Änderung der sächsischen Bauordnung zur Errichtung von PV- Anlagen tritt in Kraft

Aus dem Parlament

Mit der letzten Novellierung der sächsischen Bauordnung (SächsBO) haben sich die Grundlagen zur Errichtung von PV-Anlagen grundlegend verbessert. Genehmigungsfrei sind nun nach § 61 Abs. 1, Nr. 3:

  • Solaranlagen in, an und auf Dach- und Außenwandflächen, sowie die damit verbundene Änderung der Nutzung
  • Gebäudeunabhängige Solaranlagen mit einer Höhe bis zu 3 m und einer Gesamtlänge bis zu 9 m
  • Windenergieanlagen bis zu 10 m Höhe, gemessen von der Geländeoberfläche bis zum höchsten Punkt der vom Rotor bestrichenen Fläche, und einem Rotordurchmesser bis 3 m, außer in reinen Wohngebieten