Koalitionsvertrag

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Sachsen | Kenia-Koalition | Koalitionsvertrag und Verteilung der Ministerien

1. Dezember 2019

Koalitionsvertrag 2019 bis 2024_0.jpg

Vor wenigen Minuten wurden das Ergebnis der Koalitonsgespräche in Sachsen bekannt gegeben. Die Ministerien in Sachsen sollen nach einer Meldung von BILD wie folgt aufgeteilt werden:

Bündnis 90/Die Grünen

  • Landwirtschaft, Umwelt, Energie und Klima
  • Justiz, Europa, Gleichstellung und Demokratie

SPD

  • Gesundheit und Soziales
  • Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

CDU

  • Finanzen
  • Kultus
  • Inneres
  • Staatskanzlei
  • Wissenschaft und Kunst

Der Koalitionsvertrag ist ebenfalls als PDF online und kann nachgelesen werden:

https://gruene-sachsen.de/fileadmin/media/publikationen/v9pmi10ct5/Koalitionsvertrag_2019/Koalitionsvertrag_2019-2024.pdf

Ausführungen zum Energie- und Klimaschutz finden sich ab Seite 37.

Einige Punkte:

  • Klimaschutz soll als Staatsziel in die Verfassung geschrieben werden.
  • Sächsischer Masterplan  Energie  und  Klimaschutz soll beschlossen werden.
  • Wir  werden  unverzüglich  das  Energie-und  Klimaprogramm  (EKP)  anpassen.  Zu  dessen Kernpunkten  gehören  ein  Ausbauziel  für  erneuerbare  Energien,  ein  Beteiligungs- und Akzeptanzmanagement für Bürgerinnen  und    Bürger    sowie    Kommunen    und    eine Wasserstoffstrategie.Wir schreiben das EKP bis zum Sommer 2020 fort, setzen es im gleichen Jahrin Kraft und schaffen die landesrechtlichen Möglichkeiten für dessen rasche Umsetzung.
  • Das   EKP   soll   sich   an   einem   zusätzlichen   Ausbau   von   10   Terrawattstunden   (TWh) Jahreserzeugung  aus  erneuerbaren  Energien  bis  2030  orientieren.  Für  2024  orientieren  wir uns  an  einem  Zubau-Zwischenziel  von 4TWh,  von  dem  der  Hauptteil  durch  Windenergie gewonnen werden soll.
  • Zur Verbesserung  von  Transparenz  und  Beratung  sowie  zur  Konfliktlösung  im  Bereich der Windenergie und anderer Projekte aus dem Bereich der erneuerbaren Energien werden wir eine Dialog- und Servicestelle bei der SAENA einrichten.
  • Im   Rahmen   bundesrechtlicher   Regelungen   werden   wir   im   Freistaat   Sachsen   den Mindestabstand   von   neuen   Windenergieanlagen   zur   Wohnbebauung   auf   1000   Meter festlegen.
  • Windenergieanlagen im Wald schließen wir aus.
  • Wir nutzen die Länderöffnungsklausel im Erneuerbare-Energien-Gesetz, um den Ausbau der Freiflächen-Photovoltaik voranzubringen.
  • Technologien  zur   Produktion,   Speicherung  und  Nutzung  von Wasserstoff  sollen  umfassend  erforscht  und  am  Markt  erfolgreich  eingeführt  und  etabliert werden.  Wir  wollen  dabei  sicherstellen,  dass  vorrangig  Wasserstoff  aus  erneuerbaren Energien   zur   Anwendung   kommt.  Wir   beabsichtigen,hierzu   noch   2020   eine   eigene Wasserstoffstrategie für Sachsen zu erarbeiten.

Die gesamten Vereinbarungen lesen Sie im Koalitonsvertrag. Zu den weiteren Themen des Koalitionsvertrages können Sie hier eine Zusammenfassung lesen:

https://www.mdr.de/sachsen/politik/koalitionsvertrag-sachsen-102.html

Soweit zunächst zu Ihrer Information ...

Initiative Klimaschutz und Energiewende in Sachsen: Gemeinsame Forderungen zur Koalitionsbildung in Sachsen

27. Oktober 2019

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(Foto: Ralf Roletschek/Roletschek.at)

Verbände aus den Bereichen Umwelt, Verkehr, Klimaschutz und Energiewende fordern die sächsischen Koalitionspartner nach ihren erfolgreichen Sondierungsgesprächen auf, die Energiewende in Sachsen wiederzubeleben und wirksame Strategien für einen Klimaschutz zu vereinbaren.

Die Koalitionspartner stehen zu den Pariser Klimazielen und dem EU-Ziel einer Treibhausgasneutralität bis 2050. Dies ist ausdrücklich zu begrüßen. Zur Umsetzung braucht es konkrete Ziele.

Wir fordern daher:

1. Klimaschutz in die Sächsische Verfassung
2. Erlass eines Sächsischen Klimaschutzgesetz
3. Konkretisierung eines Programmes zur Umsetzung der Energiewende in Sachsen

Sächsische Verfassung. Weit mehr als 10.000 (!) Gesetze und Vorschriften „regeln“ die Energiewirtschaft und die Energiewende und bremsen damit einen wirksamen Klimaschutz aus. Immer wieder kommt es durch veraltete und neue Reformvorschriften zu nicht zu bewältigenden Widersprüchen und kontraproduktiven Ergebnissen in allen Sektoren. Durch eine Veränderung des Grundgesetzes und der sächsischen Verfassung durch eine richtig formulierte Staatszielbestimmung wären alle staatlichen Stellen bei Zweifelsfragen und „neuen“ regulativen Problemen verpflichtet, diese im Sinne des Klimaschutzes zu lösen.

Wir fordern deshalb die folgende Änderung der sächsischen Verfassung: Artikel 10 der sächsischen Verfassung wird ergänzt: „Alle staatliche Gewalt, alle unmittelbare und alle mittelbare staatliche Verwaltung sind dem Ziel des Klimaschutzes verpflichtet.“

Sächsisches Klimaschutzgesetz. Sachsen braucht ein Klimaschutzgesetz, um klare Ziele zur Treibhausgasminderung und zur Anpassung an die Folgen des menschengemachten Klimawandels festzulegen. Hieraus erst lassen sich dann Maßnahmen erarbeiten und auf ihre Wirksamkeit messen. Dazu gehört zum Beispiel ein erneuerbares und nachhaltiges Energiesystem. Sämtliche Sektoren müssen sich genauso im Klimagesetz wiederfinden lassen wie auch das Monitoring und klare Zuständigkeiten von Behörden.

Der sich aus einem Klimagesetz ergebende rechtliche Rahmen bringt die Akteure auf Augenhöhe in ihrem jeweiligen Wirken zusammen. Bei sämtlichem Handeln müssen etwaige Folgen auf den Klimawandel berücksichtigt werden können. Als gutes Beispiel sollte die Landesverwaltung vorausgehen. Ein solches Gesetz kann durch formulierte Anreize und festgelegte Förderrichtlinien zu einem wirtschaftlichen Wachstumsmotor werden.

Schlussendlich braucht es ein konkretes Programm zur Umsetzung der Energiewende in Sachsen.

CDU-Positionspapier Energie - Renaissance des Kohle- und Energieprogramms der DDR von 1957

4. November 2015
PositionEnergieCDU_0.PNG Braunkohle(1)_0.jpg

Positionspapier der sächsischen CDU
www.cdu-fraktion-sachsen.de/energiepapier/

Bedeutung der Braunkohle für die Energiewirtschaft der DDR
(Titelseite, Energieträger Braunkohle,
Institut für Braunkohlenbergbau Groß
räschen, Betrieb im VE Braunkohlenkombinat Senftenberg, 1980)

In ihrem jüngst veröffentlichten Positionspapier Energie entfernt sich die sächsische CDU immer weiter von den selbst beschlossenen Zielen des Koalitionsvertrags aus dem November 2014. Die Erneuerbaren Energien finden in dem CDU-Papier allenfalls noch als Randnotiz eine Beachtung. Sie gelten als Störfaktor, der die Leistung und Ausnutzung konventioneller Kraftwerke sinken lässt. Denn in diesem Jahrhundert ist für die CDU der "Eckpfeiler der Energieversorgung in Sachsen ... nach wie vor der Energieträger Braunkohle". Die sächsische CDU lehnt ebenfalls hocheffiziente Gaskraftwerke ab, die schnell auf die Leistungsschwankungen im Netz reagieren könnten. Stattdessen setzt sie auf das Thema Energieeffizienz und Kraft-Wärme-Kopplung zu dem wiederum die Auskopplung von Wärme thermischer Großkraftwerke (Braunkohle) gehört.

Der Umbau der Energieversorgung hin zu 100 % Erneuerbarer Energien ist mit der sächsischen Regierungspartei nicht zu machen. Statt die Ziele des Koalitionsvertrags, der eine Steigerung der Erneuerbaren Energien bis 2025 auf 40 bis 45 Prozent vorsieht, klammert sich die CDU rückwärtsgewand an die überholten Ziele des Energie- und Klimaprogramms (EKP 2012: 28 % EE bis 2022), die ohne weiteres Zutun schon im übernächsten Jahr erreicht sein werden. Die im Regierungsprogramm vorgesehene Überarbeitung des EKP und Erhöhung dieser Ziele finden keine Erwähnung. Damit ist ein neuer Tiefpunkt in der sächsischen Energiepolitik erreicht, der einem faktischen Ausbaustopp der Erneuerbaren gleichkommt.

Interessant in diesem Zusammenhang ist der Blick in die ostdeutsche Geschichte der Energieversorgung. Die Lektüre des Kohle- und Energieprogramms der DDR aus dem Jahre 1957 weist viele Parallelen auf. Durch den Ölpreisanstieg Anfang der achtziger Jahre wurde der Braunkohleabbau nochmals verstärkt.

Staats- und Parteichef Honecker forderte im Januar 1980:

  • „Öl muß als Brennstoff in bisher nicht gekanntem Umfang durch Braunkohle ersetzt werden.“
  • „Die Braunkohlenindustrie muß die Produktion steigern und den Abbau unter den rationellsten Gesichtspunkten mit doppelter und dreifacher Arbeitsproduktivität organisieren.“
  • „Mit einem geringen Zuwachs an Energie und Rohstoffen muß mehr produziert werden“, das Verhältnis zwischen den Ressourcen und dem Leistungszuwachs müsse sich grundlegend und dauerhaft verändern.
  • Abwärme soll stärker genutzt werden; „Verschwendung darf es nicht mehr geben.“

Wenn man diese Ziele liest fragt sich nicht nur die VEE Sachsen e.V. zu Recht ob sich die Energiepolitik in Sachsen in den letzten 35 Jahren entscheidend geändert hat.