EuG-Urteil: Das EEG 2012 ist eine Beihilfe

14. Mai 2016

Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat entschieden, dass es sich beim EEG 2012 um eine Beihilfe handelt. Damit bewegen sich die Richter in einer rechtlichen Grauzone, denn die EEG-Vergütung für den Strom aus EE-Anlagen wird über eine Umlage finanziert. Das bedeutet jeder Verbraucher finanziert den Ausbau der Erneuerbaren Energien mit jeder Kilowattstunde Strom, den er geliefert bekommen hat. Es handelt sich daher nicht um eine staatliche Beihilfe aus Steuereinnahmen oder ist gar eine Subventionen aus dem Staatshaushalt. Weltweit haben sich fast über 71 Länder und 28 Regionen - darunter 23 EU-Staaten das EEG zum Vorbild genommen und in ihre Gesetzgebung übernommen. Das vom Bürger gewollte EEG und auch die Gesetze anderer Länder Europas darf nicht in die Ecke unerlaubter staatlicher Beihilfen gedrängt werden.

Das EEG 2014 ist zwar von der aktuellen Entscheidung nicht betroffen und daher europarechtskonform. Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWI) sollte aber trotzdem der Entscheidung etwas entgegensetzen. Der BEE hat dazu Vorschläge erarbeitet. Das BMWI überlegt im Moment noch ob es gegen die erstinstanzliche Entscheidung Rechtsmittel einlegen will.

Man spürt, dass die Einzelinteressen vieler Atom- und Energiekonzerne über das Europarecht auf die nationale Gesetzgebung Einfluss nehmen wollen. Eine neue Periode, in der die Gegner Erneuerbarer Energien Oberwasser gewinnen, scheint nicht nur in Deutschland sondern auch in Europa zu beginnen. Die nationale Umsetzung der Beschlüsse von Paris zur Reduzierung des Treibhausgasausstoßes und damit zur Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5 Grad wird mit einer solchen Entwicklung immer schwieriger.

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