VEE fordert den Wegfall der Ausschließlichkeit der Regionalplanung bei Windenergie – Klimaschutz und Versorgungssicherheit brauchen ein Neudenken zur Ausbaubeschleunigung
VEE Sachsen e.V.
Pressemitteilung 06/2022 vom 16.06.2022
16. Juni 2022. Der Windkraft-Ausbau in Sachsen stockt erheblich. Einer der Gründe: Die Regionalplanung ist in der derzeitigen Art und Weise, wie sie in Sachsen praktiziert wird, nicht mehr zeitgemäß. Die Vereinigung zur Förderung der Nutzung Erneuerbarer Energien in Sachsen e.V. (VEE Sachsen) schlägt aus diesem Grund eine komplette Überarbeitung des Verfahrens vor, von einem negativen Verhinderungsinstrument hin zu einer positiven Gestaltungsplanung: Die VEE fordert den Wegfall der Ausschließlichkeit der Regionalplanung bei Windenergie.
Sachsen benötigt dringend einen Innovationsschub beim Windkraftausbau, um die selbstgesteckten Ziele des Energie- und Klimaprogramms 2021 und die Pariser Klimaziele zu erreichen. Beim aktuellen Ausbau-Tempo – in Sachsen wurden 2021 nur ein Windrad neu gebaut – sind die Ziele kaum mehr zu erreichen.
Eine der Hauptursachen dafür, dass die Genehmigung neuer Windräder Jahre dauert, ist die aktuelle Art der Regionalplanung: Die von der Regionalplanung gewünschte Sperrwirkung für den gesamten Planungsraum bedingt es, dass Windnutzungsflächen über mehrere Stufen geprüft und freigegeben werden müssen. Projekte in diesen Gebieten und der Ausschluss der Windenergie außerhalb dieser Flächen müssen aufwändig gerechtfertigt werden – dies nennt man die Ausschließlichkeit der Regionalplanung. Der Prozess ist fehleranfällig, extrem schwerfällig und komplex. In der Regionalplanungsregion Chemnitz beispielsweise hat dies zu einem kompletten Stillstand geführt, es liegt seit Jahren kein gültiger Regionalplan vor.
Die VEE Sachsen e.V. fordert aus diesem Grund ein komplettes Umdenken bei der Regionalplanung – weg vom negativen Verhinderungsinstrument hin zu positiven Gestaltungsplanung: Die Ausschließlichkeit der Regionalplanung sollte wegfallen. Kernidee ist die Vorgabe eines Minimums an Flächen in Form von Windvorranggebieten ohne Eignungsgebietsfunktion. Kommunen könnten dann nicht mehr blockieren, weil sie zum einen das regionalplanerisch ausgewiesene Flächenminimum umsetzen müssen – und sie könnten eigenständig zusätzliche Flächen ausweisen, wenn sie so wollten. Denn der Handlungsdruck wächst auch auf kommunaler Ebene: durch die finanziellen Beteiligungsmöglichkeiten für Kommunen beim Ertrag aus Windstrom, mit Blick auf die aktuelle politische Weltlage sowie den vermehrten Ansiedlungsdruck von Unternehmen, für die der Anteil der Stromproduktion aus Erneuerbaren immer entscheidender wird. Bislang konnten Kommunen keine eigenen, zusätzlichen Flächen der Windenergie zur Verfügung stellen, weil sie an das starre und unflexible Korsett der Regionalplanung gebunden waren.