Maßnahmeprogramm

Umsetzung der Energiewende in Sachsen 3.0 - Sächsische Energiewendestrategie UPDATE 2022

16. Februar 2022

Sächsische Energiewendestrategie UPDATE 2022 – Version 1.0 – Stand 16.02.2022

Das Energie- und Klimaprogramm (EKP2021) wurde am 1. Juni 2021 vom sächsischen Kabinett beschlossen. Es wird als der strategische Rahmen für die sächsische Energie- und Klimapolitik angesehen. Eine Interministerielle Arbeitsgruppe (IMAG) erarbeitet aktuell unter Federführung des SMEKUL einen gemeinsamen Maßnahmenplan.

Die VEE Sachsen e.V. hat erhebliche Bedenken, zentrale Fragen der Energie- und Klimapolitik des Freistaates Sachsen in einem Regierungsprogramm zu regeln. Den Rahmen sollte ausgehend vom Gesetzesvorbehalt und Rechtsstaatsprinzip ein Sächsisches Klimaschutzgesetz liefern. Ein solches ist nicht vorhanden.

Zu betonen ist einführend ebenfalls noch einmal, dass die Energiewende auf eine dezentrale, verbrauchsnahe und natürlich grüne Erzeugungslandschaft abzielt. Soweit in Sachsen Großprojekte geplant sind, ist eine Balance zwischen Konzentrationszonen (z.B. auf Bergbaubrachen mit Solargroßkraftwerken über 500 MWp) und kleineren Erzeugungseinheiten herzustellen. Dies hätte ebenfalls einen positiven Effekt für die Akteursvielfalt, lokale Wertschöpfung und wirtschaftliche Teilhaber (Kommunen, Eigentümer, Landwirte, Installateure, Planer usw.).

Wir unterbreiten folgende Vorschläge für die Energiewende in Sachsen und den Maßnahmenkatalog zum EKP ... [weiter]

Sächsische Energiewendestrategie 2020 | Impulse für ein Maßnahmeprogramm

3. Dezember 2020

Das „Energie- und Klimaprogramm Sachsen 2020 – 2030“ (kurz: EKP) soll im ersten Quartal des Jahres 2021 vom Kabinett beschlossen werden. Es wird als der strategische Rahmen für die sächsische Energie- und Klimapolitik angesehen. Die VEE Sachsen e.V. hat erhebliche Bedenken, zentrale Fragen der Energie- und Klimapolitik des Freistaates Sachsen in einem Regierungsprogramm zu regeln. Den Rahmen sollte ausgehend vom Gesetzesvorbehalt und Rechtsstaatsprinzip ein sächsisches Klimaschutzgesetz liefern. Ein solches ist nicht vorhanden.

Es muss davon ausgegangen werden, dass das EKP die Ziele, wie sie bereits im Koalitionsvertrag festgehalten sind, wiederholt. Konkrete Maßnahmen, innerhalb welcher Zeitschiene diese Ziele mit welchen Mitteln erreicht werden, werden dem EKP nicht zu entnehmen sein.

Vielmehr wird eine „Interministerielle Arbeitsgruppe EKP“ im Anschluss an den Kabinettsbeschluss des EKP ein Maßnahmenprogramm erstellen, um die Ziele und Strategien in konkrete Maßnahmen zu übersetzen.

Mit einem solchen Maßnahmeprogramm ist nach unserem Kenntnisstand nicht vor Sommer 2021 zu rechnen.

Im Koalitionsvertrag ist zu den Zielen festgehalten wie folgt:

„Das EKP soll sich an einem zusätzlichen Ausbau von 10 Terrawattstunden (TWh) Jahreserzeugung aus erneuerbaren Energien bis 2030 orientieren. Für 2024 orientieren wir uns an einem Zubau-Zwischenziel von 4 TWh, von dem der Hauptteil durch Windenergie gewonnen werden soll.“[1]

Grundsätzlich begrüßt die VEE Sachsen e.V. diese Weichenstellung, da damit eine Beendigung des faktischen Ausbaustopp der Erneuerbaren Energien angekündigt wird. Nach unserer Kenntnis ist folgendes Ausbauszenario vorgesehen:

Windenergie

Photovoltaik

Biomasse

Wasserkraft

2019

2024

2030

2019

2024

2030

2019

2024

2030

2019

2024

2030

2.150

5.200

8.500

1.930

2.800

5.500

1.859

1.750

1.750

183

250

250

Angaben: Erträge/Ziele in GWh/a

Für den Horizont 2030 ist ein Ertragsziel aus Erneuerbaren Energien in Sachsen in Höhe von 16.000 GWh/a geplant.

Der aktuelle Bruttostromverbrauch in Sachsen beträgt rund 26.300 GWh/a.[2]

Der auf Basis erneuerbarer Energien hergestellte Strom wird zur wichtigsten Primärenergie werden und es ist aufgrund der Sektorenkopplung mit einem stark steigenden Strombedarf zu rechnen. Wir gehen – bei Absinken des Primärenergiebedarfes – von einer Steigerung des Stromverbrauches von einem Faktor 1,63[3] aus.

Hieraus ergibt sich ein Energiebedarf an Strom in Sachsen in Höhe von rund 42.870 GWh/a bei vollständiger Klimaneutralität in allen Sektoren. Das für 2030 geplante Ertragsziel der Sächsischen Landesregierung von 16.000 GWh/a ist damit weit von dem Erforderlichen entfernt.[4]

Wir halten daher fest, dass wir zwar ausdrücklich die im Koalitionsvertrag erkennbare Weichenstellung begrüßen, da hiermit der Startschuss für einen Neuanfang des Ausbaus der Erneuerbaren Energien in Sachsen gegeben sein könnte. Gleichzeitig wollen wir aber nicht verhehlen, dass dies lediglich ein Auftakt sein kann.

Es ist erforderlich, im Wege eines Sofortprogrammes dafür Sorge zu tragen, den faktischen Ausbaustopp der Erneuerbaren Energien in Sachsen jetzt zu beenden und nicht auf die Zukunft zu verschieben. Zudem sind verschiedenste Ausbauhemmnisse zu beseitigen.

So kann insbesondere der Ausbau der Windenergie nicht auf eine etwaige zukünftige Teilfortschreibung verwiesen werden, nachdem die laufende Regionalplanung die aktuellen Ziele der Landesregierung ignoriert und auf Grundlage des völlig überholten Energie- und Klimaprogrammes aus dem Jahr 2012[5] fortschreibt. Wenn das Instrument der Regionalplanung dazu führt, dass notwendige Ziele erst in 5 bis 10 Jahren Berücksichtigung finden, so ist dessen Tauglichkeit in Sachen Klimaschutz und Ausbau der Erneuerbaren Energien in Frage zu stellen.

Ohne entsprechendes Maßnahmen in einem Sofortprogramm werden die Ziele des Koalitionsvertrag zum Ausbau der Erneuerbaren Energien ad absurdum geführt und es wird kein nennenswerter Zubau neuer Anlagen bis zum Ende der Koalitionsperiode erfolgen.

Wir unterbreiten daher nachfolgen Vorschläge für einen Neustart der Energiewende in Sachsen ... [weiter]