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Erneuerbare Energien in Sachsen – Turbo oder Bremsklotz? | Sächsisches Klimagespräch - LIVE mit der Energieagentur des Landkreises Bautzen aus dem TGZ Bautzen - Montag, 19. September 2022, 18:30 Uhr

18. August 2022

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Die Veranstaltung findet im Technologie- und Gründerzentrum Bautzen (TGZ) statt. Im Rahmen des Sächsischen Klimagespräches begleitet die VEE Sachsen e.V. die Veranstaltung und überträgt diese per Livestream. Eine Teilnahme an der Veranstaltung in Präsenz vor Ort ist möglich, melden Sie sich bitte dazu bis 12. September 2022 über die Homepage der Energieagentur des Landkreises Bautzen an.

Innovationen aus Sachsen: Solar-Batteriespeicher-Park Großschirma - Strom aus Sonne glätten und verschieben

15. August 2022

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Im sächsischen Großschirma läuft seit Mitte 2022 die zweite Solar-Batterie-Anlagenkombination Deutschlands, ein Projekt mehrerer sächsischer und europäischer Unternehmen. Sie hilft unter anderem, die Lieferung aus Solarstrom zu stabilisieren – und den Ertrag des Tages in die Nacht zu verschieben.

Die Energiewende in Sachsen stockt – aber dennoch gibt es Unternehmen und Initiativen von hier, die den Ausbau der Erneuerbaren Energien und innovative Energiekonzepte in Deutschland und Europa vorantreiben. Hier stellen wir sie vor.

Das Industriegebiet Großschirma liegt idyllisch im Grünen. Ein Windrad erhebt sich majestätisch über die Felder. Der Eingang ist links gesäumt von zwei eingezäunten Solarparks. Nähert man sich, brummt es leise wie bei einer Hochspannungsleitung.

Hier in Großschirma ist innerhalb von zwei Jahren ein Solarpark der besonderen Sorte entstanden: Neben 5,1 MW Leistung in Form von 11.000 Solarpaneelen ist der Park mit einem Batteriespeicher versehen, der bis zu 1,7 MW an Leistung über zwei Stunden erbringen kann. Mit dieser Kombination ist der Solarpark in Großschirma der zweitgrößte dieser Art in Deutschland – und der größte in Ostdeutschland.

Das Besondere der Anlage: Mithilfe des Batterie-Pufferspeichers verschiebt sie einen Teil der erzeugten Solarenergie von mittags in die Abendstunden – dorthin, wo sie aus Netz- und Marktsicht dringend benötigt wird. Zudem trägt die Anlage zur Netzstabilität bei, indem sie die Solar-Erzeugung und Energie aus dem Batteriespeicher kombiniert und so Schwankungen ausgleicht.

Projektleiter Michael Riedel kennt die Anlage bis ins letzte Detail. Sein Arbeitgeber, die Green Energy 3000, stammt aus Leipzig und hat eine Niederlassung in Lyon. Sie haben bereits mehrere und im Schnitt größere Projekte in Frankreich, Deutschland und Kasachstan gestemmt – aber keines in dieser Kombination. „Wir haben das Projekt 2020 gestartet, hatten uns schon 2019 die Flurstücke gesichert, ohne genau zu wissen, wieviel Potenzial genau in dem Standort mal stecken wird“, berichtet Riedel und zeigt auf den Solarpark eine Straße weiter. „Hier drüben sehen Sie ja bereits eine andere, kleine Anlage, die durch uns errichtet wurde – allerdings rein Solar, ohne Batteriepuffer.“

Anfang des Jahre 2021 beschloss das Team von Green Energy 3000 zusammen mit einigen Partner-Unternehmen die Kombination von Solar und Batteriespeicher für die Fläche in Großschirma – und reichte das Projekt zur Innovationsausschreibung der Bundesnetzagentur ein. Damit werden Energiewende-Projekte gefördert, die mehr Wettbewerb ermöglichen und netzdienlich sind. „Damals lag schon eine Baugenehmigung vor – für eine normale Photovoltaik-Anlage“, erinnert sich Riedel. „Wir mussten also einen Nachtrag zum Bauantrag für den Batteriespeicher einreichen.“ Die Projektpartner haben Erfolg und loben die Zusammenarbeit mit den offiziellen Stellen: „Der Nachtrag wurde schnell bearbeitet, und es wurden keine Steine seitens der Behörden in den Weg gelegt.“

Um die unterschiedlichen Technologien zusammenzubringen und wirtschaftlich rentabel einzusetzen, holt das Team von Green Energy 3000 eine Handvoll weiterer Firmen mit an Bord. Man kennt sich, hat aber in dieser Konstellation noch nicht zusammengearbeitet. Und auch noch nie an einem solchen Projekt mit solcher Technologie und Größenordnung: „Es war für alle ein gutes Stück Lernarbeit, das Wirtschaftliche, das Technische und auch das Rechtliche einzuhalten“, sagt Riedel.

Denn, eine weitere Besonderheit der Anlage in Großschirma: Der Strom wird in einer Kombination aus PPA und Direktvermarktung verkauft. „Energy2Market – ebenfalls ein Leipziger Unternehmen, kümmert sich um die Direktvermarktung, EDF Trading Deutschland übernimmt den PPA“, erklärt Riedel. „Es lief bisher super und ist auch weiterhin eine sehr gute Zusammenarbeit.“

Dafür gibt es andere Herausforderungen – etwa beim Netzanschluss. Denn eine Anlage dieser Größenordnung muss direkt ins Mittelspannungsnetz einspeisen. Nur: Die nächste Leitung war ursprünglich sieben Kilometer entfernt. „Wir haben also Verhandlungen mit der MitNetz begonnen, um die nötige Trasse zu reduzieren“, erinnert sich Riedel. Das Team hat Glück: „An dieser Stelle gab es sowieso ein Optimierungspotential durch den Netzausbau – das war außergewöhnlich und eine glückliche Fügung für uns.“ Nun liegt der Netzanschluss direkt neben dem Park – und auch für die MitNetz ist der Ausbau die gesamtwirtschaftlich günstigste Lösung.

Mit einer kleinen Einschränkung: „Momentan ist die Einspeisung noch gedrosselt auf 700 kW, weil der Netzausbau noch stattfindet. Erst ab Anfang 2023 können wir die volle Leistung ausschöpfen.“ Ein Nebeneffekt: Das Team kann besser testen, wie sich die Kombination aus Solar und Batterie verhält. „Am Tag vor der Eröffnungsfeier haben wir bis morgens um 1 Uhr eingespeist – und zwar konstant mit 700 kW Leistung“, freut sich Riedel. „Das ist ein erster Vorgeschmack darauf, wie wir mit dieser Technologiekombination zur Stabilisierung beitragen können.“

Und wie lange soll die Anlage in Großschirma laufen? Die Verträge sind teils auf zwei Jahrzehnte ausgelegt – aber Riedel hofft auf mehr: „Angedacht sind 25 Jahre mit Option auf 30 Jahre.“ Dann würde es sich lohnen, die Fläche wieder für neue Innovationen freizugeben.

Und apropos Innovationen: Die brauchen eben etwas Zeit – und Unterstützung. „Die Kombination aus PPA und EEG-Vergütung, wie wir sie hier in Großschirma nutzen, ist im neuen EEG-Entwurf schon wieder gestrichen“, sagt Riedel und mahnt: „Das Modell der Innovationsausschreibung hat einen echten Anreiz für den Ausbau der Speicherpotenziale geschaffen. Mein Appell an die Politik: Bitte jetzt bei der Fortschreibung des EEG nicht gegenläufig arbeiten – es ist zu früh, die Innovationsausschreibung wieder fallen zu lassen.“ Denn Parks wie in Großschirma sind immer noch erst der Anfang.

Verbändearbeit auf allen Ebenen - Die VEE Sachsen e.V. wird Mitglied im Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE)

5. Juli 2022

Am Vorabend der BEE-Delegiertenversammlung und dem sich am Abend anschließendem Sommerfest, freuen wir uns, unseren Mitgliedern und Interessierten mitteilen zu können, dass nach einem langen Integrationsprozess, die VEE Sachsen e.V. Mitglied des Bundesverbands Erneuerbare Energie (BEE) geworden ist.

Der Mitgliedschaft geht eine langjährige Zusammenarbeit auf unterschiedlichen Ebenen voraus. So findet zum Beispiel seit langem ein regelmäßiger 14tägiger Austausch auf Bund-Länder-Ebene statt. Wir freuen uns auf eine Fortsetzung und Vertiefung der Kooperation und werden unser Bestes geben, die Interessen unserer Mitglieder auch auf Bundesebene mit einzubringen, und uns dafür einsetzen, dass der BEE auch auf Bundesebene eine Stimme des Mittelstandes ist und bleibt.

Der BEE wurde 1991 unter anderem von Dr. Wolfgang Daniels, Präsident und Gründer der VEE Sachsen, mit ins Leben gerufen. Insofern schließt sich ein Kreis.

„Die Strukturen des BEE sind zwar komplex, aber wir konnten sicherstellen, dass wir unsere Gemeinnützigkeit und Unabhängigkeit behalten. Über die lange Zeit war die VEE Sachsen der einzige Landesverband, der die Interessen aller Erneuerbaren Energien unter einem Dach vereinte. Für uns ist essenziell, dass alle Sparten der Erneuerbaren mit einer Stimme sprechen“, sagt Dr. Wolfgang Daniels. „Das ist insbesondere mit Blick auf den Dialog mit politischen Entscheidungsträgern wichtig.“

Innovationen aus Sachsen: Bürgerenergiegenossenschaft macht aus Windkraft und Biogas Wasserstoff und grünes Gas - Antrieb für die Verkehrswende in Mittelsachsen

18. Mai 2022

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Die Mittelsächsische Bürgerenergiegenossenschaft eG vereint Bürger, die die Energiewende vor Ort unterstützen wollen. Mithilfe ihres Bürgerenergieprojekts will sie grünen Wasserstoff herstellen und regional sinnvoll verwerten.

Die Energiewende in Sachsen stockt – aber dennoch gibt es Unternehmen und Initiativen von hier, die den Ausbau der Erneuerbaren Energien und innovative Energiekonzepte in Deutschland und Europa vorantreiben. Hier stellen wir sie vor.

Die Idee reifte schon lange. Bereits vor fünf, sechs Jahren sinnierten Jan Gumpert von der Agraset-Agrargenossenschaft eG Naundorf und Frank Bündig mit seiner Energieanlagen GmbH darüber, wie man die Landmaschinen der Agraset weg vom Diesel bringen könnte. Schließlich standen damals schon mehrere Windenergie-Anlagen direkt neben dem Landwirtschaftsbetrieb. Könnte man da nicht was in Richtung Wasserstoff und grüne Gase aus Windenergie und Biogas machen …?

Als dann der Landrat auf die Clean Vehicles Directive der Europäischen Union aufmerksam machte, die Verkehrsunternehmen zukünftig dazu verpflichtet, in nachhaltige und energieeffiziente Straßenfahrzeuge zu investieren, kam eines zum anderen. Denn nun hatte auch das benachbarte Verkehrsunternehmen RegioBus plötzlich Interesse an alternativen Antrieben.

Und so ging es los. Die Mittelsächsische Bürgerenergiegenossenschaft eG (MSE) wurde im Juni 2020 gegründet. Ihren Sitz hat die Genossenschaft im mittelsächsischen Erlau bei Mittweida. Sie hat es sich zur Aufgabe gemacht, mittels nachhaltiger Energiekonzepte die regionale Vielfalt zu erhalten. Die Genossenschaft möchte Bürgerinnen und Bürger vereinen, die bereit sind, die Energiewende voranzutreiben und sich finanziell beteiligen möchten.

Als starke regional verankerte Partner sind die Agraset-Agrargenossenschaft eG Naundorf, die Energieanlagen Frank Bündig GmbH, die seit 2021 zur Sachsenenergie AG gehört, die Volksband Mittweida eG und die Regiobus GmbH Mittelsachsen mit an Bord. Ihr Ziel: Der Aufbau und Betrieb einer lokal regenerativen Energieversorgung. Die Genossenschaftsmitglieder werden zudem an den Einnahmen der Energieprojekte finanziell beteiligt.

Das Bürgerenergieprojekt: Strom, Biogas und Wasserstoff

Im Bürgerenergieprojekt steht die Stromproduktion aus den erneuerbaren Energien Windkraft und Biogas im Fokus. Der grüne Strom aus Windkraft soll die Wasserelektrolyse und damit die Produktion von grünem Wasserstoff speisen. Dieser Wasserstoff wird wiederum direkt vor Ort eingesetzt: im regionalen Busverkehr, für Landmaschinen und Traktoren. Außerdem soll es eine öffentliche H2-Tankstelle geben, an der auch Autos Wasserstoff tanken können. Da die RegioBus für den Innerstädtischen Verkehr auch über batteriebetriebene Busse nachdenkt, soll der Strom aus Wind und Biogas auch zum Aufladen dieser Fahrzeuge genutzt werden. Überschüssiger Strom wird in das öffentliche Stromnetz eingespeist.

Zusätzlich zur Wasserstoffproduktion will die Genossenschaft Photovoltaikanlagen auf Dachflächen von kommunalen Kindergärten, Schulen und Sportstätten installieren. Sie sollen die dort erzeugten Grünstrom unmittelbar und preiswert zur Verfügung stellen. Zudem bietet die Genossenschaft Unterstützung beim Umstieg von fossilen auf erneuerbare Brennstoffe an. Hier liefern sie z.B. regional erzeugte Holzhackschnitzel für Heizungen. [mehr]

Keine Diskriminierung der regenerativen Wasserkraftanlagen im EEG 2023

16. Mai 2022

Das Osterpaket der Bundesregierung sieht vor, Wasserkraftanlagen mit einer installierten Leistung von weniger als 501 kW „aus ökologischen Gründen“ aus dem Fördermechanismus des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) 2023 herauszunehmen. Darüber hinaus soll der Erhalt der EEG-Vergütung an wasserhaushaltsrechtliche Vorgaben geknüpft werden und der Ausbau der Wasserkraft nicht im überragenden öffentlichen Interesse stehen als Korrektiv zu einer möglichen Abweichung von den Bewirtschaftungszielen nach der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL).

Diese Änderungen sind unter keinem sachlichen Gesichtspunkt zu rechtfertigen. Die Auswirkungen sind jedoch erheblich, da sie einen Großteil der Wasserkraftstandorte betreffen würden. Rund 90 Prozent der Wasserkraftanlagen in Deutschland, also insgesamt ca. 7.300 mittelständische Anlagen, haben eine Leistung unter 500 kW.

Es ist eine nicht tragbare Verschlechterung für die Wasserkraft, die nicht nur das Potenzial hat, einen Neubau von Anlagen und die notwendige Modernisierung von bestehenden Anlagen zu verhindern, sondern kurz- bis mittelfristig auch den kompletten Anlagenbestand zu gefährden. Als Begründung für diese drastische Schlechterstellung wird der behauptete negative Einfluss auf die Gewässerökologie, die vermeintlichen Vorgaben der WRRL und die Quantität der Stromerzeugung aus Wasserkraft herangezogen.

Die vorgesehenen Änderungen zur Wasserkraft lassen sich weder politisch noch rechtlich rechtfertigen. Die Wasserkraft darf gegenüber den sonstigen regenerativen Energien nicht schlechter behandelt werden. Die beabsichtigten Änderungen müssen daher u.a. aus folgenden Gründen unverzüglich gestrichen werden:

  1. Die WRRL verfolgt nicht das Ziel, menschliche Einflüsse auf Gewässer rückgängig zu machen. Die nachhaltige Gewässerbewirtschaftung schließt die Erhaltung der vorhandenen Nutzungsmöglichkeiten, auch der Wasserkraftnutzung, ein. Dem sollte sich der Gesetzgeber auch verpflichtet fühlen.
  2. Die EU-Richtlinie für Erneuerbare Energien bezieht ausdrücklich auch kleine Anlagen in das Gesamtkonzept einer Förderung Erneuerbarer Energien mit ein. Dabei wird die Wasserkraft weder als Ganzes noch werden Anlagen unterhalb einer bestimmten installierten Leistung ausgenommen. Allein die Menge des erzeugten Stroms ist danach nicht der alles entscheidende Faktor. Die Energiewende verlangt eine Diversifizierung und Dezentralisierung der Erzeugungsstrukturen.
  3. Die ökologischen Auswirkungen einer Wasserkraftanlage auf das Gewässerökosystem lassen sich nur standörtlich und einzelfallbezogen beurteilen. Der pauschale Vorwurf, dass kleine Wasserkraftanlagen zu erheblichen Beeinträchtigungen der Gewässerökologie und der Biodiversität in den Gewässern führen, mit dem Ergebnis, dass der von der WRRL geforderte gute ökologische Zustand nicht erreicht werden kann, ist sachlich und fachlich nicht haltbar. Vielmehr ist die mögliche ökologische Beeinträchtigung oder deren Kompensation für jede Wasserkraftnutzung im Einzelnen und unter Berücksichtigung der insgesamt vorhandenen Einflüsse auf das Fließgewässer zu beurteilen.
  4. Die generelle Verknüpfung der EEG-Vergütung im Bereich der Wasserkraft mit den wasserhaushaltsrechtlichen Anforderungen an Wasserkraftanlagen ist weder systematisch noch aus Gründen der Gleichbehandlung geboten. Vollzugsdefizite in der Umsetzung der Vorgaben der WRRL dürfen nicht über aufgestellte Bedingungen zum Erhalt der EEG-Vergütung (über-)kompensiert werden. Bereits heute wird die Gewässerökologie über das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und die jeweiligen Landeswassergesetzen technologieoffen und nachhaltig geschützt. Die Verknüpfung von wasserwirtschaftlichen und naturschutzfachlichen Anforderungen mit der EEG-Vergütung begründet eine nicht zu rechtfertigende Sanktion. Bei keiner anderen Erneuerbaren Energieform wird die Einhaltung fachgesetzlicher Anforderungen mit der EEG-Vergütung verknüpft. Hierin liegt zugleich eine sachlich nicht zu rechtfertigende Ungleichbehandlung vor.
  5. Die pauschale Festlegung, dass die Wasserkraftnutzung im Gegensatz zu den anderen Erneuerbaren Energien nicht im überragenden öffentlichen Interesse liegt, um eine Ausnahme von den Bewirtschaftungszielen nach der WRRL begründen zu können, ist im Angesicht der Energiekrise nicht zu begründen und auch mit höherrangigem Recht nicht vereinbar. Es ist eine politische Vereitelungsfunktion, die in ihrer Absolutheit auch der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie widerspricht. Der Bau einer Wasserkraftanlage kann im übergeordneten öffentlichen Interesse liegen, wie das Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 4. Mai 2016 zur Schwarzen Sulm gezeigt hat.

Der Kabinettsbeschluss zur Änderung des EEG 2023 und des WHG ist mit Blick auf die Regelungen zur Wasserkraft eine beispiellose Diskriminierung, die sachlich nicht hinnehmbar und völlig fehlgeleitet ist, da aktuell jede regenerative Kilowattstunde zählt, um die Importabhängigkeit im Energiesektor zu senken.

Wir fordern,

  1. den Förderstopp für kleine Wasserkraftanlagen mit einer installierten Leistung von weniger als 501 Kilowatt ab dem Jahr 2023 zu revidieren. Die Änderung in § 40 Abs. 1 EEG muss gestrichen werden;
  2. die unnötige und fachlich nicht begründbare Verknüpfung von Förder- (EEG) und Fachrecht (WHG) einschließlich der Sanktionierungsmaßnahmen wieder rückgängig zu machen. Die Änderungen in § 40 Abs. 2 Satz 4 und Abs. 4a EEG sowie § 35a WHG müssen gestrichen werden;
  3. das überragende öffentliche Interesse an der Wasserkraft in gleicher Weise wie bei allen anderen Erneuerbaren Energien anzuerkennen und nicht durch eine Änderung im WHG für die Wasserkraft im gleichen Atemzug wieder zu kassieren. Die Änderung in § 31 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 WHG muss wieder gestrichen werden;
  4. stattdessen Anreize für die Modernisierung von Bestandsanlagen und den gewässerverträglichen Aus- und Neubau an bereits bestehenden Querbauwerke zu setzen.