Das Osterpaket der Bundesregierung sieht vor, Wasserkraftanlagen mit einer installierten Leistung von weniger als 501 kW „aus ökologischen Gründen“ aus dem Fördermechanismus des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) 2023 herauszunehmen. Darüber hinaus soll der Erhalt der EEG-Vergütung an wasserhaushaltsrechtliche Vorgaben geknüpft werden und der Ausbau der Wasserkraft nicht im überragenden öffentlichen Interesse stehen als Korrektiv zu einer möglichen Abweichung von den Bewirtschaftungszielen nach der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL).
Diese Änderungen sind unter keinem sachlichen Gesichtspunkt zu rechtfertigen. Die Auswirkungen sind jedoch erheblich, da sie einen Großteil der Wasserkraftstandorte betreffen würden. Rund 90 Prozent der Wasserkraftanlagen in Deutschland, also insgesamt ca. 7.300 mittelständische Anlagen, haben eine Leistung unter 500 kW.
Es ist eine nicht tragbare Verschlechterung für die Wasserkraft, die nicht nur das Potenzial hat, einen Neubau von Anlagen und die notwendige Modernisierung von bestehenden Anlagen zu verhindern, sondern kurz- bis mittelfristig auch den kompletten Anlagenbestand zu gefährden. Als Begründung für diese drastische Schlechterstellung wird der behauptete negative Einfluss auf die Gewässerökologie, die vermeintlichen Vorgaben der WRRL und die Quantität der Stromerzeugung aus Wasserkraft herangezogen.
Die vorgesehenen Änderungen zur Wasserkraft lassen sich weder politisch noch rechtlich rechtfertigen. Die Wasserkraft darf gegenüber den sonstigen regenerativen Energien nicht schlechter behandelt werden. Die beabsichtigten Änderungen müssen daher u.a. aus folgenden Gründen unverzüglich gestrichen werden:
Die WRRL verfolgt nicht das Ziel, menschliche Einflüsse auf Gewässer rückgängig zu machen. Die nachhaltige Gewässerbewirtschaftung schließt die Erhaltung der vorhandenen Nutzungsmöglichkeiten, auch der Wasserkraftnutzung, ein. Dem sollte sich der Gesetzgeber auch verpflichtet fühlen.
Die EU-Richtlinie für Erneuerbare Energien bezieht ausdrücklich auch kleine Anlagen in das Gesamtkonzept einer Förderung Erneuerbarer Energien mit ein. Dabei wird die Wasserkraft weder als Ganzes noch werden Anlagen unterhalb einer bestimmten installierten Leistung ausgenommen. Allein die Menge des erzeugten Stroms ist danach nicht der alles entscheidende Faktor. Die Energiewende verlangt eine Diversifizierung und Dezentralisierung der Erzeugungsstrukturen.
Die ökologischen Auswirkungen einer Wasserkraftanlage auf das Gewässerökosystem lassen sich nur standörtlich und einzelfallbezogen beurteilen. Der pauschale Vorwurf, dass kleine Wasserkraftanlagen zu erheblichen Beeinträchtigungen der Gewässerökologie und der Biodiversität in den Gewässern führen, mit dem Ergebnis, dass der von der WRRL geforderte gute ökologische Zustand nicht erreicht werden kann, ist sachlich und fachlich nicht haltbar. Vielmehr ist die mögliche ökologische Beeinträchtigung oder deren Kompensation für jede Wasserkraftnutzung im Einzelnen und unter Berücksichtigung der insgesamt vorhandenen Einflüsse auf das Fließgewässer zu beurteilen.
Die generelle Verknüpfung der EEG-Vergütung im Bereich der Wasserkraft mit den wasserhaushaltsrechtlichen Anforderungen an Wasserkraftanlagen ist weder systematisch noch aus Gründen der Gleichbehandlung geboten. Vollzugsdefizite in der Umsetzung der Vorgaben der WRRL dürfen nicht über aufgestellte Bedingungen zum Erhalt der EEG-Vergütung (über-)kompensiert werden. Bereits heute wird die Gewässerökologie über das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und die jeweiligen Landeswassergesetzen technologieoffen und nachhaltig geschützt. Die Verknüpfung von wasserwirtschaftlichen und naturschutzfachlichen Anforderungen mit der EEG-Vergütung begründet eine nicht zu rechtfertigende Sanktion. Bei keiner anderen Erneuerbaren Energieform wird die Einhaltung fachgesetzlicher Anforderungen mit der EEG-Vergütung verknüpft. Hierin liegt zugleich eine sachlich nicht zu rechtfertigende Ungleichbehandlung vor.
Die pauschale Festlegung, dass die Wasserkraftnutzung im Gegensatz zu den anderen Erneuerbaren Energien nicht im überragenden öffentlichen Interesse liegt, um eine Ausnahme von den Bewirtschaftungszielen nach der WRRL begründen zu können, ist im Angesicht der Energiekrise nicht zu begründen und auch mit höherrangigem Recht nicht vereinbar. Es ist eine politische Vereitelungsfunktion, die in ihrer Absolutheit auch der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie widerspricht. Der Bau einer Wasserkraftanlage kann im übergeordneten öffentlichen Interesse liegen, wie das Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 4. Mai 2016 zur Schwarzen Sulm gezeigt hat.
Der Kabinettsbeschluss zur Änderung des EEG 2023 und des WHG ist mit Blick auf die Regelungen zur Wasserkraft eine beispiellose Diskriminierung, die sachlich nicht hinnehmbar und völlig fehlgeleitet ist, da aktuell jede regenerative Kilowattstunde zählt, um die Importabhängigkeit im Energiesektor zu senken.
Wir fordern,
den Förderstopp für kleine Wasserkraftanlagen mit einer installierten Leistung von weniger als 501 Kilowatt ab dem Jahr 2023 zu revidieren. Die Änderung in § 40 Abs. 1 EEG muss gestrichen werden;
die unnötige und fachlich nicht begründbare Verknüpfung von Förder- (EEG) und Fachrecht (WHG) einschließlich der Sanktionierungsmaßnahmen wieder rückgängig zu machen. Die Änderungen in § 40 Abs. 2 Satz 4 und Abs. 4a EEG sowie § 35a WHG müssen gestrichen werden;
das überragende öffentliche Interesse an der Wasserkraft in gleicher Weise wie bei allen anderen Erneuerbaren Energien anzuerkennen und nicht durch eine Änderung im WHG für die Wasserkraft im gleichen Atemzug wieder zu kassieren. Die Änderung in § 31 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 WHG muss wieder gestrichen werden;
stattdessen Anreize für die Modernisierung von Bestandsanlagen und den gewässerverträglichen Aus- und Neubau an bereits bestehenden Querbauwerke zu setzen.
Wir freuen uns, dass der Tag der Erneuerbaren Energien im Jahr 2022 wieder mit zahlreichen Präsezenveranstaltungen gefeiert werden kann
Montag, 25. April 2022
Besuchen Sie Sachsens höchste Windräder
Für interessierte Bürgerinnen und Bürger besteht am 25. April 2022 die Möglichkeit, die neu errichteten Windenergieanlagen in Mosel-Zwickau (gegenüber dem VW Werk) zu besichtigen: Jeweils um 14.30 und 16.30 Uhr sind Führungen für die Allgemeinheit geplant, die etwa eine Stunde dauern. Für das leibliche Wohl wird vor Ort gesorgt sein.
Die Nabenhöhe der Türme beträgt 169 Meter, die Durchmesser der Rotoren jeweils 150 Meter. Die Türme befinden sich in Sichtweite zum VW-Werk, wo Elektrofahrzeuge produziert werden.
Anschrift zur Besichtigung: Baustelle WEA Mosel 1, 08058 Zwickau. Es wird um Anmeldung unter Heilmann [ät] juwi.de oder 034292 632 976 gebeten.
In der Zeit von 10 bis 16 Uhr ist die Besichtigung einer Anlage WEA Enercon E-101, Nennleistung 3,05 MW, Nabenhöhe 135 Meter, möglich - allerdings ohne Besteigung. Zugleich wird sich die MSE Mittelsächsische Bürgerenergiegenossenschaft, als Teil des H2-Innovationsprojktes Erlau-Frankenau-Königshain präsentieren.
Der Standort der WEA befindet sich in 09306 Erlau, bei Mittweida. Zufahrt erfolgt, wenn man die Straße S250 von Erlau kommend in Richtung Rochlitz befährt. Ungefähr 50 Meter nach dem Ortsausgangsschild, in Richtung Rochlitz, geht rechts eine asphaltierte Nebenstraße ab. Dieser folgt man ungefähr 500 Meter, zum Standort der WEA.
Samstag, 30. April 2022
Solarelektrisches Plusenergiehaus mit Elektromobilität
Lasst Euch entführen auf einen Wandelpfad über kleine und große Meilensteine hin zu einer Welt, die frei ist von Brennstoffabhängigkeiten von dubiosen Regimen.
In Zusammenarbeit mit dem Verein zur Förderung Erneuerbarer Energien in Sachsen (VEE Sachsen e.V.) lädt Familie Reinhard am 30.04.2022, dem Tag der Erneuerbaren Energien, in der Zeit von 11.00 Uhr bis 17.00 Uhr zur Besichtigung ihrer Anlagen in Dresden-Weixdorf, Bergsiedlung 17 ein.
Hier eine Auswahl der Sehenswürdigkeiten:
Wärmepumpe mit Erdkollektor zur Raumheizung und Warmwasserbereitung
Vernetzte Photovoltaikanlagen als Solarfassade, Solarcarport mit teiltransparenten Modulen, Ostdachanlage und Westdachanlage
voll notstromfähiges Solarstromspeichersystem von E3DC
Elektro-Oldtimer Trabant 600 Kombi
Tesla Model 3 mit mobiler Wallbox go-eCharger, die ausschließliches Laden mit Solarstrom ermöglicht
Solaroptimierter Wärmepumpenbetrieb
Macht die Dächer komplett voll mit Solarstrommodulen und nutzt den preisgünstigen Sonnenstrom jetzt und künftig für das Wohnen, zum Fahren und für Wärmepumpen, die die allgegenwärtige Umweltwärme für die Heizung bereitstellen! Investiert in die Zukunft und trocknet damit die aus Energieimporten entstehenden Finanzströme aus, die immer noch grausame Kriege befeuern!
Samstag, 30. April 2022
Wasserkraftwerk Niezelgrund
Samstag, 30. April 2022, 11:00 bis 16:00 Uhr
Porschendorfer Weg 1, 01847 Lohmen (hinter den Wohnhäusern befindet sich der Treppenabstieg zum Fluss Wesenitz mit der Anlage)
Die Kraftwerksanlage basiert auf einer 1877 erbauten Wehranlage, welche zunächst mittels Transmission benachbarte Maschinen in der Holzschleiferei und Pappenfabrik Weber & Niezel antrieb. Im Jahr 1910 wurde zur Gewinnung von elektrischer Energie eine Francis-Turbine und elektrischer Generator mit einer installierten Leistung von 180 kW in Betrieb genommen, es folgte im Jahr 1932 der Ausbau um eine zweite Turbine mit 80 kW. Nach dem Zweiten Weltkrieg erfolgte 1963 eine teilweise Instandsetzung der Wehranlage. 1969 wurde das Kraftwerk wegen Unwirtschaftlichkeit stillgelegt und die Anlage dem Verfall preisgegeben. Nach der Wende erfolgte im Jahr 2000 eine Wiederinbetriebnahme mit einer Kaplan-Turbine.
Seit einem Vierteljahrhundert wirbt der Tag der Erneuerbaren Energien um die Nutzung der nahezu unerschöpflichen Energie aus Sonne, Wind, Wasserkraft, Biomasse & Co. – auch, damit nicht mehr so viel CO2 in die Luft geblasen wird.
Die Aktionsidee entstand 1996 in der Stadt Oederan/Sachsen anlässlich des 10. Jahrestages der Reaktorkatastrophe von Tschernobyl – „ Wir zeigen, es geht auch anders“.
Kommunen und Städte stehen vor der Herausforderung, klimaneutral zu werden. Aktuell verursacht der Wärmemarkt insgesamt einen Anteil von rund 40 Prozent aller energiebedingten CO2-Emissionen in Deutschland. Daher spielt insbesondere die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung eine zentrale Rolle zum Erreichen der Klimaziele, welche in der kommunalen und urbanen Wärmeversorgung mitgedacht werden muss. Die beschleunigte Dynamik des Wärmesektors verdeutlicht sich insbesondere vor dem Hintergrund der jüngst ausgerufenen Frühwarnstufe des Gas-Notfallplans. Eine Abkehr von der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen in der Wärmeversorgung ist so dringend wie nie.
Der Einsatz von Wärmepumpen ist bereits in Privathäusern, Quartieren oder der Industrie ein entscheidender Baustein, um die Klimaschutzziele zu erreichen und auf die Verbrennung von fossilen Brennstoffen zu verzichten. Insbesondere bei der Sanierung oder Modernisierung von Bestandsgebäuden, -quartieren oder Siedlungen, jedoch auch im kommunalen und öffentlichen Gebäudebestand, können Wärmepumpenlösungen ein Weg hin zu einem klimaneutralen Gebäudesektor sein.
In der Veranstaltungsreihe “Wärmepumpe kommunal & urban” wollen wir eine Auswahl von Best-Practice-Beispielen für die Integration erneuerbaren Energien in die Wärmeversorgung von Gebäuden durch die Wärmepumpe aufzeigen und diskutieren. Anknüpfend an den Erfolg der ersten Veranstaltungsausgabe im Rahmen des 4. Forum Erdwärme und Wärmepumpe in Bayern, richtete sich die Veranstaltung diesmal an kommunale Vertreter*innen, wie Bürgermeister*innen und Klimaschutzmanager*innen sowie an Vertreter*innen von kommunalen Stadtwerken und Energieversorgern aus Mitteldeutschland (Niedersachsen, Sachsen und Sachsen-Anhalt etc.).
Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei. Veranstalter sind die Agentur für Erneuerbare Energien (AEE) und der Bundesverband Wärmepumpe (BWP), mit Unterstützung der Klimaschutzagentur des Landes Niedersachsen (KEAN) und der Vereinigung zur Förderung der Nutzung Erneuerbarer Energien (VEE Sachsen e.V.) als regionaler Kooperationspartner. Das Programm wird mit der Einladung versendet.
Die Teilnahme ist kostenlos. Eine Anmeldung ist erforderlich.
Sächsische Energiewendestrategie UPDATE 2022 – Version 1.0 – Stand 16.02.2022
Das Energie- und Klimaprogramm (EKP2021) wurde am 1. Juni 2021 vom sächsischen Kabinett beschlossen. Es wird als der strategische Rahmen für die sächsische Energie- und Klimapolitik angesehen. Eine Interministerielle Arbeitsgruppe (IMAG) erarbeitet aktuell unter Federführung des SMEKUL einen gemeinsamen Maßnahmenplan.
Die VEE Sachsen e.V. hat erhebliche Bedenken, zentrale Fragen der Energie- und Klimapolitik des Freistaates Sachsen in einem Regierungsprogramm zu regeln. Den Rahmen sollte ausgehend vom Gesetzesvorbehalt und Rechtsstaatsprinzip ein Sächsisches Klimaschutzgesetz liefern. Ein solches ist nicht vorhanden.
Zu betonen ist einführend ebenfalls noch einmal, dass die Energiewende auf eine dezentrale, verbrauchsnahe und natürlich grüne Erzeugungslandschaft abzielt. Soweit in Sachsen Großprojekte geplant sind, ist eine Balance zwischen Konzentrationszonen (z.B. auf Bergbaubrachen mit Solargroßkraftwerken über 500 MWp) und kleineren Erzeugungseinheiten herzustellen. Dies hätte ebenfalls einen positiven Effekt für die Akteursvielfalt, lokale Wertschöpfung und wirtschaftliche Teilhaber (Kommunen, Eigentümer, Landwirte, Installateure, Planer usw.).
Wir unterbreiten folgende Vorschläge für die Energiewende in Sachsen und den Maßnahmenkatalog zum EKP ... [weiter]