Ausschreibung

Ergebnisbericht zum Workshop: Photovoltaik auf und an kommunalen Gebäuden in Dresden durch Stadtratsbeschluss

26. Februar 2018

Workshop 01.02.2018_0.jpgMit Stadtratsbeschluss vom 17. August 2017 (SR/041/2017) hat die Landeshauptstadt Dresden den Oberbürgermeister beauftragt, bei allen zukünftigen Hochbauten der Stadt und der städtischen Unternehmen die Nutzung von Solarenergie technisch vorzusehen und vorzubereiten. Weiter war eine Liste von nach Solarkataster geeigneten Gebäuden der Stadt und der städtischen Unternehmen zur Erzeugung und Nutzung von erneuerbarer Energie bis zum 31.10.2017 zu erstellen und zu veröffentlichen. Es sind jährlich mindestens 10 der für Solarenergie nutzbaren Gebäudeflächen als Pachtflächen öffentlich neu auszuschreiben, und innerhalb von 6 Monaten nach Ausschreibungsende zu vergeben, wenn für diese Flächen keine städtische Eigennutzung vorgesehen wird.

Die VEE Sachsen e.V. hat am Donnerstag, den 01.02.2018, 19:30 Uhr, zum Workshop eingeladen. Der Workshop fand im Kunstraum Dresden, Schützenplatz 1, 01067 Dresden, statt. Ca. 25 Teilnehmer haben an dem Workshop unter ausgesprochen aktiver Beteiligung teilgenommen.

Zunächst hatte Dr. Peter Volkmer zum Hintergrund des Stadtratsbeschlusses berichtet und dessen Inhalt dargestellt. Hiernach hat Bürgermeisterin Eva Jähnigen, Beigeordnete für Umwelt und Kommunalwirtschaft, im Rahmen einer Präsentation eine kurze Darstellung zum Klimaschutzprozess der Stadt Dresden getätigt und zum Stand der Umsetzung des Stadtratsbeschlusses berichtet.

Im anschließenden Austausch waren die Teilnehmer eingeladen, Ihre Wünsche bezüglich des Ausschreibungsdesigns einzubringen und zu diskutieren. Der Workshop war für alle Akteure und Interessierte offen und kostenfrei. Die Moderation des Abends erfolgte durch Andreas W. Poldrack von der Geschäftsstelle der VEE Sachsen e.V..

Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde Windenergie an Land

19. Mai 2017

Grafik - Erste Ausschreibungsrunde Wind an Land_0.pngDie Ergebnisse des ersten Aus­schrei­bungs­ver­fah­ren für Win­d­ener­gie­an­la­gen an Land wurden heute bekannt gegeben. Das EEG 2017 führte die wettbewerbliche Ermittlung der Vergütungshöhe für Windenergieanlagen an Land mit einer Leistung von mehr als 750 Kilowatt (kW) durch Teilnahme an Ausschreibungen zur Ermittlung der Förderhöhe verpflichtend ein. Im Jahr 2017 werden insgesamt drei Gebotsrunden durchgeführt.

Im ersten Gebotstermin zum 1. Mai 2017 wurden insgesamt 800 MW ausgeschrieben.

Die Zuschläge aus diesem ersten Gebotstermin hat die Bundesnetzagentur jetzt öffentlich Bekannt gegeben, siehe hier.

  • Das maximal zulässige Zuschlagsvolumen im Netzausbaugebiet wurde erreicht.
  • Der niedrigste Gebotswert eines Gebotes, das einen Zuschlag erhielt beträgt 4,20 ct/kWh.
  • Das Gebot mit dem höchsten Zuschlagswert liegt bei 5,78 ct/kWh.
  • Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert beträgt 5,71 ct/kWh.

Nach Mitteilung des BMWI gingen auf insgesamt 800 MW Ausschreibungsvolumen 256 Gebote mit einem Gesamtvolumen von 2.137 Megawatt ein.

Die Ausschreibung war damit zweieinhalbfach überzeichnet.

Von den 70 im Bieterverfahren erfolgreichen Projekten entfielen 65 Projekte auf Bürgerenergiegesellschaften und 5 Projekte auf sonstige Akteure. Zwei Drittel aller Gebote wurden von Bürgerenergiegesellschaften eingereicht.

In Sachsen wurde kein einziger Zuschlag erteilt!

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