Im Jahr 2009 haben sich die sächsische CDU und FDP in ihrem Koalitionsvertrag darauf verständigt, zukünftig die Errichtung von Solaranlagen auf bis zu 20000 m² öffentlicher Dachfläche zu unterstützen. Gleichzeitig wollte man das ebenfalls öffentlichkeitswirksam vermarkten.
Nach Auswertung der Anfragen kommt Frau Kallenbach zu dem Schluss, dass der Freistaat Sachsen auf diesem Gebiet keineswegs, wie behauptet, ein Vorreiter auf dem Gebiet der Erneuerbaren Energien ist, sondern eher im unteren Mitfeld der Bundesländer zu finden ist. So sind derzeit lediglich auf 35 der 4300 Gebäude im Besitz des Freistaates Solaranlagen installiert.
Darunter sind nur zu einem Drittel Anlagen an denen sich Bürger beteiligen konnten (s.g. Bürgersolaranlagen). Damit liegt der Freistaat noch hinter dem Stand einiger Kommunen zurück. So sind in Dresden bereits 21 Solaranlagen auf den dortigen kommunalen Gebäuden installiert worden.
Im Entwurf des aktuellen Energie- und Klimaprogramms (EuK) möchte die sächsische Landesregierung bis zum Jahr 2020 den Anteil der Stromerzeugung aus Photovoltaik von derzeit ca. 400 GWh/a auf 1700 GWh/a erhöhen. Diesen ambitionierten Zielen hat Sachsen bisher kaum Taten folgen lassen. Insgesamt existieren für gerade einmal 20 weitere Dächer Planungen, um darauf zukünftig Solaranlagen zu installieren.
Die kleine Anfrage finden Sie hier.