Minderheitsregierung in Sachsen tritt bei Energiewende auf die Bremse

Aktuell sind im Freistaat 928 Windkraftanlagen mit einer Gesamtleistung von 1.397,7 MW in Betrieb (Stand: 24. Mai 2025). Diese Anlagen weisen ein vergleichsweise hohes Durchschnittsalter von 18,6 Jahren auf, was auf einen reifen, aber auch sanierungsbedürftigen Bestand hindeutet. Der Zubau neuer Anlagen verläuft schleppend. Im laufenden Jahr 2025 wurden bisher lediglich 5 Anlagen mit 25,6 MW in Betrieb genommen, nach 5 Anlagen mit 23,9 MW im Jahr 2024 und 10 Anlagen mit 45,6 MW im Jahr 2023. Im bundesweiten Vergleich liegt Sachsen beim Gesamtbestand an Windenergieanlagen auf Platz 12 der 13 Flächenländer. Der aktuelle Ausbaustand läßt sich dem Sächsischen Klimadashboard entnehmen. Die aktuelle Minderheitsregierung tritt weiter auf die Bremse.
Dazu die Presseerklärung der BÜNDNISGRÜNEN vom 2. Juni 2025:
Dresden. Der Ausschuss für Infrastruktur und Landesentwicklung hat am Freitag Sachverständige zum "Gesetz zur Änderung planungsrechtlicher Vorschriften und akzeptanzfördernder Maßnahmen im Bereich der Erneuerbaren Energien" (Drs 8/2644) angehört. Mit dem Gesetz wollen CDU und SPD unter anderem das Zwei-Prozent-Flächenziel für Windvorranggebiete aufschieben und Änderungen am Erneuerbare-Energien-Ertragsbeteiligungsgesetz vornehmen.
Dazu erklärt Thomas Löser, energiepolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:
"CDU und SPD treten bei der Energiewende auf die Bremse. Das ist kein gutes Signal für die Wirtschaft in Sachsen. Gerade jetzt, wo der Ausbau der Erneuerbaren im Freistaat endlich in Fahrt gekommen ist, will die Minderheitskoalition das Zwei-Prozent-Flächenziel bis 2027 über den Haufen werfen. Den Unternehmen in Sachsen wird einmal mehr die Planungssicherheit genommen und aufwendige Verwaltungsverfahren der Regionalplanung müssten von vorne beginnen. Dabei braucht Sachsen für eine sichere und günstige Stromversorgung jetzt einen konsequenten Ausbau der Windenergie."
Zu den geplanten Änderungen am Beteiligungsgesetz ergänzt Löser: "Wir BÜNDNISGRÜNE unterstützen den Wunsch, die Anwohnerinnen und Anwohner besser an den Erträgen von Windrädern und Solarparks zu beteiligen. Denn das erhöht die Akzeptanz für den Ausbau der Erneuerbaren und bringt das Geld dorthin, wo die Energie erzeugt wird. Deshalb haben wir in der vergangenen Legislatur gemeinsam das Beteiligungsgesetz verabschiedet. Die heutige Anhörung verstärkt jedoch unsere Befürchtung, dass die neuen Pläne von CDU und SPD ein für Anwohnerinnen wie auch Projektierer gleichermaßen frustrierender Bürokratieaufbau wären, der am Ende weder die Akzeptanz noch den Ausbau der Erneuerbaren voranbringt."
Falk Zeuner, Diplomingenieur und Präsident der Vereinigung zur Förderung der Erneuerbaren Energien Sachsen e.V. (VEE), erläuterte dazu in der Anhörung:
"Die Verschiebung des Zwei-Prozent-Flächenziels auf das Jahr 2032 ist tatsächlich nur die eine Hälfte des Problems. Insbesondere die CDU predigt regelmäßig Bürokratieabbau, würde hier aber eine Regelung mit erheblichem Verwaltungsaufwand schaffen. Betreiber von Anlagen erneuerbarer Energien müssten personenbezogene Daten von Hunderten bis Tausenden von Anwohnerinnen jährlich aktualisieren. Der Personalaufwand dürfte die Summe der Auszahlungen aller Voraussicht nach übertreffen."
"Eine individuelle finanzielle Beteiligung ist von der Idee her zwar akzeptanzfördernd. Die aktuelle Ausgestaltung des Gesetzentwurfs würde dieses Ziel aber erwartbar verfehlen, da die jährlichen Pro-Kopf-Auszahlungen selbst für moderne und leistungsstarke Windenergieanlagen bei etwa 10 Euro liegen würden. Für PV-Anlagen wären die Ertragsbeteiligungen sogar noch kleiner. Es ist nicht davon auszugehen, mit diesen Summen eine Akzeptanzsteigerung zu erreichen – im Gegenteil könnten sich die Anwohnerinnen und Anwohner nicht ernst genommen fühlen. Das 2024 beschlossene Beteiligungsgesetz sollte zunächst die Möglichkeit bekommen, bis zur ohnehin geplanten Novellierung im Jahr 2027 seine Wirkung zu entfalten. Dann könnte man gegebenenfalls nachsteuern. Andernfalls droht Sachsen ein Ausbaustopp durch die Hintertür, da Projektierer sich stattdessen auf andere Bundesländer konzentrieren werden."
Weitere Informationen:
Artikel 1 des Gesetzentwurfs umfasst die Verschiebung des im sächsischen Landesplanungsgesetz verankerten Windflächenziels vom Jahr 2027 auf 2032. Zur geplanten Verschiebung hat sich die BÜNDNISGRÜNE Fraktion bereits ausführlich hier geäußert. Artikel 2 enthält Änderungen am 2024 durch die Kenia-Koalition beschlossenen Sächsischen Erneuerbare-Energien-Ertragsbeteiligungsgesetz. Der VEE hat ein ausführliches Positionspapier zu den geplanten Änderungen am Beteiligungsgesetz abgegeben.
Kevin Schwarzbach, Pressesprecher
Tel. 0174-238 76 39 (mobil), 0351-493 48 14
kevin.schwarzbach@slt.sachsen.de, www.gruene-fraktion-sachsen.de
Links:
- VEE-Presseerklärung "Keine Rückwärtsrolle in der Energiewende: Zwei-Prozent-Flächenziel für die Windenergie muss erhalten bleiben!" vom 7. April 2025
- VEE-Positionspapier "VEE-Positionspapier: Zwei-Prozent-Ziel darf nicht in die Ferne rücken"
- VEE-Stellungnahme zum Gesetzesentwurf Gesetz zur Änderung planungsrechtlicher Vorschriften und akzeptanzfördernder Maßnahmen im Bereich der Erneuerbaren Energien