Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Pressemitteilung der Fraktion Bündnis90/Die Grünen zum LEP: Landesentwicklungsplan - Staatsregierung hat weder zu Netzausbau, Speicherfrage noch zum Klimaschutz ernsthaft gearbeitet

PM 2013-52: Landesentwicklungsplan - Staatsregierung hat weder zu Netzausbau, Speicherfrage noch zum Klimaschutz ernsthaft gearbeitet

Heute fand im Innenausschuss des Sächsischen Landtags eine Anhörung zum Landesentwicklungsplan (LEP) statt.
Der von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN benannte Sachverständige Hans-Jürgen Schlegel (VEE-Sachsen) hat den Punkt 5.1 des LEP 'Energieversorgung' begutachtet und für die mit den Zielen der deutschen Energiewende verbundenen Anforderungen als "völlig unzureichend" bewertet. Besonders kritisch ist aus seiner Sicht die Entkopplung von Energiepolitik und Klimaschutz.

"Im Landesentwicklungsplan werden zwar Aussagen zum Klimawandel sowie zu Klimafolgen, die besonders Sachsen betreffen sollen, formuliert. Aber leider werden daraus bis auf Worthülsen keine entscheidenden Klimaschutzmaßnahmen abgeleitet", so Schlegel.

Das Fehlen von konkreten Ausbauzielen für erneuerbare Energien wird aus seiner Sicht zu massiven Problemen in den Regionen des Freistaates führen.

"Die im jetzigen Entwurf formulierten Unkonkretheiten zu den Erneuerbaren stellen die regionalen Planungsverbände vor größte Schwierigkeiten, die dann wieder in der Behinderung bei der Genehmigung von Anlagen zur Realität werden."

Eva Jähnigen, innenpolitische Sprecher der GRÜNEN-Fraktion, kommt zu dem Schluss: "Unisono haben die Sachverständigen das Fehlen eines Klima- und Energiekonzepts der Regierung kritisiert. Die Staatsregierung hat weder zum Netzausbau, der Speicherfrage noch zum Klimaschutz ernsthaft gearbeitet. In der Schule würde man sagen: Die wichtigsten Fragen wurden nicht beantwortet - nachsitzen!"

Kleine Anfrage der Grünen im Landtag: 2012 bereits 59 Unternehmen von der Zahlung der EEG-Umlage in Sachsen befreit – mit MIBRAG und Vattenfall sind auch zwei Braunkohleunternehmen darunter – Begründung für die Befreiung damit ad absurdum geführt

Der sächsische Landtagsabgeordnete der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Sächsischen Landtag Johannes Lichdi fragte in einer kleinen Anfrage die sächsische Staatsregierung nach der Anzahl der von der EEG-Umlage befreiten sächsischen Unternehmen. Laut der Antwort des Wirtschaftsministeriums sind im Jahr 2012 bereits 59 Unternehmen von den Zahlungen größtenteils befreit. Im Vergleich zum Jahr 2010 ist bedeutet dies eine Erhöhung um 15 Unternehmen.

Insgesamt liegt der Stromverbrauch aller in Deutschland von der Umlage befreiten Unternehmen im Jahr 2012 bei 85.402 GWh. Entsprechende Zahlen für Sachsen konnte das zuständige Ministerium unter Minister Morlok (FDP) dagegen nicht liefern.  

Das unter den Unternehmen auch die beiden Braunkohleunternehmen MIBRAG und Vattenfall fallen, ist nicht nachvollziehbar, da diese höchstwahrscheinlich nicht in einem internationalen Wettbewerb stehen, was in der Vergangenheit immer wieder von Politkern unterschiedlicher Parteien und der Bundesregierung als Begründung für die Befreiung von Unternehmen angegeben wurde.

Neben einer Reihe von Eisengießereinen, Bahnunternehmen sind vor allem die Verpackungsindustrie von den Zahlungen befreit, ebenso wieder die Sachsenmilch GmbH in Leppersdorf. 

Kleine Anfrage der grünen MdL Gisela Kallenbach zum Stand Solaranlagen auf Gebäuden im Besitz des Freistaates

Im Jahr 2009 haben sich die sächsische CDU und FDP in ihrem Koalitionsvertrag darauf verständigt, zukünftig die Errichtung von Solaranlagen auf bis zu 20000 m² öffentlicher Dachfläche zu unterstützen. Gleichzeitig wollte man das ebenfalls öffentlichkeitswirksam vermarkten. 

Nach Auswertung der Anfragen kommt Frau Kallenbach zu dem Schluss, dass der Freistaat Sachsen auf diesem Gebiet keineswegs, wie behauptet, ein Vorreiter auf dem Gebiet der Erneuerbaren Energien ist, sondern eher im unteren Mitfeld der Bundesländer zu finden ist. So sind derzeit lediglich auf 35 der 4300 Gebäude im Besitz des Freistaates Solaranlagen installiert.

Darunter sind nur zu einem Drittel Anlagen an denen sich Bürger beteiligen konnten (s.g. Bürgersolaranlagen). Damit liegt der Freistaat noch hinter dem Stand einiger Kommunen zurück. So sind in Dresden bereits 21 Solaranlagen auf den dortigen kommunalen Gebäuden installiert worden.

Im Entwurf des aktuellen Energie- und Klimaprogramms (EuK) möchte die sächsische Landesregierung bis zum Jahr 2020 den Anteil der Stromerzeugung aus Photovoltaik von derzeit ca. 400 GWh/a auf 1700 GWh/a erhöhen. Diesen ambitionierten Zielen hat Sachsen bisher kaum Taten folgen lassen. Insgesamt existieren für gerade einmal 20 weitere Dächer Planungen, um darauf zukünftig Solaranlagen zu installieren.

Die kleine Anfrage finden Sie hier.

Kleine Anfrage der Grünen Landtagsfraktion zur Genehmigungsfreiheit von Solaranlagen - Legalisierung von Solaraltanlagen/Streichung Verwaltungsvorschrift

Nach Monaten der Unsicherheit erhalten nun alle Betreiber von Solaranlagen, die vor der Genehmigungsfreistellung am 30.10.2011 beantragt oder gebaut wurden, eine nachträgliche Legalisierung. Laut einer kleinen Anfrage der Grünen Landtagsfraktion werden nun alle Anlagen, die mit einem vorläufigen Baustopp belegt wurden, welcher nicht aufgrund eines Verstoßes gegen das materielle Baurecht ausgsprochen wurde, im Nachhinein legalisiert. Außerdem wurde die in Fachkreise berüchtigte Verwaltungsvorschrift Nr. 61.1.15 VwVSächsBO, die den Zubau von Solaranlagen massiv ausbremste, nun gestrichen.

Die Antwort auf die Anfrage der Grünen finden Sie hier.