Gesetzesentwurf zur Ertragsbeteiligung von Kommunen: BUND und VEE Sachsen fordern gemeinsam Nachbesserungen
VEE Sachsen e.V. & BUND Landesverband Sachsen e.V.
Pressemitteilung 02/2024 vom 16. April 2024
16. April 2024. Sächsische Kommunen sollen zur Stärkung der Akzeptanz umfassender an den Erträgen von Windkraft und Solarenergie beteiligt werden. Zum entsprechenden Gesetzentwurf der Landesregierung gibt es diesen Donnerstag eine Anhörung im Landtag – dabei sind noch Fragen offen. Der BUND Sachsen und die VEE Sachsen begrüßen das Gesetzesvorhaben, fordern aber noch einige Nachbesserungen.
Welche Zuwendungen sollten Betreiber von Wind- und Solarkraftanlagen an Standort-Kommunen leisten? Und bei wem genau liegt die Entscheidung, welche Form der Beteiligung für die Kommune die attraktivste ist? Diese und andere Fragen sollte der Gesetzentwurf zur Ertragsbeteiligung von Kommunen an Windenergie- und Photovoltaik-Freiflächenanlagen beantworten. Die VEE Sachsen und der BUND Sachsen begrüßen die Gesetzesinitiative. Auch die Tatsache, dass die geplante Regelung vergleichsweise unkompliziert ist, begrüßen die beiden Verbände – jedoch fehlt es dem Gesetzesentwurf ihrer Ansicht nach an Rechtssicherheit und Eindeutigkeit.
Die VEE Sachsen und der BUND Sachsen haben daher sechs Punkte erarbeitet, in denen der Gesetzentwurf präziser werden muss. Einer der wesentlichen Punkte ist, das Verhältnis zu § 6 EEG klarzustellen, der auf Bundesebene einige Grundfragen der Kommunalbeteiligung anspricht. Zudem sollten direkte Stromlieferverträge, sogenannte PPAs (power purchase agreements), abgabefrei bleiben, um günstigen Industriestrom zu ermöglichen. Denn bezahlbarer grüner Strom ist wichtig für den Erhalt des Wirtschaftsstandorts. So werden Arbeitsplätze und Wohlstand vor Ort gesichert. Zudem ist eine indirekte Beteiligung der Kommune bereits durch die Gewerbeeinnahmen gegeben.
Die gemeinsame Stellungnahme mit konkreten Formulierungsvorschlägen für den Gesetzestext finden Sie im Anhang dieser Pressemitteilung. Am 18. April 2024 wird es zudem dazu eine Anhörung im Sächsischen Landtag geben. Dr. Björn Roscher, Vizepräsident der VEE Sachsen, wird das Anliegen der VEE und des BUND Sachsen in dieser Sache vor Ort vertreten. Die VEE und der BUND appellieren an alle im Landtag vertretenen Parteien, die Formulierungsvorschläge aufzugreifen.
„Energiewende, Naturschutz und soziale Fragen schließen sich nicht aus, sondern können Hand in Hand gehen. Deshalb ist es essenziell, die rechtlichen Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass sie die Akzeptanz aller Beteiligten erhöhen“, erklärt Falk Zeuner, Präsident der VEE. „In der aktuellen Fassung sind zu viele Fragen zu ungenau, mehrdeutig oder widersprüchlich. Diese Unschärfen muss der Gesetzgeber beseitigen.“
Prof. Dr. Dr. Felix Ekardt, Vorsitzender des BUND Sachsen, ergänzt: „Finanzielle Beteiligung führt zu höherer Akzeptanz der erneuerbaren Energien. Das Ertragsbeteiligungsgesetz ist eine Chance, den Wandel im vom Kohleabbau geprägten Sachsen weiter voranzutreiben. Diese Chance müssen wir besser nutzen.“
Links
- Gemeinsame Presseerklärung von BUND Landesverband Sachsen und VEE Sachsen vom 16. April 2024 als PDF
- Gemeinsame Stellungnahme von BUND Landesverband Sachsen und VEE Sachsen zum Gesetzesentwurf als PDF