Staatsregierung veröffentlicht Windkrafterlass - Windenergieanlagen:1000 Meter Abstand zur Wohnbebauung empfohlen

Am 12.07.2013 verabschiedeten das sächsischen Innenministerium (SMI) sowie das sächsischen Wirtschaftsministerium (SMWA) einen neuen Windkrafterlass. Dieser gilt als Verwaltungsvorschrift und empfiehlt zukünftig 1000 Meter Abstand zwischen Windenergieanlagen und Wohnbebauung einzuhalten. Staatsminister Sven Morlok: „Nicht nur die steigenden Stromkosten, auch der unkontrollierte Zubau von Windkraftanlagen ohne Rücksicht auf Sorgen der Anwohner und die Landschaft, gefährden die Akzeptanz der Energiewende. Der jetzige Erlass ist ein weiterer Schritt der Staatsregierung, um die Interessen von Bürgern und die Energiewende stärker miteinander in Einklang zu bringen.“

Beim genauen Studium des Erlasses wird dann deutlich, dass die Herausgabe des Dokumentes, unmittelbar vor dem Ferienbeginn in Sachsen, wahrscheinlich durch den nahenden Wahlkampf zur Bundestagswahl getrieben wurde. So soll die Regionalplanung von ihrer Befugnis Gebrauch machen, pauschale Mindestabstände zur Wohnbebauung als Auswahlkritierium bei der Festlegung von Vorrang- und Eignungsgebieten für Windenergieanlagen zu berücksichtigen. Dabei sollen die regionalen Planer künftig von einem Mindestabstand von 1000 m zur bestehenden und geplanten Wohnbebauung ausgehen. Im folgenden Satz wird diese Empfehlung bereits wieder relativiert: "Im  Einzelfall können je nach Schutzbedürftigkeit der zu schützenden Bebauung und der konkreten örtlichen Verhältnisse auch abweichende Mindestabstände gewählt werden." Weiter heisst es dann später: " Auch bei der Festlegung von Mindestabständen zur Wohnbebauung muss im Ergebnis der Abwägung der Windenergie in substantieller Weise Raum geschaffen werden."

Für den aktuell diskutierten und in der öffentlichen Anhörung befindlichen Regionalplan der Region Chemnitz wird dies daher höchstwahrscheinlich kaum Änderungen mit sich bringen. So werden derzeit Potenzialflächen für Windenergieanlagen mit Abständen von 750 m zur Wohnbebauung diskutiert. Aufgrund des Waldreichtums sowie der großen Siedlungsdichte der Region ist zu erwarten, dass bei geplanten 1000 m Abstand der Windenergie nicht substanziell Raum gewährt werden kann. Im Erlass wird erneut darauf hingewiesen, dass auf die Ausweisung von Flächen für Windenergieanlagen in Wäldern grundsätzlich verzichtet werden soll.

Welchen Sinn der Winderlass nun wirklich hat, bleibt damit weiter fraglich. So sind bereits jetzt im Regionalen Planungsverband (RPV) Westsachsen 1000 m als Abstand von Windenergieanlagen zur Wohnbebauung berücksichtigt. Ähnliches plant der RPV Niederschlesien-Oberlausitz in seinem Konzept. Bereits im Vorfeld des Erlasses hatten die Regionalen Planungsverbände die Möglichkeit größere Abstände zwischen Wohnbebauung und Windenergieanlagen einzuräumen, wenn der Windenergie insgesamt substanziell Raum gewährt wird. Eine Einschätzung die vom RPV Region Chemnitz geteilt wird.

Ein Umstand, den Holger Zastrow und Sven Morlok bei ihrer Tour durch den Freistaat Sachsen leider vergisst zu erwähnen. Bereits Anfang Juli hat die Sächsische Staatsregierung im Zusammenspiel mit dem bayerischen Ministerpräsidenten eine Bundesratsinitiative lanciert, die Abstände bis zu 2000 m vorsah. Diese wurde am 05.07.2013 in die Ausschüsse verwiesen.

Den Windenergieerlass der Sächsischen Regierung finden Sie hier.