Öffentliche Anhörung zur Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie am 27.04.2012 in Dresden

Aus dem Parlament

Am 27.04.2012 fand im sächsischen Landtag die öffentliche Anhörung zur Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie statt. Geleitet durch den Ausschussvorsitzenden Thomas Jurk (MdL SPD-Fraktion) wurden insgesamt sechs Sachverständige zu dem Thema gehört. Den Anfang machte Herr Dr. Hans-Dieter Grett (Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig Holstein). Im Anschluss referierte Herr Jörg Hartmann (Bergbauamt Sachsen) über das Pilotprojekt der Bergwerksanlage Ehrenfriedersdorf/Sauberg mit deren Hilfe es gelang, die Schadstoffbelastung von Bergbaufolgewasser erheblich zu reduzieren. 

Frau Heide Jekel (BMU) widmete sich in ihrem Kurzvortrag dem Thema der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie auf Bundesebene. Problematisch sieht Sie in Sachsen, die noch zahlreich vorhandenen Querverbindungen in den Flussläufen, die zukünftig noch bearbeitet werden müssen. Gleichzeitig wies Sie darauf hin, dass die Deadline (bis zum Jahr 2027), um für die Durchlässigkeit der Flüsse zu sorgen, vorgegeben durch die EU, nicht komplett umsetzbar erscheint. Hier rechnet man damit, dass es eine Vielzahl an Ausnahmeregelungen geben wird. Positiv hob Sie die außerordentlich ausgeprägte Bürgerbeteiligung bei der Thematik in Sachsen hervor.  

Eher negativ bewertete danach Dr. Bernd Klauer (Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung) diese Vielzahl an Ausnahmeregelungen. Er sprach davon, dass die EU-Kommission die Gefahr sähe, dass diese Ausnahmen letztendlich zur Regel werden könnten. Die Maßnahmen wurden seiner Meinung nach in Sachsen bisher nicht im ausreichenden Umfang angegangen. Die Gefahr würde daher bestehen, dass die EU als Konsequenz daraus in Zukunft ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten könnte. Gleichzeitig verwies Herr Klauer darauf, dass die Flüsse in den letzten 50 Jahren mit erheblichem Aufwand zu technischen Abflussgewässern umgestaltet wurden. Heute fände dagegen ein Paradigmenwechsel statt, der die ökologischen Themen mehr in Vordergrund rückt. Auch hier ist eine kurzfristige Lösung nicht zu erwarten. Für Sachsen sieht er das Problem, dass die Kommunen mit der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie stark überfordert werden. Außerdem würde der industrielle Anbau des Mais, als Energiepflanze, alle Anstrengungen zur Verbesserung der Wasserqualität konterkarieren.

Dr. Volker Mohaupt (BMU, Fachgebietsleiter Binnengewässer) nahm in Anschluss ebenfalls aus einer bundespolitischen Perspektive Stellung zur Wasserrahmenrichtlinie. Er verwies auf aktuelle Diskussion innerhalb der EU, in deren Mittelpunkt die Frage steht, einige Schadstoffe aus der Richtlinie wieder herauszunehmen, da man deren Konzentration in den nächsten Jahren, trotz aller Anstrengungen, nicht signifikant verbessern kann. Als Beispiel nannte der dabei Quecksilber.

Den Abschluss bildete Herr Dr. Taubert (Wasser- und Bodenverband Torgau). Er kritisierte vor, dass vor allem, dass den kleineren sächsischen Kommunen zu wenig finanzielle Mittel und Informationen zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie zur Verfügung gestellt würden. In vielen Gebieten werden in der Folge die Vorgaben der Richtlinie negiert.