäß fortentwickeln, EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) umsetzen“ finden Sie hier.

Öffentliche Anhörung zum Entwurf des Landesentwicklungsplans 2012 am 28.02.2013 in Dresden/Landtag

Aus dem Parlament

Veranstaltungsdatum: 28.02.2013, Beginn: 10:00 Uhr

Veranstaltungsort: Bernhard-von-Lindenau-Platz 1, 01067 Dresden  

Die Sächsische Staatsregierung hat in der Zeit vom 27. Januar bis zum 23. März 2012 eine umfassende Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit zum ersten Entwurf des Landes- entwicklungsplanes 2012  (LEP 2012) durchgeführt. Im Rahmen dieser Beteiligung sind  über 1200  Stellungnahmen eingegangen, davon jeweils rund die Hälfte von öffentlichen Stellen und von Bürgerinnen und Bürgern. In den zurückliegenden Monaten wurden daraufhin über 6000 - oft sehr komplexe - Einzelhinweise von der Staatsregierung ausgewertet. Im Ergebnis wurde der Entwurf in wesentlichen Teilen geändert, die strategische Umweltprüfung erneut vorgenommen und der Umweltbericht aktualisiert. Mit Kabinettsbeschluss vom 25. September 2012 wurde der geänderte Planentwurf zur erneuten Beteiligung freigegeben. 

In der Zeit vom 9. November 2012 bis zum 11. Januar 2013 konnten sich erneut alle Träger öffentlicher Belange sowie die Bürgerinnen und Bürger des Freistaates zum geänderten Entwurf des Landesentwicklungs- planes 2012 äußern. Nun findet am 28.02.2013 eine erneute öffentliche Anhörung zum LEP Entwurf 2012 im sächsischen Landtag statt.

Die Stellungnahme zum LEP 2012 der VEE Sachsen e.V. finden Sie hier.

Die Pressemitteilung der VEE Sachsen e.V. zum Entwurf finden Sie hier.

Bitte bringen Sie für den Einlass in den Landtag ein gültiges Personaldokument mit.

Debatte über die Wasserentnahmeabgabe am 12.12.2012 im sächsischen Landtag

Aus dem Parlament

Am 12. Dezember 2012 wurde im Rahmen der Verabschiedung des sächsischen Haushaltsgesetzes über die Wasserentnahmeabgabe kontrovers im sächsischen Landtag diskutiert. Als Ergebnis wurde mit den Stimmen der FDP und der CDU die Einführung einer Wasserentnahmeabgabe für sächsische Wasserkraftwerksbetreiber beschlossen.

Öffentliche Anhörung am 25.05.2012 im sächsischen Landtag zum Thema „Nutzbarmachung der Potenziale der untertägigen Stromspeicherung in Sachsen zum weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien“

Aus dem Parlament

Am 25.05.2012 fand im sächsischen Landtag auf Antrag der Fraktion Die LINKE eine öffentliche Anhörung mit sechs Sachverständigen aus den Bereichen Wirtschaft und Wissenschaft statt. Das Thema, die Speicherung von überschüssiger Elektroenergie, ist aufgrund der fluktuativen Verfügbarkeit von Wind- und Sonneenergie für die Umsetzung der Energiewende von entscheidender Bedeutung. Auch zur Absicherung der Stabilität der Netze können Speicher zukünftig einen größeren Beitrag leisten, indem sie überschüssigen Strom aufnehmen und bei Bedarf wieder abgeben. In ihrem Anfang 2012 eingereichten Antrag forderte die Fraktion Die LINKE die sächsische Staatsregierung auf, eine Übersicht zu den verfügbaren und nutzbaren Potenzialen für untertägige Speicher für Elektroenergie in Sachsen vorzulegen. Im Vorfeld bedarf es dabei einer ausführlichen Prüfung und Erhebung der entsprechenden Kapazitäten.

Im Rahmen der öffentlichen Anhörung verwies bspw. Herr Dipl.-Ing. habil. Günther Meier (TU Bergakademie Freiberg, Lehrbeauftragter für Ingenieurgeologie) auf die positiven Erfahrungen mit der Anwendung von Geothermie im Schacht 302 in Marienberg, der bereits vor vier Jahren in Betrieb genommen wurde. Dieser Schacht wird vor allem als Kältespeicher genutzt und schreibt aktuell schwarze Zahlen. Für die Zukunft erachtet er die verstärkte Nutzung von alten Grubenanlagen als Druckluftspeicher als sinnvoll, da von ihnen keinerlei Gefahren ausgehen würden. Prinzipiell weist er in seinem Vortrag darauf hin, dass die vorhandenen Hohlräume für die Nutzung als Speicher meist erst ertüchtigt werden müssten, was meist mit umfangreichen Investitionen verbunden ist. 

Im Anschluss widmete sich Herr Dipl.-Wirtsch.-Ing. Marko Schmidt von der TU Clausthal der Frage, welche Rolle untertägige Pumpspeicherkraftwerke (PSW) zukünftig in der Energiewende, vor allem bezüglich ihres Einflusses auf die Systemstabilität unseres Stromnetzes einnehmen können. Im Ergebnis einer Studie seiner Universität kann man das vorhandene Potenzial kurzfristig verdoppeln, wobei hier die ehemaligen Erzbergbaugebiete besonders gut dafür geeignet sind. Problematisch sieht er den Aspekt, dass untertägige PSW bisher nicht rechtlich im Bundesberggesetz (BBergG) eingebunden sind und damit die Rahmenbedingungen für die Errichtung entsprechender Anlagen unklar blieben. Vor allem die Privilegierung von Rohstoffen im BBergG könnte dabei Probleme verursachen. Die Kosten für den Bau von PSW liegen laut Herrn Schmidt in der Größenordnung von 1200 bis 1800 Euro/kW. Insgesamt mahnt er an, keine Technologie bei der Speicherung zu bevorzugen, sondern offen zu forschen und zu fördern.

Axel Schneegans (Vorstandsvorsitzender der Stadtwerke Freiberg AG) spricht sich ebenfalls für Korrekturen bei den Rahmenbedingungen aus. Er forderte, endlich entsprechende gesetzliche Grundlagen für Speicher zu schaffen und die Anlagen verbrauchernah umzusetzen.

Den Abschluss bildete mit Frank Wustmann (DREWAG – Stadtwerke Dresden GmbH) ebenfalls ein Vertreter eines kommunalen Versorgungsunternehmen. Er mahnte ebenfalls langfristig verbindliche Rahmenbedingungen für Speicher an. Gleichzeitig betonte er, dass man auf eine Technologievielfalt in der Speicherfrage setzen sollte. Als mögliche Alternative nannte er u.a. Power2Gas, das Tauchsiederverfahren oder das Windheizen. PSW sind bisher nur bei Kosten von weniger als 1000 Euro/kW wirtschaftlich darstellbar.

Als weitere Sachverständige wurden Herr Prof. Dr.-Ing. Christoph Brückner (TU Freiberg) und Herr Dr.-Ing. Bert Droste-Franke (Europäische Akademie Bad Neuenahr-Ahrweiler GmbH) gehört.

Im Anschluss hatten dann die verschiedenen Fraktion des sächsischen Landtages die Möglichkeit Fragen an die Sachverständigen zu stellen. Dabei wurden vor allem rechtliche Fragen zu untertägigen Speichern erörtert. So regte bspw. Herr Schneegans an, dass die energetische Wassernutzung zukünftig als Bodenschatz definiert werden sollte. Herr Schmidt könnte sich dagegen vorstellen, dass über eine Bundesratsinitiative eine Neuvnovellierung des BBergG sowie das Einfügen eines Speicherparagraphen in das Erneuerbare-Energien-Gesetz dem Ausbau untertägiger Speicher neue Impulse verleiht. Übereinstimmend äußerten sich die Experten dahingehend, dass es derzeit wohl sehr schwierig sei, den Neubau obertägiger PSW voranzutreiben. In diesem Fall wäre wohl mit erheblichen öffentlichen Protesten zu rechnen. Ob im Zuge des LEP 2012 Möglichkeiten und Rahmenbedingungen von untertägigen Speichern untersucht werden sollten, war innerhalb der Expertengruppe umstritten. Herr Brückner (TU Freiberg) unterstützte dieses Ansinnen und wies außerdem daraufhin, dass für die zukünftige Nutzung von untertägigen Speichern Sachsen unbedingt eine Pilotanlage als Druckluftspeicher errichten sollte.

Übereinstimmend kamen fast alle beteiligten Sachverständigen zu dem Schluss, dass eine pauschale Kostenberechnung für neu zu errichtende Anlagen, aufgrund der individuell unterschiedlichen Gegebenheiten vor Ort nicht möglich wäre. Trotzdem sei in Zukunft mit einer Kostendegression zu rechnen.

Öffentliche Anhörung zur Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie am 27.04.2012 in Dresden

Aus dem Parlament

Am 27.04.2012 fand im sächsischen Landtag die öffentliche Anhörung zur Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie statt. Geleitet durch den Ausschussvorsitzenden Thomas Jurk (MdL SPD-Fraktion) wurden insgesamt sechs Sachverständige zu dem Thema gehört. Den Anfang machte Herr Dr. Hans-Dieter Grett (Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig Holstein). Im Anschluss referierte Herr Jörg Hartmann (Bergbauamt Sachsen) über das Pilotprojekt der Bergwerksanlage Ehrenfriedersdorf/Sauberg mit deren Hilfe es gelang, die Schadstoffbelastung von Bergbaufolgewasser erheblich zu reduzieren. 

Frau Heide Jekel (BMU) widmete sich in ihrem Kurzvortrag dem Thema der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie auf Bundesebene. Problematisch sieht Sie in Sachsen, die noch zahlreich vorhandenen Querverbindungen in den Flussläufen, die zukünftig noch bearbeitet werden müssen. Gleichzeitig wies Sie darauf hin, dass die Deadline (bis zum Jahr 2027), um für die Durchlässigkeit der Flüsse zu sorgen, vorgegeben durch die EU, nicht komplett umsetzbar erscheint. Hier rechnet man damit, dass es eine Vielzahl an Ausnahmeregelungen geben wird. Positiv hob Sie die außerordentlich ausgeprägte Bürgerbeteiligung bei der Thematik in Sachsen hervor.  

Eher negativ bewertete danach Dr. Bernd Klauer (Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung) diese Vielzahl an Ausnahmeregelungen. Er sprach davon, dass die EU-Kommission die Gefahr sähe, dass diese Ausnahmen letztendlich zur Regel werden könnten. Die Maßnahmen wurden seiner Meinung nach in Sachsen bisher nicht im ausreichenden Umfang angegangen. Die Gefahr würde daher bestehen, dass die EU als Konsequenz daraus in Zukunft ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten könnte. Gleichzeitig verwies Herr Klauer darauf, dass die Flüsse in den letzten 50 Jahren mit erheblichem Aufwand zu technischen Abflussgewässern umgestaltet wurden. Heute fände dagegen ein Paradigmenwechsel statt, der die ökologischen Themen mehr in Vordergrund rückt. Auch hier ist eine kurzfristige Lösung nicht zu erwarten. Für Sachsen sieht er das Problem, dass die Kommunen mit der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie stark überfordert werden. Außerdem würde der industrielle Anbau des Mais, als Energiepflanze, alle Anstrengungen zur Verbesserung der Wasserqualität konterkarieren.

Dr. Volker Mohaupt (BMU, Fachgebietsleiter Binnengewässer) nahm in Anschluss ebenfalls aus einer bundespolitischen Perspektive Stellung zur Wasserrahmenrichtlinie. Er verwies auf aktuelle Diskussion innerhalb der EU, in deren Mittelpunkt die Frage steht, einige Schadstoffe aus der Richtlinie wieder herauszunehmen, da man deren Konzentration in den nächsten Jahren, trotz aller Anstrengungen, nicht signifikant verbessern kann. Als Beispiel nannte der dabei Quecksilber.

Den Abschluss bildete Herr Dr. Taubert (Wasser- und Bodenverband Torgau). Er kritisierte vor, dass vor allem, dass den kleineren sächsischen Kommunen zu wenig finanzielle Mittel und Informationen zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie zur Verfügung gestellt würden. In vielen Gebieten werden in der Folge die Vorgaben der Richtlinie negiert.

 

Änderung der sächsischen Bauordnung zur Errichtung von PV- Anlagen tritt in Kraft

Aus dem Parlament

Mit der letzten Novellierung der sächsischen Bauordnung (SächsBO) haben sich die Grundlagen zur Errichtung von PV-Anlagen grundlegend verbessert. Genehmigungsfrei sind nun nach § 61 Abs. 1, Nr. 3:

  • Solaranlagen in, an und auf Dach- und Außenwandflächen, sowie die damit verbundene Änderung der Nutzung
  • Gebäudeunabhängige Solaranlagen mit einer Höhe bis zu 3 m und einer Gesamtlänge bis zu 9 m
  • Windenergieanlagen bis zu 10 m Höhe, gemessen von der Geländeoberfläche bis zum höchsten Punkt der vom Rotor bestrichenen Fläche, und einem Rotordurchmesser bis 3 m, außer in reinen Wohngebieten