Kleine Anfrage der Grünen Landtagsfraktion zur Genehmigungsfreiheit von Solaranlagen - Legalisierung von Solaraltanlagen/Streichung Verwaltungsvorschrift

Nach Monaten der Unsicherheit erhalten nun alle Betreiber von Solaranlagen, die vor der Genehmigungsfreistellung am 30.10.2011 beantragt oder gebaut wurden, eine nachträgliche Legalisierung. Laut einer kleinen Anfrage der Grünen Landtagsfraktion werden nun alle Anlagen, die mit einem vorläufigen Baustopp belegt wurden, welcher nicht aufgrund eines Verstoßes gegen das materielle Baurecht ausgsprochen wurde, im Nachhinein legalisiert. Außerdem wurde die in Fachkreise berüchtigte Verwaltungsvorschrift Nr. 61.1.15 VwVSächsBO, die den Zubau von Solaranlagen massiv ausbremste, nun gestrichen.

Die Antwort auf die Anfrage der Grünen finden Sie hier.