Gericht der Europäischen Union
Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat entschieden, dass es sich beim EEG 2012 um eine Beihilfe handelt. Damit bewegen sich die Richter in einer rechtlichen Grauzone, denn die EEG-Vergütung für den Strom aus EE-Anlagen wird über eine Umlage finanziert. Das bedeutet jeder Verbraucher finanziert den Ausbau der Erneuerbaren Energien mit jeder Kilowattstunde Strom, den er geliefert bekommen hat. Es handelt sich daher nicht um eine staatliche Beihilfe aus Steuereinnahmen oder ist gar eine Subventionen aus dem Staatshaushalt. Weltweit haben sich fast über 71 Länder und 28 Regionen - darunter 23 EU-Staaten das EEG zum Vorbild genommen und in ihre Gesetzgebung übernommen. Das vom Bürger gewollte EEG und auch die Gesetze anderer Länder Europas darf nicht in die Ecke unerlaubter staatlicher Beihilfen gedrängt werden. [...]