VEE Sachsen e.V. legt Programmbeschwerde beim SWR zum TV-Beitrag "Der Kampf um die Windräder" ein

19. September 2016

Bild fuer Programmbeschwerde SWR zum TV-Beitrag der Kampf um die Windraeder.jpgDie VEE Sachsen e.V. hat mit Schreiben vom 15.09.2016 Programmbeschwerde beim SWR bezüglich des TV Beitrages „Der Kampf um die Windräder“, welcher am Montag, den 01.08.2016, um 21:45 Uhr, im ARD gesendet wurde, eingelegt. Der TV-Beitrag ist nach wie vor in der Mediathek abrufbar. Es handelt sich um eine Produktion des SWR.

In § 6 Abs. 3 und Abs. 4 des Staatsvertrages über den Südwestrundfunk heißt es:

(3) Alle Beiträge für Informationssendungen (Nachrichten, Berichte und Magazine) sind gewissenhaft zu recherchieren; sie müssen wahrheitsgetreu und sachlich sein. Nachrichten sind vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Wahrheit und Herkunft zu prüfen. Die Redakteure sind bei der Auswahl und Sendung der Nachrichten zur Objektivität und Überparteilichkeit verpflichtet. Kommentare sind deutlich von Nachrichten zu trennen und unter Nennung des Verfassers als persönliche Stellungnahme zu kennzeichnen. Sie haben dem Gebot journalistischer Fairness zu entsprechen.

(4) In allen Angelegenheiten von öffentlichem Interesse sind die verschiedenen Auffassungen im Gesamtprogramm ausgewogen und angemessen zu berücksichtigen. Das Gesamtprogramm darf weder einseitig den Interessen einer Partei oder Gruppe noch Sonderinteressen gleich welcher Art dienen.

Die VEE Sachsen e.V. ist der Ansicht, dass mit dem TV-Beitrag gegen diese Programmgrundsätze verstossen wurde und hat daher Programmbeschwerde eingelegt. Über die Programmbeschwerde ist innerhalb einer Frist von zwei Monaten zu entscheiden.

Den Inhalt unserer Programmbeschwerde können Sie hier als PDF-Dokument abrufen. Die Autoren Claudia Butter und Achim Reinhardt wurden ebenfalls angeschrieben und über unsere Beschwerde informiert.